Zweifel am Antimafiaparagrafen 278a StGB als geeignete Grundlage für den Tierschützerfall
Man muss nicht unbedingt das Beispiel Al Capones hernehmen, um die Versuche der heimischen Steuereintreiber, einem in die Tierschützercausa involvierten Verein steuerliche Vorteile wegzunehmen, bemerkenswert zu finden. Doch einige bezeichnende Ähnlichkeiten gibt es zwischen der Jagd nach dem berüchtigten US-Mafiosi der 1930er-Jahre, der nicht über Gewalttaten stolperte, sondern durch die Steuerfahndung ins Gefängnis kam, und dem Vorgehen gegen Jagdsaboteure, Pelzverkaufsstörer und Schaufenstereinwerfer im heutigen Österreich.
Etwa insofern, als die Dichte der Indizien und Beweise gegen die Verdächtigten auch im aktuellen Tierschützerfall offenbar nicht ausreichend ist. Denn warum, wenn nicht aus diesem Grund, zögert Justizministerin Claudia Bandion-Ortner mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung schon so lange? Sind es Zweifel, ob der Antimafiaparagraf 278a StGB wirklich die geeignete Grundlage dafür ist? Oder sind Überlegungen mit im Spiel, ob nicht - so die Verdachtsmomente dicht genug sind - "einfache" Anklagen, etwa wegen Sachbeschädigung, angebrachter wären als das juristische Konstrukt einer mafiösen Tierechtlerverschwörung?
So lange Bandion-Ortner der Öffentlichkeit diese Antworten schuldig bleibt, hängt den Versuchen, dem Verein gegen Tierfabriken die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, grobe Unfairness an. Denn die Mafiaverdächtigen von heute haben vielleicht Gesetze gebrochen - echte, mörderische Mafiosi wie Al Capone sind sie nicht. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 22.07.2009)