Schon ein Stück Weltraum gekauft? Einen südseitigen Hang auf der Venus oder ein sonnenseitiges Grundstück auf dem Mond? Wie bitte? Schwachsinn? Mitnichten!

Bis heute haben schon zigtausende Erdlinge ihren lunaren Grund und Boden eingesackt. Immerhin werden die extraterrestrischen Parzellen zu je 1000 Quadratmeter Mondgrund um knapp 30 Euro zum Kauf angeboten. Billiger als die Special Edition von "Star Wars". Und im Zehnerpaket werden die Mondgrundstücke gar um 1100 Euro verscherbelt. Nachgerade ein Schnäppchen.

Der Verkäufer ist die "Lunar Embassy" mit Sitz in den USA, ein privates Unternehmen des Herrn Dennis Hope, der sich als Eigentümer des Mondes und anderer entfernter Reiseziele und Alterssitze ausgibt. Und der das Mondeigentum an die weltweiten Käufer mittels Urkunde und Satellitenfoto überträgt. Ein paar Millionen Euro wollen seine universalen Grundstücksmakler für den Mondeigentümer bereits erwirtschaftet haben.

Ob interplanetares Privatrecht hier greift? "Space law" heißt das internationale legistische Werk dazu, ist von Erdlingen ausgearbeitet und Teil des Völkerrechts. Und das besagt in nicht juristischer Diktion: "Die Urkunden über das angeblich erworbene Eigentum auf dem Mond oder sonst wo sind maximal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind", übersetzt die Tiroler Rechtswissenschafterin Nicole Ehlotzky, die sich dem Schwerpunkt Weltraumrecht am Innsbrucker Uni-Institut für Europarecht und Völkerrecht widmet.

Auf die Frage, wem denn das All gehöre, erklärt Ehlotzky: "Allen." Der Weltraum samt Planeten, ihren Trabanten und all dem anderen Zeug sei laut Völkerrecht internationaler Gemeinschaftsraum. Freilich - spitzfindige US-Anwälte, die von Hope überirdisch subventioniert werden, sehen das anders.

Denn das Weltraumrecht, besonders das internationale Outer Space Treaty von 1967, verbietet, dass Staaten Eigentumsansprüche auf Planeten und anderes Extraterrestrisches erheben dürfen. Was Hope so interpretierte, dass halt nur Privatleute dürfen. Also erhob er und kramte dazu ein Gesetz aus der Siedlerzeit der USA hervor: den US Homestead Act aus dem Jahr 1862.

Laut diesem kann man Land erwerben, indem man es bei der lokalen Grundbehörde registriert, die Registrierung kundmacht und wartet. Kommt kein Einspruch, gehört es einem. Hope ließ 1980 in San Francisco den Mond, die anderen Planeten und ihre Trabanten als sein Eigentum registrieren, hing den Bescheid am Bezirksgericht aus, schrieb eine Aktennotiz an die USA und UdSSR sowie an die UNO. Einspruch kam keiner.

Für Ehlotzky und fast alle Juristen weltweit ist Hopes Argumentation zwar absurd, doch viele Käufer wollten das gerne glauben, weil sie auf so eine Mond-Besitzurkunde stünden: "Das liegt derzeit total im Trend." Ebenso wie der Namenskauf von entdeckten Sternen: Auch hier bieten Geschäftemacher an, neu gesichtete Himmelskörper nach entsprechender Zahlung in zum Beispiel Josef-Faymann-Stern oder ähnliches zu benennen und urkundlich zu beglaubigen. Allein: Die international gültige Nomenklatur dazu unterliegt ausnahmslos der International Astronomical Union (IAU). Alles andere ist auch nur teures Papier. Übrigens: Weltraumrecht beginne laut Ehlotzky über jedem Staat ab einer Höhe von 100 Kilometern. Denn erst ab da stürzten Satelliten nicht mehr ab. (Andreas Feiertag/DER STANDARD, Printausgabe, 15.7.2009)