Massive Verstärkung autoritärer Elemente - mit offenem Brief
Wien - Die Betriebsräte des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals an den Universitäten protestieren "aufs
Schärfste" gegen die Regierungsvorlage des
"Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009". Besonders stören sie
jene Bestimmungen, die den erst kürzlich abgeschlossenen ersten
Kollektivvertrag (KV) für Unis "konterkarieren, ehe dieser in Kraft
getreten ist", heißt es am Dienstag in einer Aussendung der
Betriebsrätekonferenz.
Stimmrecht gefordert
Durch die Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat
und Rektorat in der von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP)
geplanten Novelle zum Universitätsgesetz (UG) fürchten die
Betriebsräte eine "weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente
und Möglichkeiten politischer Einflussnahme". Als Korrektiv fordern
die Personalvertreter zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im
Universitätsrat.
Kritik üben die Betriebsräte an der deutlichen Ausweitung der
Möglichkeiten von Kettenverträgen, nicht nur zeitlich, sondern auch
von der Anwendung her. Schon jetzt werde den Unis ermöglicht,
großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen
zulasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen
Arbeitnehmer durchzuführen. Nun sollen diese Befristungen um vier
Jahre auf bis zu zwölf Jahre ausgeweitet werden. Für den
Betriebsratsvorsitzenden an der Universität für Musik und
darstellende Kunst, Stefan Schön, ist das geradezu eine "Einladung"
an die Unis für solche Kettenverträge, wodurch die vereinbarten
Beschäftigungsmodelle des KV auf das Gröbste unterlaufen würden.
Keine Vertretung für freie Lektoren
Schlechterstellungen sehen die Betriebsräte auch für Lektoren:
Jene, die nicht mehr als sechs Semesterstunden lehren, sollen laut
UG-Novelle künftig nur mehr als freier Dienstnehmer beschäftigt
werden. Dadurch wären sie vom Geltungsbereich des KV ausgeschlossen
und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Die
Personalvertreter fordern eine freie Wahlmöglichkeit zwischen
Anstellungsverhältnis oder Beschäftigung als freie Dienstnehmer für
die betreffenden Lektoren.
Als zu korrigierendes "redaktionelles Versehen" werten die
Betriebsräte, dass wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung zum
Facharzt vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat
ausgeschlossen sind. Immerhin würden diese Mitarbeiter im klinischen
Bereich vieler Medizinuniversitäten 50 Prozent der Praktika des
Studiums der Humanmedizin unterrichten. (APA)