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Der aus Bayern stammende Waffenlobbyist war 1999 von der Schweiz nach Kanada geflüchtet. Im August wurde er dort aufgrund eines internationalen Haftbefehls gefasst.

Foto: REUTERS/Blinch

New York/Ottawa - Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist nach jahrelangem Ringen um seine Auslieferung wieder in Deutschland. Mit einer Maschine aus Toronto landete Schreiber am Montagvormittag in München, nachdem ihn Kanada am Vorabend an deutsche Behörden übergeben hatten.

Der Haftbefehl gegen den früheren Waffenlobbyisten soll an diesem Dienstagvormittag ausgestellt werden. Bis dahin werde der 75-Jährige als Festgenommener in der Augsburger Justizvollzugsanstalt untergebracht, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit.

Steuerhinterziehung und Bestechung

Weitere Rechtsmittel gegen die Ausweisung sind ihren Angaben zufolge nicht möglich. Der Geschäftsmann gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er soll in Augsburg unter anderem wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung und Bestechung vor Gericht gestellt werden. Seit 1999 hatte er sich mit allen juristischen Mitteln gegen seine Ausweisung gewehrt.

In der Erklärung Nicholsons hieß es, Schreiber sei aufgrund einer gültigen Ausweisungsverfügung seines Vorgängers Irwin Cotler vom 31. Oktober 2004 an Deutschland übergeben worden. "Seine Auslieferung an die deutschen Behörden war in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und entsprach dem Geist und Zweck der Ausweisung", betonte der Minister.

Die Regierung in Ottawa hatte Schreiber nach Angaben des kanadischen Fernsehsenders CTV schon am Freitagabend überraschend informiert, dass er sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft einfinden muss. Dagegen legte er erneut Widerspruch ein, der jedoch am Sonntag vom Berufungsgericht der Provinz Ontario in einer Eilentscheidung zurückgewiesen wurde.

Schreiber kam daraufhin gegen 17.00 Uhr in Begleitung seiner Ehefrau Bärbel mit einem Taxi zum Abschiebezentrum in Toronto. Zu Journalisten sagte er, seine Ausweisung sei politisch motiviert. Die SPD erhoffe sich dadurch Vorteile für die Bundestagswahl im September. "Die Sozialdemokraten haben mit meinem Fall in der Vergangenheit schon drei Wahlen gewonnen", sagte er mit Blick auf die Untersuchungsarbeit zur CDU-Spendenaffäre.

Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte erst am Donnerstag bei der kanadischen Regierung auf eine zügige Auslieferung Schreibers gedrängt. In einem Fax an ihren Amtskollegen Robert Nicholson bat sie, einem entsprechenden Ersuchen zuzustimmen, damit das "gegen Schreiber geführte Verfahren endlich fortgeführt werden kann", berichtete das Magazin "Der Spiegel" am Wochenende.

"Er ist jetzt am Ende dieses Weges"

Mit seinem letzten Einspruch hatte Schreiber seine Abschiebung nochmals in letzter Sekunde abwenden wollen. Richterin Barbara Conway wies seine Eingabe jedoch ab. "Herr Schreiber ist einen langen Weg gegangen, um gegen seine Auslieferung an Deutschland zu kämpfen. Er ist jetzt am Ende dieses Weges."

Schreibers Anwalt Edward Greenspan hatte dagegen argumentiert, der Abschiebebefehl am Freitagabend sei "unfair" und "willkürlich". Wegen des Wochenendes könne sich sein Mandant nicht gegen das Verfahren wehren. "Wenn er einmal im Flugzeug sitzt, bringt ihn nichts mehr zurück."

Der aus Bayern stammende Waffenlobbyist war im März 1999 von der Schweiz nach Kanada geflüchtet und wurde dort aufgrund eines internationalen Haftbefehls im August gefasst. Deutschland beantragte die Auslieferung, der er sich seither mit allen juristischen Finessen widersetzte. Nach Angaben des kanadischen Justizministeriums wandte er sich elfmal an den Minister, fünfmal legte er Widerspruch beim Berufungsgericht der Provinz Ontario ein, viermal zog er vor Kanadas Obersten Gerichtshof.

In Kanada hatte Schreiber wegen eines Schmiergeldgeschäfts mit dem früheren kanadischen Premier Brian Mulroney für Schlagzeilen gesorgt. Zuletzt hatte ihm Justizminister Nicholson Aufschub zugesagt, bis die mit dem Fall beauftragte Untersuchungskommission ihre Arbeit abgeschlossen hat. Die Anhörungen gingen am 28. Juli zu Ende. "Von diesem Tag stand Herr Schreiber für eine Ausweisung zur Verfügung", hieß es in der Erklärung des Ministers. (APA)