Wien - Die Studierendenanwaltschaft will sich auch um die Sorgen der Studierenden an Fachhochschulen (FH) kümmern. Schon seit Bestehen der 2001 eingerichteten Ombudsstelle wurden Anliegen von FH-Studenten an die Anwaltschaft herangetragen und auch bearbeitet, bis dato allerdings ohne offiziellen gesetzlichen Auftrag. Im aktuellen Regierungsübereinkommen ist nun der weitere Ausbau der Anwaltschaft als Ombudsstelle für alle Tertiärbereiche fixiert worden. Dazu organisiert die Studentenanwaltschaft gemeinsam mit FH-Rat und FH-Konferenz heute, Montag, eine Veranstaltung zum Thema "Brauchen Studierende an FH einen Ombudsmann?" in Wien.

Die Erfahrungen der Studierendenanwaltschaft geben auf diese Frage eine eindeutige Antwort: Bereits in den vergangenen Jahren hatte sich die Ombudsstelle immer wieder auch um die Anliegen von FH-Studenten zu kümmern. Gemeinsam mit den Verantwortlichen an den FH sei es oft gelungen, Lösungen zu finden, betonte Studentenanwalt Josef Leidenfrost. Als Indiz für die Notwendigkeit von unabhängigen Beschwerdestellen wertet Leidenfrost auch die Tatsache, dass ein FH-Studiengang bereits selbst eine Ombudsstelle eingerichtet hat.

Derzeit ist die Studierendenanwaltschaft noch gar nicht gesetzlich verankert. Auch in der aktuell geplanten Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ist das nicht geplant, dabei war in dem Novellen-Entwurf aus dem Vorjahr eine solche Verankerung noch vorgesehen. Offensichtlich soll die Studentenanwaltschaft im kommenden Jahr im Zuge der geplanten Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Tertiärbereich auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

Als Ergebnis der Begutachtung des UG-Entwurfs im Vorjahr wäre für Leidenfrost auch die Einrichtung eines Beirats für Studierendenfragen für Universitäten und Hochschulen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Studierendenanwaltschaft wünschenswert. (APA)