Nach dem tödlichen Ausgang des Zugspitz-Laufes vor einem Jahr ist der Veranstalter am Montag wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, berichtet orf.at. Bei extrem schlechtem Wetter waren am 13. Juli 2008 rund 600 Teilnehmer mit zum Teil kurzen Hosen gestartet. Kurz vor dem Gipfel kamen zwei Teilnehmer aus Deutschland bei Schneefall und Temperaturen weit unter Null Grad ums Leben. Sie starben an Unterkühlung und Erschöpfung. Weitere Teilnehmer mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Der deutsche Veranstalter des Zugspitzlaufs wurde laut dem ORF-Bericht wegen zweifacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Da der Verteidiger des Veranstalters gegen den Strafbefehl Berufung eingelegte, gibt es eine Hauptverhandlung, bei der geklärt werden soll, wer die Verantwortung für den Tod der beiden Teilnehmer und die Verletzung neun weiterer Läufer trägt. (red)