Graz - Nach der amtlichen Mitteilung, dass die Privatstiftung der steirischen SPÖ nicht - wie selbst angenommen - gemeinnützig ist, hat Stiftungsvorstand Peter Schachner-Blazizek am Mittwoch die Fakten aus seiner Sicht auf den Tisch gelegt: "De facto geht's um nichts" und "Much ado about nothing" lautete seine Einschätzung. Für die Jahre 2001 bis 2007 rechne er mit einer Nachzahlung von rund 5.000 Euro.

"Die Stiftungsgeschichte wurde mit der Forderung von Franz Voves nach mehr Steuergerechtigkeit hochgespielt", resümierte Schachner, Voves' Vorgänger als steirischer Parteichef. Nochmals rollte er den Beschluss des Präsidiums auf, warum die Stiftung 2001 aus der Taufe gehoben wurde: Um eine Instrument zur Verwaltung der Beteiligungen mit gemeinnütziger Zielsetzung zu haben.

5.100 Euro an Kapitalertragssteuer nachzuzahlen

Die Gemeinnützigkeit war bis zuletzt von Stiftungsprüfer und Ex-Finanzminister Andreas Staribacher wiederholt bestätigt worden, dass nun die Finanzbehörden zu einer anderen Auffassung kämen, hänge an einer Änderung der Rechtsmeinung (die die Verfolgung parteipolitischer Zwecke nicht als gemeinnützig einstuft, Anm.). Gemeinsam mit Steuerberater Hannes Peter rechnete Schachner vor, dass für sieben Jahre maximal 5.100 Euro an Kapitalertragssteuer nachzuzahlen seien. Für die Stiftung an sich falle nach Ansicht der beiden keine Schenkungssteuer an, weil sie von einer Partei als Körperschaft öffentlichen Rechts erfolgt und damit befreit sei.

Bei der erst zu erstellenden Bilanz 2008 müssten zwei Förderfälle - eine "Gender-Veranstaltung" in der Oper mit Erika Pluhar und eine ASKÖ-Subvention für die Integration Arbeitsloser über den Sport, zusammen rund 120.000 Euro - auf ihre Gemeinnützigkeit hin geprüft werden: Eigentlich sei der Nutznießer, so nicht gemeinnützig, KESt-pflichtig, aber abgeführt werden müsse sie vom Spender.

"Keinen Rechtsstreit beginnen"

Schachner geht davon aus, dass die Angelegenheit mit der Nachzahlung erledigt ist und denkt auch nicht, dass "wegen 900 Euro im Jahr einen Rechtsstreit zu beginnen". Und: "Ich kenne keine Betriebsprüfung, wo nicht zumindest das Telefon nicht anerkannt wird". Von einer strafrechtlichen Relevanz, die ab einer Hinterziehung von 75.000 Euro und/ oder Vorsatz geben ist, wäre man damit weit entfernt.

Im Hinblick auf Vorhaltungen, Stiftungsgelder seien in Richtung Partei geflossen, verwies der Vorsitzende auf das Gutachten des Stiftungsexperten Martin Piaty. Dieser hatte Anfang Juni festgestellt, "dass definitiv keine Ausschüttungen von der 'Zukunft Steiermark Privatstiftung' an die steirische SPÖ erfolgt sind".

"Kein politischer Schaden"

Ausschüttungen durch die Stiftung hat es überhaupt erst zwei gegeben, nämlich 2005 und 2007 in der Höhe von 187.000 bzw. 257.000 Euro. Weil aufgrund der Wirtschaftslage auch in nächster Zeit mit keinen Ausschüttungen zu rechnen sei, werde sich auch das gemeinnützige Engagement in Grenzen halten, ließ Schachner durchblicken. Politischen Schaden für die SPÖ konnte er keinen ausmachen. (APA)