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Fast genau ein Jahr ist es nun her, dass im größten Wirtschaftsverfahren, das dieses Land je gesehen hat, dem Bawag-Prozess, die Urteile gesprochen wurden. Zuvor war ein knappes Jahr lang verhandelt worden, im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts kam dabei...

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nicht bloß einmal jemand ordentlich ins Schwitzen. Vor allem Helmut Elsner (Bild) und...

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... Wolfgang Flöttl (Bild) schenkten sich im Endspurt der 117 (Verhandlungs-)Tage langen Prozess-Tortur nichts.

Bis auf einen wurden alle neun Angeklagten in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Schöffengerichts zu Haftstrafen verdonnert: Elsner bekam 9,5 Jahre,...

 

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...Johann Zwettler (Bild) wurde zu 5 Jahren Haft verdonnert. Peter Nakowitz (4 Jahre), Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker (je 3,5 Jahre), Wolfgang Flöttl (2,5 Jahre, davon 20 Monate bedingt), Günter Weninger (2,5 Jahre, davon 2 Jahre bedingt) und Robert Reiter (3 Jahre, davon 2 Jahre bedingt) müssen ebenfalls ins Gefängnis.

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Christian Büttner (li., mit Weninger) muss als einziger nicht ins Gefängnis, er wurde zu eineinhalb Jahren bedingter Haft und 36.000 Euro Geldstrafe verurteilt. So wie die acht anderen ging aber auch er in Berufung. Staatsanwalt Krakow berief ebenfalls gegen die Strafhöhe bei Weninger, Büttner und Reiter. Gegen die restlichen Urteile verzichtete er auf Rechtsmittel.

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Drei Wochen nach dem Urteil wurde bekannt, dass Elsner sich wünscht, mit einer Fußfessel auf freien Fuß gesetzt zu werden. Um der Richterin dies schmackhaft zu machen, bot Elsner eine Million Euro als Kaution. Über den Sommer wurde ein angebliches Geheimkonto von Helmut Elsner in der Schweiz gesucht, allerdings erfolglos. Später erhöhte Elsner auf zwei Millionen Euro Kaution. Die Fußfessel-Freiheit bekam er aber bis heute nicht.

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Für Richterin Claudia Bandion-Ortner ging es dann im Herbst Schlag auf Schlag: Anfang Oktober erhielt sie von den Wiener Augenoptikern den „Brillen-Award 2008" verliehen. Im November schlug sie die ÖVP als Justizministerin vor. Zur Angelobung des Kabinetts Faymann am 2. Dezember konnte sie aber noch nicht zugegen sein, sie musste zunächst das Bawag-Urteil schriftlich ausfolgen.

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Zu Jahresende war es fertig, am 16. Jänner wurde sie angelobt.

Als Kabinettchef nahm sie...

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..."ihren" Bawag-Staatsanwalt Georg Krakow gleich ins Ministerium mit. Die Opposition warf Bandion-Ortner "mangelnde Sensibilität" vor, die leidenschaftliche Brillen-Sammlerin konnte darin aber "keine schiefe Optik" erkennen.

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Im Februar gab es wieder einige Aufregung um Helmut Elsner: Zunächst wurde sein zehnter Enthaftungsantrag abgelehnt. Seine Anwälte begründeten die Einbringung damit, dass Bandion-Ortner Elsners Enthaftung in Aussicht gestellt hätte; die Ministerin dementierte dies.

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Zur Monatsmitte schockte Elsner dann die Weltöffentlichkeit mit einer hoppertatschigen Suada in Reimform, deren Erstabdruck sich das "profil" sichern konnte. Auszug: "Ein bestellter Experte hatte die Tendenz, / konstant zu beweisen seine strahlende Inkompetenz. / So behauptet dieser klar, / dass die Bawag im Casino war. / Mit Yen-Optionen allerdingos, / die auch sehr geschätzt von US-Gringos!"

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Auch Bandion-Ortner nahm Elsner aufs Korn: "Parbleu, Sie haben erklommen lichte Höhe! / Sie haben erkannt mit Seitenblick, / mich zu verurteilen wird Ihr Glück! / Nun dürfen Sie packen Ihren Ranzen / und ins Ministerium abtanzen", dichtete der Ex-Bawag-Chef der Neo-Ministerin auf den Leib.

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Am 20. Februar brachten Elsners Anwälte einen Ausschließungsantrag gegen Elsners neuen Haftrichter Christian Böhm ein. Hintergrund war, dass Böhm davon ausging, Elsner könnte sich eine Flucht finanziell leisten, weil ein so genannter "Fluchtfonds" existiere. Die Anwälte nannten dies "völlig absurd". Am 20. März bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landesgerichts. Mitte April stellten Elsners Anwälte den elften Enthaftungsantrag, auch er wurde abgelehnt.

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Anfang Mai wies dann auch der Oberste Gerichtshof eine Grundrechtsbeschwerde Elsners wegen seiner Inhaftierung ab. Der OGH stellte fest, Elsner werde durch seine damals bereits 27 Monate andauernde U-Haft nicht in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Die acht weiteren erstinstanzlich Verurteilten befinden sich derweil bis zum Berufungsverfahren auf freiem Fuß. (red)

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