Zweidrittelmehrheit für Amtshilfegesetz vorerst verfehlt
Wien - Das von den Regierungsparteien ins Parlament eingebrachte Amtshilfegesetz droht zu scheitern. Im Finanzausschuss kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit wegen der Ablehnung durch alle drei Oppositionsparteien nicht zustande. Nun wird weiter verhandelt, denn die Reform kann nur noch im Plenum kommende Woche rechtzeitig beschlossen werden. Die nächste Plenarsitzung findet erst Ende September statt - bereits davor wollen die führenden Industrie- und Schwellenländer Sanktionen gegen Staaten beschließen, die in Steuerfragen nicht voll kooperieren.
Diesen Zustand soll das Amtshilfegesetz bereinigen: Es sieht vor, dass das Bankgeheimnis gelüftet wird, auch wenn gegen ausländische Anleger kein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist. Österreich will mit diesem Schritt die internationalen Standards in der Frage der steuerlichen Zusammenarbeit erfüllen. Weil die Bestimmung das Bankgeheimnis einschränkt, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, über die die Regierungsparteien nicht verfügen. Zumindest eine Oppositionsfraktion müsste zustimmen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Auf der Basis des Gesetzes müssen dann noch Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen Staaten abgeschlossen werden, damit Österreich von der "grauen Liste" der OECD gestrichen werden kann. Nach anfänglich freundlichenNasenlöchern zeigt die Opposition der Koalition aber zunehmend die kalte Schulter. "Ich würde der Regierung empfehlen, das Gesetz gar nicht auf die Tagesordnung zu setzen" , meint Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler. Er kritisiert ebenso wie das BZÖ, dass das Bankgeheimnis auch für Österreicher gelockert würde, die im Ausland leben. Das Amtshilfegesetz zielt nämlich nicht auf die Staatsbürgerschaft der Anleger, sondern auf deren Wohnsitz ab.
Die FPÖ macht sich gleich grundsätzlich gegen die Vorlage stark und wehrt sich gegen "jede Entwicklung in Richtung gläserner Mensch" , wie aus der Parlamentskorrespondenz hervorgeht. Und BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler verlangt von der Regierung mehr Rückgrat bei der Vertretung österreichischer Interessen nach außen. Kogler bezweifelt überdies, dass mit der vorliegenden Regelung tatsächlich die internationalen Kriterien erfüllt werden. Vor allem der Punkt, wonach mutmaßliche Steuerhinterzieher vor der Lüftung des Bankgeheimnisses informiert werden müssen, stört ihn. "Das kann die Ermittlungen stören. Insbesondere bei den großen Fischen."
Im Finanzministerium will man noch nichts von einem Scheitern wissen und setzt auf weitere Verhandlungen. Ein Kompromiss sei immer noch möglich, heißt es. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 3.7.2009)