Wer jetzt noch im Zuge einer umfassenden Sanierung seine Räume in Richtung Barrierefreiheit umrüstet, weiß diesen Komfortzuwachs im Alter sehr zu schätzen.

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Immer mehr heutige Häuslbauer sorgen schon in der Planung für die Möglichkeit vor, irgendwann in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt zu sein. "Behindert ist, wer behindert wird" - dieser Sinnspruch kann wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung schnell zum persönlichen "Leid"-Motiv werden. Aber auch wenn ein solcher Unglücksfall glücklicherweise nicht eintreten sollte: Die steigende Lebenserwartung bringt es mit sich, dass man irgendwann alt und gebrechlich wird.

Für junge, gesunde Menschen stellen Stufen, Schwellen oder enge Durchgänge keine allzu großen Hinternisse dar. Für Menschen im Rollstuhl oder Senioren werden sie aber schnell zum schwer überwindlichen Hindernis. Wer nicht schon beim Bau an später gedacht hat, kommt deshalb irgendwann nicht umhin, sich darüber Gedanken zu machen, ob nicht manche bauliche Maßnahme eine wesentliche Erleichterung in seinem täglichen Leben bedeuten würde; ein schwellenloser Terrassenausgang etwa, breitere Türen, Rampen oder gar ein Aufzug. Je stärker der Mobilitätsverlust eines Menschen ist, desto wichtiger wird die funktionelle Eignung der Wohnung, da die Aufenthaltsdauer innerhalb der eigenen vier Wände immer länger wird, wissen Experten.

Barrierefrei thermisch sanieren

Empfohlen wird daher, gleich für später die barrierefreie Gestaltung mitzuberücksichtigen, wenn man etwa vorhat, in nächster Zeit seine Wohnräumlichkeiten thermisch zu sanieren. "Wir raten privaten Bauherren, ihre Häuser sukzessive in Richtung Barrierefreiheit umzurüsten, da man im Alter diesen Komfortzuwachs sehr zu schätzen weiß", rät etwa die oö. Landesinnung Bau. Die eigene Lebensqualität im Alter steigt dadurch massiv, und als Nebeneffekt haben barrierefreie Häuser auch einen höheren Wiederverkaufswert.

"Was den seniorengerechten Haushalt ausmacht" hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengefasst. "Treppen mit beidseitigem Handlauf" findet sich darin ebenso wie etwa die "gute Beleuchtung bei Spüle, Herd und Arbeitsplatte" sowie die Badewanneneinstiegshilfe.

Auch das Sozialministerium hat ein umfangreiches "Handbuch barrierefreies Bauen" aufgelegt, in dem sich viele nützliche Hinweise finden. Dieses ist auch online abrufbar (Links siehe unten). Unter anderem wird darin aufgeschlüsselt, welche Maßnahmen wieviel an Kosten verursacht, wenn sie nicht von vornherein berücksichtigt wurde. "Kein schwellenloser Zugang, zu wenig Platz im Bad und WC, zu schmale Gänge und Vorräume, zu schmale und schwere Türen, zu schmale/steile Stiegen" - das sind nur ein paar der Punkte, die bei einer notwendigen Nachrüstung mächtig ins Geld gehen. Geringere Mehrkosten verursachen etwa der Einbau von Handläufen an den Treppen oder schwellenlose Balkon- und Terrassenübergänge.

Bund und Land zahlen mit

Förderungen für die Baumaßnahmen gewähren sowohl der Bund als auch die Länder. Vom Bundessozialamt bekommt man etwa Individualförderungen für Wohnraumadaptierung bei angeborener Behinderung, Krankheit oder Freizeitunfall.

In Wien hat die Stadtregierung vor einem Jahr die "Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen" eingerichtet. Sie dient als Koordinations- und Anlaufstelle für sämtliche Anliegen zum Thema "Barrierefreies Bauen" und wickelt unter anderem auch Förderanträge ab. Auch Beratungen, insbesondere vor anstehenden Umbaumaßnahmen, können hier in Anspruch genommen werden.

Die Stadt Wien gewährt Zuschüsse für Personen, die ihre Wohnungen oder ihr Haus behindertengerecht adaptieren müssen. Für dafür aufgenommene Kredite werden Annuitätenzuschüsse gewährt. Werden die Kosten für den Umbau zu einem Viertel aus Eigenmitteln (ohne Darlehen) finanziert, dann gibt es sogar einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Ausmaß der restlichen 75 Prozent der förderbaren angemessenen Sanierungskosten.

In Niederösterreich fördert das Land auch eine Sanierung in Richtung barrierefreien Wohnens. Das neue Wohnbauförderungsmodell sieht vor, dass eine bestimmte Anzahl an Punkten gesammelt werden können, nach deren Anzahl sich dann die Höhe der Förderung richtet. Es gibt maximal 100 Punkte, pro Punkt werde 300 Euro an Förderung ausbezahlt. Erreicht man eine Energiekennzahl zwischen 31 und 40, bedeutet dies etwa 50 Punkte. Für Barrierefreiheit darf man 10 Punkte zur Rechnung dazuzählen.

Informationen zu weiteren staatlichen Förderungen bzw. Landes-Förderstellen gibt es zusammengefasst auf help.gv.at. (red)