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Anwalt Alfred Noll stellt sich die Frage, ob die Einführung elektronischer Wahlen nicht einer "Gesamtänderung der Verfassung" entspricht und deshalb eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre.

Foto: APA/Hans Klaus Techt

Wien - Die Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an der Uni Wien hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, das bei den vergangenen Wahlen erstmals eingesetzte E-Voting auf Verfassungswidrigkeiten zu prüfen. Die beiden Vorsitzenden, Fanny Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne.

Legitimation der ÖH durch E-Voting in Frage gestellt

Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der Hochschülerschaftswahlordnung. Vom VfGH erwartet sich Noll, dass er "Farbe bekennt": Wenn er E-Voting wolle, müsse er analog zur Briefwahl die Verfassung ändern. Allerdings würde sich in diesem Fall die Frage stellen, ob die Einführung elektronischer Wahlen nicht "einer Gesamtänderung der Verfassung" nahekomme und daher eine Volksabstimmung nötig wäre, so Noll. Außerdem gebe es einen Grundsatz des VfGH für Selbstverwaltungskörper wie die ÖH, wonach deren Vertreter in "Wahlen nach demokratischen Grundsätzen" bestimmt werden müssten, was E-Voting nicht leisten könne. Durch Internet-Wahlen wird Noll zufolge daher die Legitimation der ÖH insgesamt vom Gesetzgeber in Frage gestellt.

Rasul sieht den VfGH-Antrag als Botschaft an Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP), "dass sich die ÖH nicht gefallen lassen wird, als Versuchskaninchen missbraucht zu werden". (APA)