Mandatare fallen unter Begriff des Amtsträgers - Beschluss mittels Abänderungsantrag im Parlament
Wien - Mitten in der Diskussion um das Anti-Korruptionsgesetz haben die Regierungsparteien mit einer überraschend schnellen Einigung zur Frage der Einbeziehung von Abgeordneten in diese Regelung aufgewartet. Alle Mandatare (des Nationalrates, der Landtage, des Europaparlaments, etc.) werden in den Begriff des Amtsträgers mit einbezogen und fallen damit unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes. Allerdings wird dabei auf die spezifische Form der Tätigkeit Rücksicht genommen, verkündeten die Klubobleute Josef Cap (SPÖ) und Karl-Heinz Kopf (ÖVP) vor dem Ministerrat am Dienstag.
Auch der Strafrahmen bleibt gleich. Beschlossen wird das Gesetz wie geplant diese Woche im Parlament. Die Einbeziehung der Abgeordneten wird mittels Abänderungsantrag erfolgen.
Auf SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der gestern noch eine Straffreiheit für EU-Mandatare gefordert hatte, angesprochen, meinte Cap, die Justizsprecher seien bei den Verhandlungen über die Regelung eingebunden gewesen.
Trotzdem Expertenkritik
Die Einbeziehung der Abgeordneten ändert freilich nichts an der zahlreichen Kritik am Gesetz. So bemängelte etwa der Politikwissenschafter Hubert Sickinger Ungenauigkeiten beim Amtsträgerbegriff sowie den Eingrenzungen der Delikte. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) verteidigte das Gesetz heute einmal mehr als gute Lösung.
BZÖ und Grüne fordern Nachbesserungen
Mit Befriedigung hat die Opposition am Dienstag auf die Ankündigung der Regierung reagiert, dass die Antikorruptionsbestimmungen für Beamte künftig auch für Parlamentsabgeordnete gelten sollen. BZÖ und Grüne forderten dennoch weitere Nachbesserungen und wollen daher am Mittwoch die Rückverweisung des Gesetzes in den zuständigen Justizausschuss beantragen. Konkret fordern sie die Einbeziehung von staatsnahen Unternehmen (etwa ÖBB und Asfinag) sowie des Gesundheitsbereiches in die Antikorruptionsregeln für den öffentlichen Bereich.
Für die Manager staatsnaher Unternehmen, die vorwiegend am Markt agieren (also etwa ÖBB und Asfinag, aber auch Landes- und Gemeindebetriebe wie die Wiener Linien und Flughafen Wien) werden die vergleichsweise strengen Antikorruptionsbestimmungen für Beamte nicht gelten. Sie müssen sich lediglich nach den deutlich sanfteren Regeln für die Privatwirtschaft richten. BZÖ und Grüne lehnen das ab. "Um alle Bedenken einzuarbeiten", werde man daher die Rückverweisung des Gesetzes in den Justizausschuss beantragen, so BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz.
Für den geschäftsführenden Grünen Klubchef Werner Kogler ist etwa die Ausnahme von ÖBB und Asfinag ein "Wahnsinn", da gerade im staatsnahen Bereich besonders viel Geld verwaltet werde. Kogler verwies bei einer eigenen Pressekonferenz darauf, dass allein für den skandalträchtigen neuen Wiener Flughafen-Terminal "Skylink" 150 Mio. Euro an Berateraufträgen vergeben wurden - und derartige Beraterverträge seien erfahrungsgemäß "das A und O der schmutzigen Sache", so Kogler. "Es geht hier in Wahrheit um ein Korruptionsunterstützungsgesetz", wetterte Kogler gegen die Ausnahme der staatsnahen Betriebe. Außerdem fordert er eine Rücknahme der Entschärfung beim "Anfüttern" von Beamten, das mit der Neuregelung zu "totem Recht" werde.
FPÖ zufrieden
Zufrieden mit der Einigung der Regierungsparteien zeigte sich hingegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Es sei immer Forderung seiner Partei gewesen, dass es keine Extrabehandlung für Abgeordnete geben dürfe. Tatsächlich hatte FP-Justizsprecher Peter Fichtenbauer einer derartigen Sonderbehandlung Tags zuvor aber noch das Wort geredet: Er hatte den mittlerweile wieder verworfenen Wunsch der SPÖ, die Ausnahme der Nationalratsabgeordneten aus dem Antikorruptionsrecht beizubehalten und auch EU-Mandatare auszunehmen, am Dienstag als "systemadäquat" begrüßt. (APA)