EU klagt Österreich wegen Vorratsdatenspeicherung

5. Juli 2009, 12:15

Infrastrukturministerin Bures will weiterhin nur "Mindestumsetzung der Richtlinie"

Die EU-Kommission hat der Republik Österreich die beim EuGH eingebrachte Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. Infrastrukturministerin Doris Bures (S) kündigte am Sonntag in einer Aussendung erneut an, nur eine "Mindestumsetzung der Richtlinie" anzustreben. Bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, wurde eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen.

Größte Sorgfalt

Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden, so Bures. In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin.

Speicherdauer bis zu zwei Jahre

Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.

Zeitplan bleibt

Bures bekräftige außerdem, trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie festhalten zu wollen. "Dieses Thema ist viel zu sensibel für Schnellschüsse." Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes, wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart, diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 43
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stolmich
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20.11.2009, 13:57
diese EU-Bonzen gehören auch bespitzelt

gleiches Recht für alle, oder wer überwacht die Überwacher?? Da gibt es nur eins:

www.piratenpartei.at

Freiheit für Freie Menschen

sag mir alles
00
5.10.2009, 19:40
hallelujah

wie oft wurde und wird österreich noch verklagt....
wieviel schindluder wird durch eu noch aufgedeckt .....

Spende für Winterfreuden
00
22.8.2009, 17:22
Alles wegen der EU!

Wollen die ein gläsernes Volk und verdunkelte Bürger?
Nichts speichern und nichts hergeben!
Wie kommt man dazu wenn man ein Forum hat sich da zig Festplatten zu verspeichern?
Deckt doch einmal auf was die machen die wirklich ausspioniert aufführen!
Der Mensch ist anscheinend nur mehr ein Dreck für die Wirtschaft und die Bosse!
Lasst uns doch auch Mensch sein und jemanden Ars...loch schimpfen wenn man der Meinung ist das es ihm gebührt!
Aber wie sagte schon Raymund und Nestroy: Die Wöd steht ja nimmer mehr lang,lang, lang...!
Die waren damals schon so intelligent etwas aufzudecken!

Die Zensur gibt nach langer Beratung frei:
01

Im Sicherheits Polizeigesetz (SPG) wurde festgelegt wie auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen werden kann.

Jeder Polizist hat Zugriff, eine Richterliiche Kontrolle ist nicht vorgesehen.

Solche Zugriffe gibt es massenweise and das wurde auf eine parlamentarisch Anfrage auch bestätigt.

Die Daten werden allso schon gespeichert. Das einzige was noch fehlt ist das Gesetzt dazu.

Ein bisschen auf die böse EU schimpfen kommt aber immer gut.

sylvia29
00
13.7.2009, 13:31
die daten

werden durchaus gespeichert, müssen der zeit aber nach einem maximalen zeitraum GELÖSCHT werden. nach der rl dürfen sie hingegen über einen mindestzeitraum NICHT GELÖSCHT werden. es ist ein 180°-wendung in den grundzügen des datenschutzrechtes.

Joe Z.
00

"höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards ein absolutes Muss"

Ein "absolutes Muss" (was auch immer das sein mag) ist es dieses GeStaPo-, StaSi-, etc. Gesetz mit allen Mitteln zu bekämpfen!

C. J.
11

Ich wünsche ihnen viel Spaß beim Speichern meiner Daten. Derzeit liege ich bei 150GB/Monat, somit werden sie von mir immer knapp 1TB speichern müssen.
Wenn die Datenspeicherung wirklich eingeführt wird, dann werde ich mein Volumen noch aufstocken (es gibt genug Linux, welches noch via Torrent verteilt werden will).

Die Zensur gibt nach langer Beratung frei:
00

Es werden nur die Verbindungsdaten gespeichert.
Also IP-Adressen, Email-Adressen, Datum, Uhrzeit.

Beim Handy kommt zur Telefonnummer noch der geographische Ort dazu.

Bei einem Telefongesspräch kommen geschätzte 100Byte an Daten zusammen.

Wenn ein durchschnittlicher Österreicher 10 Gespräche pro Tag führen würde, dann würde eine 1 TByte Platte reichen um alle Telefon-Verbindungsdaten aller Österreicher für 3 Monate zu speichern.

geruetzel
11

6 monate, wen interessiert das?
wer GLAUBT das?
die frau b. soll sc**** gehen, die eu auch

Spende für Winter-Freuden
00
22.8.2009, 17:28
Ja, egal ob sie Blähungen oder Dünnpfiff hat!

So richtig fest!

Kuldip K.
 
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Hiezulande werden Telefonate seit Jahren "legal" abgehört.

Jedes Gericht kann diese Daten haben.

C. J.
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Und der Inhalt der Telefonate über Jahre gespeichert?

Kuldip K.
 
00
mindestens drei Jahre

Don Mazzarello
00
Vorbild

Österreich ist in Sachen Telekommunikation und eCommerce oft Vorreiter gewesen (zB "Anti-Spam"-Gesetze) und auch in der Vorratsdatenspeicherung wurde mit Handbremse gefahren, was imo super und vorbildlich ist! Leider hat die EU (wo bei wir ja ein Teil der EU sind, aber in diesem Fall hat der Minister, der mitgestimmt hat irgendwie nicht mit bekommen was Österreich denkt) mehr Macht, und trotzdem werden nur Mindestforderungen umgesetzt. Weiter so Regierung!

sylvia29
00
13.7.2009, 13:33
wer war der zuständige minister im rat?

der zuständige, der zuerst einmal die maximalvariante umsetzen wollte, war jedenfalls faymann.

ü-strichal
01

... mich würde viel lieber interessieren, was passieren würde wenn österreich einfach sagen würde ...

" .. wir machen da nicht mit .. "

was ich mir eigentlich von einer regierung erwarten würde

Hannes31
10

Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom österreichischen (!) Innenminister im EU-Rat einstimmig mit seinen Kollgen beschlossen.

Daheim tut unsere Regierung wieder so, als ob sie nicht daran Schuld wäre... :-(

elisabeth harrer
21
minister gastinger (bzö)

hat dafür gestimmt. warum sollte bures (spö) oder sonst irgendein jetziger minister dümmliche bzö-standpunkte teilen?

Winnie the Puuh
10

Sie haben ihre Antwort wohl nicht zu Ende gedacht.

Wollen Sie wirklich, das jeder Beschluss (im EU Parlament) nur die jeweilige Amtsdauer aller Unterzeichnenden Gültigkeit hat? Wenn nach jeder Wahl in einem der EU Mitgliedsländer alle Beschlüsse wieder umgeworfen werden könnten, dann wäre wohl das reinste Chaos perfekt.

PS: Die Voratsdatenspeicherung (für 6 Monate) an sich ist ja nicht schlecht, es muss aber sichergestellt werden, das die Daten nur nach richterlichem Beschluss und nur an staatliche Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.

C. J.
00

Es ging um folgenden Satz:
"Daheim tut unsere Regierung wieder so, als ob sie nicht daran Schuld wäre..."
Und die Jetzige ist an den Entscheidungen der letzten Regierungen nicht Schuld, auch wenn sie jetzt die Konsequenzen tragen muss.

Para Dox
01
Aber irgendwie ist das auch extrem undemokratisch

und höchst zweifelhaft, wenn einmal beschlossene Gesetzte praktisch nicht mehr änderbar sind weil sie in eisernes EU Recht gegossen wurden.

Winnie the Puuh
00

Der Begriff "undemokratisch" hat wohl damit nichts zu tun, Vertragstreue trifft es hier eher.

* Wenn ein Bevollmächtigter einen Vertrag unterschreibt in welchem kein Ablaufdatum vorhanden ist und auch sonst kein vorzeitiges Ende, dann gilt dieser Vertrag bis sich alle Vertragsparteien auf eine Änderung einigen können.

anderes Beispiel:
* Stellen Sie sich vor, Sie würden sich vom "Staat" 100000 € zu einem Zinssatz von 1% für 20 Jahre borgen und dann kommt eine neue Regierung und sagt: "Nein, ich will diesen Vertrag nicht mehr, wir machen das jetzt anders." und Sie als Vertragspartner könnten nichts dagegen sagen. Würden Sie auch dann sagen das ist undemokratisch oder höchst zweifelhaft?

Hannes31
00

Und warum sagt Frau Bures nicht, dass die damals von der Österreichischen Bundesregierung mitbeschlossene Vorratsdatenspeicherung ein Fehler der damaligen Bundesregierung war/ist?

Und ich kann mir persönlich gut vorstellen, dass Fr. Fekter mit Genuss diese Vorratsdatenspeicherung ebenfalls damals wie heute beschlossen hätte!

C. J.
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Fekter ist nicht Bures und Politiker schieben nur vor Wahlen die Schuld den anderen in die Schuhe.

Die Zensur gibt nach langer Beratung frei:
00

Im Parlament wurde auch abgestimmt - nicht nur in der Kommission.

Da hat die SPÖ dafür gestimmt und nicht nur die damaligen Regierungsparteien.

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