Wegen versuchten Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Sprengung einer Versammlung
Wien - Elf Aktivisten der Initiative "Stop the Bomb", die
für wirksamen politischen und wirtschaftlichen Druck auf das Regime
im Iran eintritt, hatten sich am Freitag im Wiener Straflandesgericht
wegen versuchten Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen die
Staatsgewalt und versuchter Sprengung einer Versammlung zu
verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, sie hätten
am 27. Oktober 2008 mit rechtswidrigen Methoden versucht, den Kleinen
Festsaal an der Universität Wien zu stürmen, wo der iranische
Ex-Präsident Mohamed Khatami auf Einladung der Universität einen
Vortrag hielt.
Die Angeklagten - durchwegs Studenten oder Akademiker im Alter
zwischen 18 und 45 Jahren - bekannten sich "nicht schuldig". Sie
hätten von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht, erklärte ihr Verteidiger
Heinrich Vana.
Die Gruppe "Stop the Bomb" tritt seit 2007 öffentlich gegen das
iranische Regime und sein Atomwaffenprogramm in Erscheinung. Auch auf
Menschenrechtsverletzungen machen die Aktivisten aufmerksam. Obwohl
Khatami als gemäßigt gilt, wollten sie dagegen protestieren, als
dieser auf der Universität eine Rede halten sollte: Für sie
symbolisiert der Amtsvorgänger von Mahmoud Ahmadinejad eindeutig das
iranische System.
"In Österreich gibt es auch eine Gegenöffentlichkeit"
Wie der Verteidiger betonte, hätte Bundespräsident Heinz Fischer
Khatami vor dessen Auftritt an der Uni begrüßt. Anliegen seiner
Mandanten wäre es daher gewesen, "der Öffentlichkeit ein anderes Bild
zu zeigen und zu sagen, dass es in Österreich auch eine
Gegenöffentlichkeit gibt".
Laut Anklage sollen die Aktivisten den Versuch unternommen haben,
die von Polizei und dem Sicherheitsdienst der Universität gesicherte
Flügeltür zu überwinden, um im Festsaal mit mitgebrachten
Trillerpfeifen Khatamis Rede zu stören. Sie sollen sich den
Anweisungen der Beamten widersetzt haben, sich zu entfernen, da die
an sich angemeldete Kundgebung nur auf den Außenbereich der Uni
zugelassen war. Ein Polizist soll von einer Manifestantin gar
verletzt worden sein und eine blutende Kratzwunde davon getragen
haben.
"Wenn Khatami an der Uni eine Rede hält, müssen Gegenäußerungen
möglich sein", gab die Sprecherin der Gruppierung zu Protokoll. Sie
räumte ein, sie habe "so nahe wie möglich an den Ort des Geschehens"
gelangen wollen. Ihre Absicht sei es jedoch nicht gewesen, die
Veranstaltung platzen zu lassen, sondern ihren Protest kundzutun.
Neun Freisprüche, ein Verfahren vertragt
"Ist geschrien, ist gepfiffen worden?", wollte der Richter wissen.
Die 34-Jährige bejahte: "Aber ich gehe auch in Clubs. Da ist es
deutlich lauter."
Neun von ihnen wurden schließlich freigesprochen. Das
Verfahren gegen die Sprecherin der Gruppe wurde diversionell
erledigt. Gegen Bezahlung einer Buße von 350 Euro wurde die Anzeige gegen
die 34-Jährige zurückgelegt. Damit gilt auch sie weiter als nicht
vorbestraft. Das Verfahren gegen eine Studentin, die einen
einschreitenden Polizisten an der Hand verletzt haben soll, wurde auf
Ende Juli vertagt, da der betroffene Beamte seiner Zeugenladung nicht
nachgekommen war. (APA)