Wien - Bei der heute, Montag, stattfindenden konstituierenden Sitzung der Bundesvertretung (BV) der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), dem bundesweiten Studentenparlament, wird der Vorsitzende des ÖH und dessen zwei Stellvertreter gewählt. Dabei muss mindestens ein Drittel der nunmehr 85 Mandatare der BV anwesend sein. Laut Hochschülerschaftsgesetz muss in den ersten drei der vier möglichen Wahlgänge ein Kandidat mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bestätigt werden. In der letzten Runde reicht schon eine relative Mehrheit.

Sollte auch im vierten Wahlgang keine Entscheidung fallen, wird laut Hochschülerschaftsgesetz einer der beiden stimmstärksten Kandidaten per Los zum geschäftsführenden Vorsitzenden ernannt und muss eine weitere Sitzung einberufen. Laut dem Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, würde die Entscheidung dadurch auf morgen, Dienstag, vertagt.

Aufgabe des Vorsitzenden ist die Leistung aller Verwaltungseinrichtungen und die Koordination der Tätigkeiten der ÖH: Er teilt u.a. die Angestellten den Referaten und den ÖH-Mitarbeitern Räumlichkeiten zu und hat Vorschlagsrecht für die Referenten. Der ÖH-Vorsitzende, seine Stellvertreter sowie die Referenten bilden die Exekutive der ÖH. (APA)