Die SPÖ will von einem Rückzieher nichts wissen - Im Gegenteil: Man sei bemüht gewesen, Stellung zu beziehen
Im Streit um den bevorstehenden Umzug des Simmeringer Wagenplatzes will die SPÖ den Vorwurf der Bewohner, sie habe einen „Rückzieher" gemacht, nicht auf sich sitzen lassen. „Das sind Behauptungen, für die jegliche Grundlagen fehlen", sagt Hanno Csisinko, Sprecher von SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Grund der Auseinandersetzung: Die Bewohner von Wiens einzigem Wagenplatz hatten, aufgrund drohender Delogierung monatelang mit Ludwigs Beamten über einen adäquaten Parkplatz für ihr alternatives Wohnprojekt verhandelt.
Vor einigen Wochen hatte man sich geeinigt, und die Stadt Wien ein Grundstück in der Donaustädter Lobau angeboten. Die Wagenplatzbewohner kündigten daraufhin ihren alten Mietvertrag und bereiteten sich auf den Umzug vor - im Glauben, das Stück Brachland zu einem Preis von 500 Euro jährlich bewohnen zu können. (Nachlese: Wien ist anders) Stattdessen setzte die Stadt Wien den Preis mit rund 22.000 Euro im Jahr fest. Die Wagenplatzbewohner versichern, es sei ein so genanntes „Prekarium" - eine widerrufbare Bittleihe - vereinbart worden.
Aus dem Büro von Michael Ludwig hingegen heißt es, es sei von „vielen Möglichkeiten die Rede gewesen". Unter anderem auch von einem Prekarium. Allerdings habe es diesbezüglich kein Angebot für jenes Grundstück in der Lobau gegeben. Auch habe sich die SPÖ gegen „massiven politischen Druck" wehren müssen und sich trotzdem bemüht, Stellung zu beziehen und den Bewohnern den Rücken zu stärken, sagt Csisinko und meint damit die Anti-Wagenplatz-Kampagnen des Donaustädter FPÖ-Obmann Anton Mahdalik, der die Bewohner des Wagenplatzes auf einer eigens eingerichteten Website als "Punks" und "asoziale Aussteiger" bezeichnete. Die Stadt Wien hingegen stehe dem Projekt offen gegenüber. „Jeder kann wohnen, wie und wo er will", sagt Hanno Csisinko.
Wie es mit dem Wagenplatz weiter gehen soll, ist derzeit ungewiss. Der Mietzins für das 3.204 Quadratmeter große Grundstück in der Lobau sei jedenfalls angemessen und per Gutachten festgesetzt. (20.07.2009, derStandard.at, bock)