Astana/Wien - Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew hat nach Angaben der Online-Plattform "www.kazakhstanlive.com" ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe im Land unterzeichnet. Nur in zwei Ausnahmen dürfe die Todesstrafe nun noch verhängt werden, so eine Aussendung des Informationszentrums Kasachstan am Dienstag: terroristische Akte mit Mord und schweren Kriegsverbrechen. Kasachstan soll 2010 den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen und zeigt sich in diesem Zusammenhang verstärkt um einen demokratischen Anstrich bemüht.

Die Abschaffung der Todesstrafe sei eines der prioritären Vorhaben des Präsidenten gewesen, hieß es in der Aussendung weiter. Bereits im Dezember 2003 habe das Staatsoberhaupt ein Moratorium zur Aussetzung der Todesstrafe unterzeichnet. Das kasachische Strafgesetzbuch beinhalte auch das Begnadigungsrecht. Die Resolution über die Abschaffung der Todesstrafe sei bereits heuer im Mai vom Parlament (Komitee für Rechte und gesetzliche Reformen der Majilis/Unterhaus) unterzeichnet worden.

Seit Anfang der 1990er Jahre wird das zentralasiatische Staat vom Ex-Kommunisten Nasarbajew autoritär regiert. Kasachstan wird im kommenden Jahr als erste Ex-Sowjetrepublik den Vorsitz in der OSZE übernehmen, die sich vor allem der Förderung von Demokratie und Menschenrechten verschrieben hat. Im Vorfeld ist das Land diesbezüglich in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Menschenrechtler fordern von Kasachstan, es solle vor Übernahme des OSZE-Vorsitzes Meinungs- und Religionsfreiheit garantieren.(APA)