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Im Namen des Volkes: Das deutsche Verfassungsgericht fordert mehr Rechte für die nationalen Parlamente und somit auch für die Bürgerinnen und Bürger.

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Selten hat ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Berlin solche Hektik ausgelöst. Noch während die Höchstrichter in Karlsruhe ihr Urteil begründeten, wurde im Berliner Bundestag schon eifrig im Kalender geblättert. Denn nach dem Richterspruch vom Dienstag ist klar: Der Bundestag muss in seiner Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die Ratifizierung des EU-Vertrages wieder auf Schiene zu bekommen.

Auslöser dieser Betriebsamkeit ist eine seltene politische Allianz: Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) und Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag hatten sich vor einem Jahr an das Bundesverfassungsgericht gewandt und Klage gegen den EU-Vertrag eingebracht. Ihre Begründung: Das Papier mehre die EU-Kompetenzen auf Kosten der deutschen Parlamente. Bundestag und Bundesrat verlören an Einfluss, und das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Am Dienstag bekamen die Kläger zwar nicht gänzlich Recht, erzielten aber doch einen Erfolg. „Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", erklärte Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung.

Das bedeutet: Bundespräsident Horst Köhler darf das von Bundestag und Bundesrat bereits 2008 verabschiedete Ratifizierungsgesetz nicht unterschreiben. Zuerst muss die deutsche Regierung Bundestag und Bundesrat im Begleitgesetz zur Ratifizierung mehr Rechte zugestehen. In allen Fragen, in denen Brüssel in die nationale Souveränität eingreift, neue Kompetenzen beansprucht oder die Modalitäten von Abstimmungen verändert, müssen zuvor Bundestag und Bundesrat zustimmen. Eine pauschale Zustimmung zum Lissabon-Vertrag reicht nicht aus. So muss die deutsche Regierung etwa ein Extraverfahren in den deutschen Parlamenten einleiten, wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafgesetzen ausdehnen will.

Kanzlerin Merkel zufrieden

Trotz der zusätzlichen Arbeit ist Kanzlerin Angela Merkel mit dem Urteil zufrieden. „Das ist ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag", erklärte sie. Schließlich wird der Reformvertrag nicht gänzlich infrage gestellt, die Parlamentarier bekommen jedoch mehr Rechte. Auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CSU) kann mit dem Richterspruch gut leben. Dieser werde der „Demokratie und der Akzeptanz europäischer Politik in Deutschland nur helfen", meint er.

Koalitionspolitiker wollen nun rasch das Begleitgesetz überarbeiten. Am 26. August soll die erste Lesung in einer Sondersitzung des Bundestags stattfinden. Die Beschlussfassung könnte am 8. September folgen, also noch vor der Wahl am 27. September. Nach Zustimmung des Bundesrates und der Unterschrift des Bundespräsidenten kann das Gesetz am 1. Jänner 2010 in Kraft treten. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, Printausgabe, 1.7.2009)