2009: Ein Jahr Asylgerichtshof

21.000 Verfahren sind anhängig

6. Juli 2009, 13:32

Ein Drittel der Altfälle abgebaut - Mehr neue Fälle als erwartet - Verfassungsgerichtshof stöhnt

Seine Mühlen mahlen schnell, und das müssen sie auch: Ein Jahr nach seiner Einsetzung konnte der Asylgerichtshof zwar ein Drittel der „alten" Asyl-Beschwerden abarbeiten. Gleichzeitig kamen aber mehr neue Fälle als erwartet hinzu. Fing der AsylGH mit 23.600 Fällen an, liegen heute 21.000 offene Verfahren in der Warteschlange. Und jedes Jahr kommen im Schnitt 10.000 neue Fälle dazu.

"Rucksack bald abgebaut"

„Ich bin zuversichtlich, dass wir den Rucksack an Altfällen bis Ende 2010 abgebaut haben werden", wiederholte AsylGH-Präsident Harald Perl einen seiner Lieblingssätze auch am Mittwoch bei der Präsentation der ersten Jahresbilanz. Ab 2011 solle dann jede Beschwerde im Schnitt in flotten „sechs bis zehn Monaten" entschieden werden, erwartet Perl.

Die Kapazität des Gerichtshofs liegt laut eigenen Angaben bei 16.000 erledigten Verfahren im Jahr.

Mehr neue Fälle

Mehr Arbeit als erwartet kommt auf den Gerichtshof im aktuellen Jahr hinzu. Erwartete man Anfang 2009 noch 9000 neue Fälle, liegt die Jahresprognose nun bei 11.000 zusätzlichen Verfahren. Das entspricht zwar dem höheren Andrang in der ersten Instanz und ließe auch sich durch die gesunkene Anerkennungsrate erklären. Perl sieht jedoch die höhere Zahl von Folgeanträgen als Grund - und widmet sich somit einem der aktuellen Lieblingsthemen von Innenministerin Maria Fekter. „Es gibt breite Zustimmung darüber, dass man sich über die Gründe der Folgeanträge Gedanken machen und schauen muss, ob sie berechtigt sind", so Perl.

"Eminentes rechtsstaatliches Problem"

Ein Grund könnte darin liegen, dass jene Asylsuchenden, die zuvor zum  Verwaltungsgerichtshof gegangen waren, sich nun Hoffnung von derselben Instanz erwarten. Wie berichtet wurde die Beschwerdemöglichkeit beim VwGH im Vorjahr abgeschafft. Eine Reform, die vergangene Woche im parlamentarischen Verfassungsausschuss erneut herb kritisiert wurde. Durch den drastischen Anstieg bei den Asyl-Beschwerden sei der Verfassungsgerichtshof de facto lahmgelegt, stöhnt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Ureigenste VfGH-Aufgaben blieben dadurch liegen - und das sei  „ein eminentes rechtsstaatliches Problem". (mas, derStandard.at, 6.7.2009)

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VfGH

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Posting 1 bis 25 von 26
1 2
zombie69
 
00
19.3.2011, 18:46
Kosten?

Was kostert die Asylpolitik insgesamt? Zuzüglich der durch Asylanten verursachten Kosten bei der Kriminalität und ihren Nebenkosten, Sozialindustrie, Justiz etc. Da kommt man jährlich auf einige Milliarden Euros. Eigentlich bedenklich wenn über 95% gar keine Flüchtlinge sind bzw. die Staatskasse ohnehin längst leer ist. Da fragt man sich schon woher denn das Geld kommt. Ist im Übrigen nicht nur in A so, auch in CH ist es nicht anders.

Don Quixote + Windmühlen
 
00
16.7.2009, 16:15
Interview mit VfGH-Präsident Holzinger

http://www.youtube.com/watch?v=quGJQfL2M0o

Erwin Wolfram
10

Das rechtsstaatliche Probleme bestehen liegt darin, dass Anwaelte die Verfahren nicht vorbereiten und darin, dass die Versicherung die Klage dagegen nicht bezahlt. Das wird kulminieren, da die Kulturen unterschiedliche Rechtsverstaendnisse haben, was nicht strafbar ist. Meines Erachtens hatten wir so eine Situation schon in der oesterreichischen Geschichte. Wenn nicht eimal ein VfGH Praesident bzw. einer der Angestellten ein ordentliches Arbeitsumfeld einklagen kann: Was macht das fuer ein Bild?

Shirin Maier
01
30.7.2009, 10:28
Hä? In der 1. Instanz besteht keine Anwaltspflicht und tatsächlich schreiten dort auch kaum jemals welche ein.

Und welche Klage zahlt welche Versicherung nicht??? Wirrer Beitrag.

Finanzflirt
620
11.000 zusätzliche Verfahren

Sind die alle per Flugzeug eingeflogen? Österreich ist von sicheren Drittstaaten umgeben. Hauptproblem ist wohl, dass das Asylwesen mittlerweile ein bomben Geschäft ist. Und es, wie der Fall Zogaj zeigt, überhaupt keinen Genierer mehr gibt auch dann um Asyl anzusuchen, wenn es nicht den Funken eines Fluchtgrundes gibt. - Wären die Grünen an der Regierung, gäbe es jährlich 110.000 zusätzliche Verfahren.

suboptimal
 
63
es war aber Schüsselblau an der Regierung,

als die meisten Fremden kamen
*das ist aber jetzt plöd, gell*

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
71
Asylwesen mittlerweile ein bomben Geschäft ist

Du verwechselst anscheinend auch Medienpraesenz mit "lukrativem Geschaeft".
Den verlorengegangenen "Funken" Genierer musst Du bei Dir suchen wenn Dir schon die Geschichte der Z. abhanden kam!

denny_crane
162
sichere Drittstaaten um Österreich?

Sie träumen wohl!
In Ungarn werden Roma ermordet.
In der Slowakei gibt es Null Flüchtlingsstatuszuerkennung für TschetschenInnen.
Detto in Slowenien.
Detto in Tschechien.
In Polen hat der russische Geheimdienst seine Finger im Spiel.
Die abgeschlossenen Verfahren des Scheingerichtshofes AGH beruhen auf der Tatsache, dass die NGO's den Kontakt zu den Flüchtlingen verloren haben und dies bekanntgeben.
Zahlreiche Verfahren werden ohne Verhandlung beendet, weil die 1. Instanz ohnehin "mängelfrei" gearbeitet habe.
Fair ist das Ganze nicht und die Grünen sind nicht dafür haftbar zu machen!

Shirin Maier
00
30.7.2009, 10:30
Sie erzählen einen derartigen Mist, dass es weh tut.

Ungarn, Slowenien, Polen und Tschechien sind in Ihrer wirren Welt keine sicheren Drittstaaten? Dort werden Leute also von Staats wegen verfolgt? Wow? Sie brauchen Hilfe.

quid pro quo
02

"...Die abgeschlossenen Verfahren des Scheingerichtshofes AGH beruhen auf der Tatsache, dass die NGO's den Kontakt zu den Flüchtlingen verloren haben und dies bekanntgeben..."

Dieser Meinung bin ich nicht.

Wenn dies so wäre, dann wäre Österreich kein Rechtsstaat. Dann allerdings müsste man sich auch die Frage stellen, ob Österreich dann auch keine Demokratie ist.

SMichel
00

Beides legitime Fragen.

little django
 
00
12.7.2009, 14:32

wenn es keinen kontakt mehr gibt kann der fall abgeschlossen werden - kein kontakt, keine reguläre meldung, der bescheid kann nicht zugestellt bzw. nicht behoben werden -ergebnis rechtsgültig per sofort
asylwerber sind verpflichtet den kontakt zur betreuenden stelle zu halten, alle änderungen mitzuteilen.
und ob österreich ein rechsstaat ist fragen sich in dem bereich viele (sprüche des vfgh werden von einigen senaten im asylGH NICHT beachtet)

Shirin Maier
00
30.7.2009, 10:32
Also bitte, wenn Erkenntnisse des VfGH nicht beachtet werden, kann der VfGH angerufen werden und dieser wird die Entscheidung kassieren.

Melo
08

Detto in Norwegen.
Detto in Deutschland.
Eigentlich gibt es nirgendwo Flüchtlingsstatuszuerkennung für TschetschenInnen ausser in Österreich.
Das ist ja das Problem.

Hurra
00
29.8.2010, 23:19

Österreich schiebt Tschetschenen wieder ins Kriegsgebiet ab.

noxund klachl
00
Blödsinn, wie können Sie das belegen?

In D z.B. lag die Anerkennungsquote für gesamt RF bei über 20%, siehe z.B. hier http://www.proasyl.de/de/presse... /back/657/

denny_crane
50
Ich verstehe nicht,

warum die TschetschenInnen in all den genannten Ländern keine Zuflucht erhalten. Noch weniger verstehe ich, dass es eine Richtlinie für Mindeststandards in der Asylbetreuung gibt, die von der EU-Kommission erlassen wurde, aber in kaum einem Land erfüllt wird.
Leider braucht Herr P. nur mit der Gaskrise zu drohen und alle Länder parieren.
Was werden Sie Ihren Enkeln sagen, wenn diese Sie fragen, warum hast Du nichts getan gegen die Verfolgung der TschetschenInnen? Ich nehme an, es ist Ihnen egal.

Shirin Maier
10
30.7.2009, 10:33
Kann ich mir vorstellen, dass Sie das nicht verstehen. Vielleicht sind ja Sie derjenige der mit der Einschätzung der Lage daneben liegt und nicht alle anderen.

evaah
00
12.7.2009, 19:47
diese Frage sollten sie Putin stellen ob es das Gasvorkommen der Tschtschenen wert ist die Menschen die unabhängig sein wollen zu töten.

Paulchen Panter
114
du kannst es ja selbst mal probieren

um Asyl in einem anderen Land anzusuchen, wenn du meinst, dass das so super ist, seine Heimat aus Not, Verfolgung, Armut,...zu verlassen. Dein Fluchtgrund wäre dann wohl...was?...Angst vor Ausländern im Inland oder sowas, oder ist dir grad die Lederhosn abhanden gekommen...oder das Strache-Leiberl?

fabrikant
418
Dabei wurde rund 5.100 Mal eine Ausweisung ausgesprochen

Und wie oft wurde die auch befolgt ?

little django
 
10

woher haben sie diese zahl?
zudem: zwischen ausgesprochen und durchgeführt ist ein unterschied.
erstens ist nicht jede ausweisung durchsetzbar (EMRK), nicht jede ausgesprochene ausweisung hält stand (VfGH) usw. usf.
etliche sind gegangen ("freiwillige" ausreise) und viele sind abgeschoben worden.

fabrikant
00

diese zahl stand um 13.10 uhr noch im artikel, der später (13.32 uhr) geändert wurde.

little django
 
00

ah so, da hab ich dann "zu spät" gelesen. danke

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
30

einmal?

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