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Rund 2,66 Millionen Euro hat das Bundeskanzleramt in den vergangenen fünf Jahren an die römisch-katholische Kirche in Österreich überwiesen.

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Wien - Rund 2,66 Millionen Euro hat das Bundeskanzleramt in den vergangenen fünf Jahren an die römisch-katholische Kirche in Österreich überwiesen. Der Großteil davon, nämlich 2,43 Millionen Euro, flossen in Großveranstaltungen wie den Mitteleuropäischen Katholikentag und das 850-Jahr-Jubiläum des steirischen Wallfahrtsortes Mariazell, zu dem auch der Papstbesuch zählte. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler hervor.

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Der Mitteleuropäische Katholikentag 2004 - ebenfalls in Mariazell - kostete das Bundeskanzleramt laut Anfragebeantwortung genau 1,025 Mio. Euro. Drei Jahre später wurden für das dortige Jubiläum inklusive Besuch von Papst Benedikt XVI. 1,405 Mio. geleistet. Empfänger war bei beiden Veranstaltungen die Österreichische Bischofskonferenz. Bei den restlichen Beträgen handelt es sich um vergleichsweise kleine Summen für soziale und kulturelle Zwecke. So wurden für die Renovierung der Alten- und Krankenstation der Benediktiner-Abtei Seckau 110.000 Euro aufgewendet, 85.000 Euro für die Restaurierung der Kirche Santa Maria dell'Anima in Rom.

Weitere 31.000 Euro flossen in das Projekt der Katholischen Jugend "72 Stunden ohne Kompromiss", mit 2.500 Euro wurde die International Summer School der Diözese Graz-Seckau gefördert. Das Bundeskanzleramt bestätigte in seiner Anfragebeantwortung allerdings auch, dass derzeit keine weiteren Zahlungen an die Kirche geplant seien.

Stadler gegen "Zwangseintreibung" der Kirchenbeiträge

Stadler, der sich immer wieder als streng gläubig präsentiert, ärgern die Ausgaben. "Die Beantwortung zeigt, dass die katholische Kirche neben des Zwangsbeiträgen noch tief in die Steuertöpfe greift, um den Apparat zu finanzieren. Damit sei klar, dass sie auf Klagbarkeit und Zwangseintreibung der Kirchenbeiträge nicht angewiesen ist", meinte er gegenüber der APA. Das BZÖ hat einen Antrag im Parlament eingebracht, damit die Klagbarkeit der Kirchbeiträge abgeschafft wird. (APA)