Arbeitsrecht

Kein Recht auf "hitzefrei" in Österreich

14. Juli 2009, 11:05

Schattiger Arbeitsplatz und funktionierende Klimaanlage Pflicht

Wien - Bei heißen Temperaturen die Arbeit niederlegen und ab ins Schwimmbad? Das spielt es nicht, zumindest nicht als gesetzliche Vorgabe, erklärt Harald Bruckner von der Arbeiterkammer Wien, Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit. Freiwillig kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern natürlich "hitzefrei" geben, aber verpflichtend findet sich dieser Begriff nicht im Gesetzestext.

"Das Recht auf hitzefrei gibt es nicht", sagt Bruckner. Generell gibt es diesbezüglich keine großartig ausformulierten Regelungen. Grundsätzlich ist im Arbeitnehmerschutzgesetz festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, "für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen". Weiters haben Arbeitgeber die Arbeitsvorgänge und -plätze so zu gestalten, dass "die Arbeitnehmer keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch blendendes Licht, Wärmestrahlung, Zugluft, (...) Hitze, (...) ausgesetzt sind oder diese Einwirkungen möglichst gering gehalten werden".

Klimaanlage muss funktionieren

In der Arbeitsstättenverordnung ist die Sache etwas deutlicher ausgewiesen: Gibt es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage, dann muss die auch funktionieren und es müssen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen eingehalten werden. Genau heißt das: Bei "normaler" körperlicher Belastung wie z. B. häufigem Stehen muss die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad betragen; bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie im Büro zwischen 19 und 25 Grad. Die Luftfeuchtigkeit muss 40 bis 70 Prozent betragen. Dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Klimaanlage zur Verfügung stellen muss, ist aber gesetzlich nicht verankert.

Arbeitsplatz muss beschattet sein

Abgesehen davon ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, z. B. durch bauliche Maßnahmen wie Jalousien. Sind solche Maßnahmen nicht möglich, dann müsse organisatorisch umgeändert werden, etwa Personal nur zwei Stunden am betroffenen Arbeitsplatz werkeln zu lassen statt acht, nannte Bruckner ein Beispiel. Erst als dritte Lösung, wenn also baulich und organisatorisch nichts zu machen ist, können individuelle Maßnahmen wie z. B. eine Schutzausrüstung ergriffen werden. Der Chef kann sich also nicht einfach die günstigste Variante aussuchen und z. B. seinem Mitarbeiter am Schreibtisch nur ein Kapperl auf den Kopf setzen.

Auch was Arbeitspausen bei Hitze anbelangt, sind keine gesetzlich verpflichtenden Abweichungen vorgesehen. Trinkwasser muss der Arbeitgeber zwar zur Verfügung stellen - mengenmäßig ist laut Bruckner aber auch hier nichts genauer definiert. Lockerungen bei den Kleidungsvorschriften können auch nur vonseiten der Arbeitsmedizin empfohlen werden; vorgeschrieben sind sie nicht. Grundsätzlich steht es einem Chef natürlich frei, seinen Mitarbeitern - gegen Bezahlung jederzeit - freizugeben; immerhin sinkt mit der Hitze auch die Leistung. In der Praxis hätten die Chefs allerdings wohl lieber zumindest 30 Prozent Arbeitsleistung als gar keine, gab Bruckner zu Bedenken. (APA)

Kommentar posten
15 Postings
Artus King
00
15.7.2009, 14:46
> 70°C

Es gibt Leute, die freuen über Temperaturen zwischen 30 - 40°C.
Angenehm kühl ist es gerade zu. ;)

Ich habe selbst schon bei 72°C körperliche Schwerarbeit verrichtet, da will man gar nichts mehr ausziehen, weil man sich an allem was man berührt verbrennt.
Man muss viel trinken, denn wenn die Stirn trocken wird, wird es gefährlich.

hans wurst
 
01
22.7.2009, 15:24
aus reiner Neugier

Was haben's denn gemacht?
Sommerjob als Klavierträger in der Sahara?

Mucosaprolaps
00
15.7.2009, 10:57

LOL ... 35.2° gestern am Schreibtisch, jetzt gerade 33° (Büro unterm Dach; unterdimensionierte Klimaanlage).

Ronald Tekener
00
15.7.2009, 14:17

Das ist ja noch wärmer als bei mir. Da hatte es gestern 32,6°C, jetzt nur geradezu kühle 30,9...

Leonardo Basil
00
15.7.2009, 10:35

Bei uns im Büro hatte es gestern gemessene 31° .... Aber wenn ich den Text richtig interprätiere ist das wurscht, weil's zwar die Vorschrift gibt, dass es max. 25° haben darf, wenns aber nicht so ist, 'is ah nix'. Toll.

miguelito
00
15.7.2009, 07:20
Heiß draußen...

aber wenn es doch so heiß ist draußen....

http://tinyurl.com/lzd76x

:-)

Sigma7
01
14.7.2009, 21:01

Anscheinend kann ein Sommer gar nicht so verregnet sein, um diesen Artikel zu verhindern.

Bitte wenden Sie sich an das Salzamt.
01
14.7.2009, 19:33

ad absatz "Arbeitsplatz muss beschattet sein"

erzählen's das bitte den baustellenarbeitern, die im sommer auf der autobahn hackeln

Erich Hofbauer
00
15.7.2009, 15:14

nicht nur auf der Autobahn

Stiller Mitleser
 
00
15.7.2009, 14:30
Sie meinen ....

... jene 20 Leute, die 200 Meter der 12 km langen Baustelle bearbeiten?

natoll
00
15.7.2009, 14:01

auch für arbeiter gibt es entsprechende vorschriften. teilweise strengere als für angestellte. vor allem die pausen betreffend.

Belacqua
50
14.7.2009, 18:29

Die österreichischen Arbeiter haben so und so wenig Rechte. Aber scheinbar wollen die das auch so.

0xCAFEBABE
00
14.7.2009, 16:17
freie Arbeitszeiteinteilung

Diejenigen mit freier Arbeitszeiteinteilung verlegen ihre Arbeit eben in die frühen Morgenstunden und die Abendstunden, und liegen den Rest des Tages in der Sonne herum. Der Rest muss halt schwitzen.

Krawuzi Kabuzi
00
14.7.2009, 16:14

Ist ja auch garnicht notwendig, weil es in Österreich nicht wirklich heiß ist. Wenn die gefühlte Temperatur gegen 40 Grad wandert, dann ist es wirklich heiß. ;->

Krawuzi

tehj4ckass
05
14.7.2009, 16:19

da problem ist, dass bei mir 30°C schon gefühle 40°C sind. ;)

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