Sicherheitspolizeigesetz

Verfassungsgerichtshof zementiert Handy- und Internetüberwachung

15. Juli 2009, 12:27
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    Die Richter sahen durch das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz "keine Grundlage für eine erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten"

Befürchtungen von Firmen und Privatpersonen hätten sich nicht bestätigt

Die Befürchtungen von Telekombetreibern und Privatpersonen bezüglich der Speicherung von Handy- und Internetdaten haben sich durch die Prüfung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht bestätigt. Die Richter sahen durch das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz "keine Grundlage für eine erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten", erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Speicherung von Kundendaten bleibt damit unverändert: das Sammeln von Daten außerhalb der bereits jetzt bestehenden Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann bzw. solange ein Anspruch auf Zahlung besteht, "bleibt verboten".

"Auskunftsverlangen"

Telekomfirmen und Privatpersonen waren vor den VfGH gezogen, weil sie Datenspeicherungen im großen Stil und die Weitergabe an Polizeibehörden auch ohne richterliche Genehmigung für verfassungswidrig gehalten hatten. Ihre Anträge auf eine Aufhebung von Gesetzesteilen wurden formal als unzulässig erachtet. Der Grund dafür ist, dass keine aktuelle Betroffenheit besteht, weil sich eben keine erweiterte Datenspeicherung ergibt und zudem andere Möglichkeiten bestehen, rechtlich vorzugehen. Erst wenn dieser Instanzenzug ausgeschöpft ist, kann eine zulässige Beschwerde beim VfGH eingebracht werden.

Zwar sei im Gesetz die Möglichkeit eingeführt, dass Polizeibehörden "Auskunftsverlangen" an Telekombetreiber stellen können, allerdings könne sich dieses nur auf zulässig (innerhalb der oben ausgeführten Frist, Anm.) gespeicherte Daten beziehen. Gegen solche Auskunftsverlangen könne sich der Telekombetreiber rechtlich wehren und schließlich im Einzelfall auch Beschwerde beim VfGH einreichen. "Auskunftsverlangen, die sich auf Daten beziehen, deren Speicherung verboten ist, müssen naturgemäß ins Leere gehen", so der VfGH.

Pflicht

Zum Thema Standortfeststellung von Handy-Benützern stellte der VfGH fest, dass Telekomunternehmen jetzt schon verpflichtet seien, in Ausnahmefällen Notrufdiensten diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher (spezielle Ortungsgeräte, Anm.) sei nur auf die Ermittlung eines Standortes beschränkt. Für die befürchtete Erfassung von Inhaltsdaten von Gesprächen biete die Bestimmung keine Grundlage.

Holzinger betonte allerdings, dass die Regelungen des Gesetzes "nur so" wie vom VfGH dargestellt zu verstehen seien. "Eine andere Auslegung durch die Behörden wäre verfassungswidrig." Er verwies auch darauf, dass Personen, die eine unzulässige Datenermittlung befürchten, zahlreiche Rechte haben. Dazu gehören das Auskunftsrecht, das Löschungsrecht und das Beschwerderecht an die Datenschutzkommission.

"Mindestumsetzung der Richtlinie"

Mit der von der EU vorgegebenen Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung des VfGH im übrigen nichts zu tun. Holzinger riet dazu, bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie "große Zurückhaltung" zu üben und die Speicherungspflicht möglichst kurz zu halten. Infrastrukturministerin Doris Bures hat schon angekündigt, nur eine "Mindestumsetzung der Richtlinie" anzustreben, was eine Speicherdauer von maximal sechs Monaten bedeutet.

VfGH-Präsident Holzinger appellierte an den Gesetzgeber, mit diesem Bereich sorgsam umzugehen und "von Nacht- und Nebelaktionen Abstand zu nehmen". Das Ende 2007 beschlossene Sicherheitspolizeigesetz war in letzter Minute durch Abänderungsanträge nachjustiert worden. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 39
1 2
Strichcode am Genick
00
20.7.2009, 10:57
der gelernte österreicher

glaubt nicht an sowas und trinkt genüßlich seine 6-8 biere, steigt ins auto und fährt heim

Strichcode am Genick
01
20.7.2009, 10:51
auskunftsverlangen

durchsetzen... da bekommen männer eher kinder als ....

Alexander Reiter
00
19.7.2009, 11:38
Lego12
01
17.7.2009, 22:26
der letzte absatz

klingt ja schon fast nach kritik, fast so als hätten die doch mehr ahnung davon als manches vermuten lässt.

Warum zum teufel kann der VfGH nicht von sich aus agieren wenn die verfassung "angegriffen" wird?(oder versteh ich das nur falsch)

Harald Nowak
00
16.7.2009, 23:16
Na das klingt ja...

...nach einem echten Schutz unserer Verfassung (und der darin garantierten Rechte), was die sich da für eine Arbeit angetan haben! Juhu, die kann man also auch vergessen.

Mathias
 
00
15.9.2009, 11:46
echten Schutz unserer Verfassung

Die wurde schon geschickt angegriffen durch die schön geredete Volksabstimmung 1995 durch die ÖVP....

buster
09
15.7.2009, 21:24
arte doku: "KONTROLLE TOTAL" vielspaßbeimanschauen

http://video.google.de/videoplay... chung+arte

Claus_W
00
26.7.2009, 23:01
Erich Möchel - Die missbrauchten Vorratsdaten

Hier dieses Video ist auch sehr zu empfehlen, es ist ein Vortrag über die warhafte tragweite der "Vorratsdatenspeicherung" was das für uns bedeutet und wer in dieses Unterfangen aller verwickelt ist.

Ein Video wo kein Blatt vor den "Standard" Mund genommen wird.
http://www.youtube.com/watch?v=MhpmDyXvjG4

mistvieh666
 
00
15.7.2009, 21:06
weil immer wieder der bloede IMSI catcher erwaehnt wird.

um jemanden mit einen IMSI catcher zu ueberwachen, brauchst wahrscheinlich 2 beamte, rund um die uhr - und die musst zahlen. ganz abgesehen davon, dass das geraet auch 5 stellige eurobetraege kostet.
jemanden mit lawfull-interception systemen beim provider zu ueberwachen kostet - eigentlich NICHTS. und die ausruestung dazu MUSS ein telefonbetreiber haben. und wennst da 10_000 leute ueberwachst, kostet das noch immer:
0*10_000 = na, wieviel?
(man gibt im amt die zu ueberwachende telefonnummer ein und die telefonnummer, an die die gespraeche gesendet werden sollen, der auftrag wird unfaelschbar mitprotokolliert, damit man nicht seine eigene freundin unerlaubt abhoeren kann. FERTIG)
deswegen: es gibt echte und exotische probleme.

Kelborn
00
15.7.2009, 20:24

alles geht vor die Hunde...bäh!

good old europe
111
15.7.2009, 20:04
Dann eben Gesetze ändern

entern und ändern. www.piratenpartei.at

stolmich
00
29.7.2009, 09:18
volle Zustimmung,

grünes Stricherl. www.piratenpartei.at FOREVER!!!

hcl
00
17.7.2009, 13:20

Wahrscheinlich auf lange Sicht die einzig wählbare Partei...

Oolon Colluphid
00
15.7.2009, 19:08
niggemeier-blog lässt grüßen

Sagt mal, wer sucht denn bei euch die Bilder aus? Ein Computer auf dem Windows Vista läuft?

NONE
00
15.7.2009, 18:55

Ich verstehe es nicht - kann mir einer erklären was für ein substantieller Unterschied zwischen 6 Monaten und 12 Monaten besteht?

Profile können ja so oder so erstellt werden, und neue Daten kommen sowohl bei den 6 Monaten als auch den 12 Monaten rein ...

Eine Kreatur
01
15.7.2009, 18:48
ähem ..

hab ich das jetzt richtig mitbekommen, der verfassungsgerichtshof sagt "geht uns nix an, betroffene haben eh rechte und solange kein konkreter fall vorliegt beschäftigen wir uns nicht damit"??????

das ist de facto eine unglaubliche frechheit .. und die 1 1/2 jahre, die diese typen für diese "erkenntnis" gebraucht haben ist eine noch ungeheuerlichere zumutung ..

ich tippe darauf, dass die typen in dem verein einfach technologisch total überfordert sind und sich nicht damit auseinandersetzen wollen .. peinlich fürs 21 jahrhundert

Persona
00
16.7.2009, 18:37

Der VfGH wird nicht von sich aus tätig. wenn sjemand mient, seine daten sind wiederrechtloch wietergegeben wordn kann er den instanzenzgu bis zum VfGH antreten und DANN kann/wird der VfGH das gesetz inhaltich prüfen können.

bin ein jurist, aber so ungefähr ist das. bitte um korrektur von fachkundigen.

zur Dauer: k.Ahnung wann die klage einging

Persona
00
16.7.2009, 20:20
solle heißen "ich bin Kein jurist" sorry!

pro.test
04
15.7.2009, 18:46

und was ist mit dem tollen "gefahr im verzug"?

das läßt sich immer und auf jeden anwenden, irgendwas fällt ihnen da schon ein.
und schwupps die daten müssen rausgerückt werden.
und ich bezweifle stark, dass irgendwer was davon mitbekommt.

vielleicht sollten alle österreicher wöchentlich einen auskunfts-antrag stellen ob sie letzte woche abgehört wurden. -dann hört sich das bald auf.

Erwin Wolfram
00
15.7.2009, 18:01

wichtig ist dass die daten keinesfalls zur diagnose von fehlfunktionen und hacking verwendet werden koennen, sonst muessten die provider auf 10% ihres unmsatzes verzichten und das ist dann politisch unklug.

teleo
04
15.7.2009, 17:08
derstandard

könnte mal die kategorisierung der artikel auf der website überdenken...

dass solche entscheidungen des VfGHs, die jeden bürger betreffen, ein nischendasein unter "web > netzpolitik > datenschutz" fristen, ist einfach lächerlich.

ab damit in den inlandsteil!

_kalisto_
01
16.7.2009, 14:40
datenschutz und menschrechte??

...bitte fragen sie den geek um die ecke!

Nährwerttabelle
00
16.7.2009, 12:40
Inlandsteil - genau da hab ich intuitiv auch zuerst gesucht und nichts gefunden.

Eine Schlagzeile auf der ersten Seite wäre mMn ebenfalls angebracht.

Aber fristet das Thema (bzw. die davon ausgehenden Bedrohungen) selbst nicht auch ein Nischendasein im Bewusstsein der meisten Menschen?

xv22
00
19.7.2009, 13:58

Genau wie es ein Nischendasein in der realen Bedeutung spielt

teleo
03
16.7.2009, 12:59
Aber fristet das Thema (bzw. die davon ausgehenden Bedrohungen) selbst nicht auch ein Nischendasein im Bewusstsein der meisten Menschen?

Bestimmt, noch dazu kommt (was imo sicherlich auch stimmt) was ein Poster bei CCC zu Voratsdatenspeicherung schrieb:

"Das schlimme an der ganzen Sach ist ja, dass für paraniod gehalten wird, wenn man jemandem erzählt was da vor sich geht."

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