Staatsanwaltschaft zerpflückt Argumentation der Richterin zur Abberufung Havraneks - Bisher 300.000 Euro Kosten
Wien - Die juristische Auseinandersetzung rund um den Meinl-Sachverständigen Thomas Havranek geht in die nächste Runde. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien (Marcus Fussenegger führt die Causa rund um Meinl European Land, MEL) ihre Beschwerde gegen die Abberufung Havraneks beim Oberlandesgericht Wien eingebracht. Haftrichterin Bettina Deutenhauser hat, wie berichtet, dem Antrag der Meinl-Anwälte auf Abberufung Havraneks wegen Befangenheit stattgegeben.
In ihrer Begründung argumentiert sie in erster Linie mit einem kritischen Gastkommentar Havraneks zur Causa MEL, der im September 2007 im Wirtschaftsblatt veröffentlicht wurde. Dieser Artikel war den Meinls laut Gerichtsbeschluss seit 5. Dezember 2008 bekannt; ihren Antrag auf Abberufung Havraneks wegen "multipler Befangenheit" stellten sie am 26. Februar, und somit nach den ersten Hausdurchsuchungen - die Staatsanwaltschaft lehnte ihn ab. Im Mai folgte dann der "Einspruch gegen Rechtsverletzung" , dem die Richterin nun eben stattgab.
Dazwischen - am 1. April - hatte sie, auch auf Basis der Arbeit Havraneks (sein Gastkommentar ist dem Gericht schon seit der Gutachterbestellung im August 2008 bekannt, er liegt im Akt) Julius Meinl in Untersuchungshaft nehmen lassen. Gegen 100 Mio. Euro Kaution wurde Meinl zwei Nächte später freigelassen.
Das Gericht begründet die Entscheidung gegen den Gutachter (wie die Meinl-Anwälte) etwa damit, dass schon "der äußere Anschein einer Befangenheit" reicht; und zitiert dafür unter anderem OGH-Entscheidungen von 1996 und 2004. In beiden Fällen (in einem ging es um einen Sachverständigen, im anderen um einen Richter; beiden wurde wegen kritischer Äußerungen Befangenheit vorgeworfen) kam der Oberste Gerichtshof OGH freilich zum Schluss, dass keine Befangenheit vorlag.
Die Richterin bescheinigt dem Sachverständigen "insbesondere gegenüber dem Beschuldigten Julius Meinl" eine "ablehnende Haltung und vorgefasste Meinung" . Begründet wird das auch mit Zitaten aus dem im März erstellten Vorgutachten, in dem der Sachverständige "ebenfalls seine bereits im (...) Gastkommentar vertretene Ansicht zum Ausdruck bringt, dass die gesamte Meinl Gruppe (...) von einer Person geleitet und bestimmt wurde, nämlich von Julius Meinl. Dies, obwohl es sich dabei um eine Frage handelt, die der richterlichen Beweiswürdigung vorbehalten ist" . Freilich: Auf ebendiesem Vorgutachten basierte zum Teil auch die von der Richterin verfügte Verhaftung Meinls. In die Causa involvierte Juristen werten diesen Punkt als eines der verfahrensrechtlichen Atouts von Meinl.
Sollte die Staatsanwaltschaft, die in der Beschwerde gegen Havraneks Abberufung vor allem die Argumentation der Richterin zerzaust, das Nachsehen haben, muss sie einen neuen Sachverständigen bestellen - "sofern möglich aus dem europäischen Ausland" , wie die Richterin verfügt. Dem Vernehmen nach wurden bereits zwei deutsche Experten ins Auge gefasst. Sollte Havranek jedoch imAmt bleiben (seine Arbeit inklusive Vorgutachten soll bisher an die 300.000 Euro gekostet haben), dürfte ihm ein zweiter Gutachter zur Seite gestellt werden. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.7.2009)