Wien - Die Dauer der Pflegegeldverfahren ist in den vergangenen Jahren im Schnitt leicht gesunken. Während 2006 ein Verfahren im Durchschnitt noch 101 Tage dauerte, sank diese Zahl im Vorjahr auf 77 Tage. Das geht aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Sozial- und Finanzministerium hervor. Im Sozialministerium zeigte man sich mit den Zahlen zufrieden, der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger verlangte hingegen weitere Verbesserungen.

Für die Pflegegeldverfahren ist eine ganze Reihe an Trägern (auf Bundesebene laut Sozialministerium 23, dazu kommen noch zahlreiche weitere kleinere auf Landesebene hinzu) zuständig. Die meisten Verfahren werden über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgewickelt. Dort dauerte die Abwicklung der Verfahren (bei Erstanträgen) im Vorjahr im Durchschnitt 60 Tage, 2006 lag diese Zahl noch bei 69 Tagen. Auch bei allen anderen Trägern - ausgenommen der Versicherungsanstalt (VA) des österreichischen Notariats - ist die Verfahrensdauer gesunken. Aufgelistet waren in den Anfragebeantwortungen insgesamt allerdings nur acht der Träger.

Kürzere Verfahren

Gesunken ist laut Anfragebeantwortung auch die Zahl jener Verfahren, die länger als 90 Tage dauerten. So waren dies bei der PVA im Jahr 2006 noch 17,43 Prozent aller Verfahren, 2008 nur mehr 13,65 Prozent. Einen leichten Anstieg gab es bei der SVA der Bauern und der VA des österr. Notariats, ansonsten gingen die Zahlen auch hier überall - zum Teil deutlich - zurück. Die Zahl jener Anträge, deren Behandlung mehr als 180 Tage in Anspruch nahm, konnte bei allen aufgelisteten Trägern reduziert werden.

Der Grüne Sozialsprecher Öllinger kritisierte gegenüber der APA vor allem die hohe Zahl an zuständigen Institutionen. Aus dem Sozialministerium hieß es dazu, man prüfe gerade, ob man die Zahl der Entscheidungsträger reduzieren könne. Dies habe zwar mit der Dauer der Pflegegeldverfahren nichts zu tun, aber man könne hier Verwaltungskosten einsparen.

Aber auch mit den vorliegenden Zahlen ist Öllinger unzufrieden, vor allem mit der "noch immer zu hohen" Zahl an Verfahren, die mehr als 90 oder 180 Tage dauern. Hier zeige sich, dass vor allem bei den kleineren Trägern die Abwicklung der Verfahren länger dauere als bei den großen. Der Sozialsprecher schlägt vor, die Abwicklung künftig bei der PVA zu bündeln, da man derzeit dort die kürzeste Verfahrensdauer hat.

Im Sozialministerium sah man die Zahlen hingegen positiv. Es sei immer Ziel gewesen, bei der Verfahrensdauer auf 60 Tage runterzukommen, so der Sprecher von Minister Rudolf Hundstorfer. Der Ressorchef sei erfreut, "dass man eine Beschleunigung im Sinne der Pflegebedürftigen" erreicht habe. Man werde aber danach trachten, dies weiter zu verbessern, hieß es. (APA)