Regelung mit befristeten Arbeitsverträgen bleibt unverändert - Lektoren bis zu vier Semesterstunden nur mehr freie Dienstnehmer
Wien - Die Betriebsräte des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals an den Universitäten erhalten im
Universitätsrat ein eingeschränktes Stimmrecht. Darauf haben sich
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) und der Vorsitzende der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, bei
Verhandlungen über die geplante Novelle zum Universitätsgesetz (UG)
geeinigt, bestätigte ein Sprecher des Ressortchefs am Freitag der
APA.
Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Betriebsräte im Uni-Rat
bei Tagesordnungspunkten, die sie betreffen, nur ein Antragsrecht
erhalten. Nun hat Hahn der Forderung der Personalvertreter
nachgegeben: Sie erhalten laut Vereinbarung ein Stimmrecht in "allen
Punkten, die mit Ausübung ihrer Funktion als Betriebsrat im Rahmen
ihrer innerbetrieblichen Interessenswahrnehmungskompetenz nach dem
Arbeitsverfassungsgesetz unmittelbar im Zusammenhang stehen und in
die Kompetenz des Uni-Rats fallen". Punkte, die beispielsweise unter
diese Regelung fallen sind laut Ministerium Personalkosten oder
Stellenplan. Für Beschlüsse in diesen Punkten ist allerdings eine
Zwei-Drittel-Mehrheit im Uni-Rat notwendig.
Dagegen bleibt die von der Gewerkschaft kritisierte Regelung zu
Kettenarbeitsverträgen unverändert. Befristete Arbeitsverträge sollen
nicht mehr maximal sechs, sondern bis zu zehn Jahre aneinandergereiht
werden können, bei Teilzeitbeschäftigung bis zu zwölf Jahre. Hier
habe man der Gewerkschaft vermitteln können, dass es für den
Uni-Betrieb bestimmte Notwendigkeiten gibt, die eine solche
Verlängerung erforderlich machen, etwa wenn es darum gehe, ein
Projekt oder eine Publikation abzuschließen, hieß es aus dem
Wissenschaftsministerium.
Lektoren sollten nach den ursprünglichen Plänen nur mehr als freie
Dienstnehmer beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr als sechs
Semesterstunden lehren und gleichzeitig einen volle
sozialversicherungsrechtliche Absicherung besitzen, also etwa
Experten aus der Praxis, die an der Uni lehren. Die Gewerkschaft
hatte befürchtet, dass damit der erst kürzlich abgeschlossenen
Kollektivvertrag "unterlaufen" werde, und gefordert, dass sich
Lektoren frei entscheiden können müssen, ob sie als freie
Dienstnehmer oder als Angestellte für die Uni tätig sein wollen. Nun
wird die Grenze des Beschäftigungsausmaßes auf vier Semesterstunden
gesenkt.
Neugebauer zeigte sich in einer Aussendung erfreut über das
Verhandlungsergebnis und begrüßte besonders, "dass es gelungen ist,
die innerbetriebliche Mitverantwortung der Betriebsräte zu stärken
und auszubauen".
Die UG-Novelle soll am Montag vom Wissenschaftsausschuss behandelt
und beschlossen werden. (APA)