Keine Replik auf eine "Demaskierung"
Die demaskierenden Bemerkungen des bekennenden Lobbyisten Feri Thierry zur Debatte um das neue Antikorruptionsstrafrecht im Standard vom 27. 6. erfordern wahrlich keine Replik, wohl aber einige landeskundliche Ergänzungen: Wenn sich der Kritiker etwa auf Ex-Rechnungshofpräsident Fiedler und seinen Sager von der "Durchsetzung der Lobbyisten" bezieht, hat er diesen vermutlich missverstanden. Fiedler hat - da bin ich mir sicher - nicht den Berufsstand der Lobbyisten, wie er in entwickelten Volkswirtschaften und Rechtssystemen sogar gesetzlich geregelt ist, gemeint, sondern die spezifisch österreichische Abart(igkeit).
Lobbyismus in Österreich lebt geradezu von der Verschwiegenheit und Geheimnistuerei, von Hinterzimmern und Vorzimmern (der Macht), von "geborgtem" Lobbyistenpersonal in Ministerien und anderen - spezifisch österreichischen - Spezialitäten. Was bei uns noch locker unter Lobbyismus durchgeht, führt in diesbezüglich weiterentwickelten Staaten zur Strafverfolgung.
Große, zum Beispiel in Deutschland sehr konsequent verfolgte Korruptionsfälle strahlen fast auf die ganze Welt aus und lösen Untersuchungen in vielen Ländern aus. Sogar in Afrika, wenn auch diesmal nicht in Ouagadougou. Nur an Österreichs Grenzen prallt die Korruption zurück, was auch kein Wunder ist, haben wir doch ein so "scharfes" Korruptionsstrafrecht, dass es jetzt sogar "entschärft" werden muss. Der großkoalitionäre Entminungsdienst ist bereits unterwegs.
Unter dem Vorwand, unschuldige einfache Bürger vor dem Damoklesschwert der Strafverfolgung wegen Korruption zu schützen (zum Beispiel blumenstraußannehmende Volksschullehrerinnen, kaffeetrinkende Betriebsprüfer u. a.), ist man in Wahrheit zur Rettung des österreichischen Kultur- und Sportbetriebs sowie des medizinischen Bildungstourismus angetreten. Mission erfüllt, dort ist jetzt fast alles erlaubt.
War es in der Vergangenheit schon für die Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich schwer genug und wurden faktisch nur die Dummen erwischt, weil sie sich ebenso offensichtlich erwischen ließen, so ist jetzt sichergestellt, dass sich wirklich nur mehr die ganz, ganz Dummen erwischen lassen. Alle anderen werden mit Sicherheit um eine Ausrede nicht verlegen sein. Und wer mit der Praxis des Strafrechts vertraut ist, wird erkennen, dass da mit subjektiver Tatseite und dem Zweifelsgrundsatz in Kombination kaum mehr Risiko verblieben ist.
Tatsächlich gestört vom seit 2008 erstmals mit Deutlichkeit eingeführten Korruptionsstrafrecht fühlten sich die obersten Ebenen in Beamtenschaft und Wirtschaft. Sonst niemand. Brot und Spiele war gefährdet. Und so kommen wir wieder zu der Art Lobbyismus, den Feri Thierry sich nicht wünscht - und zwar in seiner österreichischen, leider sehr erfolgreichen Variante.
Natürlich kann man an bestehenden Gesetzen immer etwas verbessern. Der Gesetzgeber ist aber auch gut beraten, Gesetze, die in der Praxis kaum oder noch gar nicht angewendet worden sind, weil man der Justiz dafür die Zeit noch gar nicht gelassen hat, doch einmal in der Judikatur zu beobachten.
Wenn man aber schon der Meinung ist, auf gewisse "Zuwendungen" nicht verzichten zu können, weil der Wirtschaftsbetrieb dann zusammenbricht, dann sollte man wenigstens die Ehrlichkeit aufbringen, die Zuwendungen öffentlich ersichtlich und überprüfbar zuzulassen.
Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, welcher der von uns bezahlten (Spitzen-)Beamten sich etwas - nun erlaubterweise - zuwenden lässt. Wenn die Vorgänge offen und transparent erfolgen, ist die halbe Korruptionsgefahr schon gebannt. Bestimmte, ohnedies nicht unterprivilegierte Schichten aber taxfrei aus dem Geltungsbereich auszunehmen und ganze Handlungsbereiche per Gesetz "korruptionsfrei" zu stellen ist ein fatales Signal an den "Rest" der Landesbürger, die es sich nicht richten konnten. (Matthias Kopetzky, DER STANDARD, Printausgabe, 2.7.2009)
Zur Person: Der Autor ist Sachverständiger und Geschäftsführer eines auf die
Aufdeckung und Prävention von Wirtschaftskriminalität spezialisierten
Unternehmens in Wien.