Kann laut grün-roter Koalition Grundsätze der freien, geheimen, persönlichen Wahl nicht garantieren
Wien - Die Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an
der Uni Wien hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, das
bei den vergangenen Wahlen erstmals eingesetzte E-Voting auf
Verfassungswidrigkeiten zu prüfen. Die beiden Vorsitzenden, Fanny
Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie
Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten
den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass
elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche
Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft
und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne.
Legitimation der ÖH durch E-Voting in Frage gestellt
Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung
der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden
Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der
Hochschülerschaftswahlordnung. Vom VfGH erwartet sich Noll, dass er
"Farbe bekennt": Wenn er E-Voting wolle, müsse er analog zur
Briefwahl die Verfassung ändern. Allerdings würde sich in diesem Fall
die Frage stellen, ob die Einführung elektronischer Wahlen nicht
"einer Gesamtänderung der Verfassung" nahekomme und daher eine
Volksabstimmung nötig wäre, so Noll. Außerdem gebe es einen Grundsatz
des VfGH für Selbstverwaltungskörper wie die ÖH, wonach deren
Vertreter in "Wahlen nach demokratischen Grundsätzen" bestimmt werden
müssten, was E-Voting nicht leisten könne. Durch Internet-Wahlen wird
Noll zufolge daher die Legitimation der ÖH insgesamt vom Gesetzgeber
in Frage gestellt.
Rasul sieht den VfGH-Antrag als Botschaft an Wissenschaftsminister
Johannes Hahn (ÖVP), "dass sich die ÖH nicht gefallen lassen wird, als
Versuchskaninchen missbraucht zu werden". (APA)