Prügel-Affäre

Westenthaler-Schuldspruch bestätigt

18. Juni 2009, 13:48
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    foto: apa/hans klaus techt

    Peter Westenthaler im Wiener Oberlandesgericht. Ihm droht ein zweiter Strafprozess.

Sechs statt neun Monate bedingt für falsche Zeugenaussage - Westenthaler "völlig uneinsichtig" - Zweiter Strafprozess droht

Wien - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der sogenannten Prügel-Affäre am Donnerstag den Schuldspruch für den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler bestätigt. Die Strafe wurde aber von ursprünglich neun auf sechs Monate bedingt reduziert. Eine weitere Milderung wäre nicht möglich, da sich Westenthaler "völlig uneinsichtig" gezeigt habe, wie die Vorsitzende des Berufungssenats, Brigitte Kunst, feststellte.

Westenthaler reagierte unmittelbar nach der Urteilsverkündung empört und meinte zu den zahlreichen anwesenden Journalisten: "Sie wurden Zeugen einer justiziellen Farce." Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur mehr verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als die Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen Justizskandal" nannte.

Erstgericht "etwas zu streng"

Für das Berufungsgericht bestand kein Zweifel, dass Westenthaler im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger war auf Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden, Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt hatte. Westenthaler habe seine unrichtige Darstellung "vorsätzlich getätigt", betonte die vorsitzende Richterin Brigitte Kunst.

Bei der Strafbemessung sei das Erstgericht allerdings "etwas zu streng" gewesen, bemerkte Kunst. Unter Berücksichtigung von Westenthalers bisherigem ordentlichen Lebenswandel und der Schwere seiner Schuld erscheine eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten angemessen.

Eine weitere Strafminderung oder gar die von Verteidiger Josef Wegrostek erwünschte Umwandlung in eine Geldstrafe lehnte der Senat aus generalpräventiven Gründen ab. Das Gericht wolle "negative Beispielfolgen in der Bevölkerung hintanhalten" und "präsumtive Täter" vor falschen Aussagen abhalten, sagte Kunst.

OLG weist Vorwurf zurück

Zu Westenthalers Vorwurf, das Urteil sei schon Tage vorbereitet gewesen, antwortete Raimund Wurzer, Sprecher des OLG: "In Berufungsverfahren wird der Strafakt dem zuständigen Berufungssenat bereits mit der jeweiligen Berufungsschrift und der Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft vorgelegt. Auf Grundlage dieser Schriftsätze und des übrigen Akteninhaltes wird zur Vorbereitung der mündlichen Berufungsverhandlung ein Rohkonzept als Arbeitsgrundlage erstellt."

Beschränken sich - wie im Fall Westenthaler - die Prozessparteien auf den Vortrag ihrer bereits schriftlich ausgeführten Argumente, erleichtere eine solche Arbeitsgrundlage eine auf die wesentlichen Punkte konzentrierte Beratung des Senates in der mündlichen Verhandlung. "Diese Vorgangsweise dient einer effizienten Verhandlungsführung und ermöglicht es dem jeweils erkennenden Senat zugleich, auf allfällige neue Aspekte angemessen zu reagieren", sagte Wurzer.

Westenthaler: "Teilerfolg"

Westenthaler verbuchte die Strafsenkung als "Teilerfolg", kündigte aber noch im Justizpalast an, das Urteil bekämpfen zu wollen: "Wir werden den OGH anrufen (ein innerstaatlicher Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ist in dieser Sache allerdings ausgeschlossen, da es sich beim Verfahren gegen Westenthaler um eine Einzelrichtersache gehandelt hatte, Anm.) und zum Europäischen Gerichtshof gehen."

"Aus Respekt vor dem österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen", teilte BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz nach der Berufungsverhandlung per Presseaussendung mit. Das BZÖ geht dessen ungeachtet weiter davon aus, "dass die Darstellungen Peter Westenthalers richtig sind".

Westenthaler droht zweiter Strafprozess

Während die Prügel-Affäre für den ehemaligen BZÖ-Obmann ausgestanden und mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage zu Ende gegangen ist, könnte der Politiker demnächst ein zweites Mal vor dem Kadi stehen. Die Staatsanwaltschaft Wien möchte ihn wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt belangen. Der entsprechende Vorhabensbericht liegt zur Genehmigung bereits im Justizministerium.

In dieser Sache geht es um die sogenannte Knie-Affäre: Westenthaler soll nach dem Besuch eines Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft beim Ausparken mit einem Polizisten aneinandergeraten sein und den Beamten schließlich angefahren und am Knie verletzt haben. Für Westenthaler, der dies stets bestritten hat, gilt die Unschuldsvermutung.

Unterdessen spricht die ÖVP Westenthaler die Berechtigung ab, sich weiter öffentlich zu den Themen Sicherheit und Kriminalität zu äußern. Westenthaler ist Sicherheitssprecher des BZÖ. "Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig unglaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat", sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl am Donnerstagnachmittag. (APA)

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MBR
00
24.8.2009, 17:59

"Österreich entscheidet selbst wen wir wollen und wen nicht. Das BZÖ
tritt im Fremdenrecht strikt gegen ein wie von den Grünen gefordertes
generelles Bleiberecht ein - wir verlangen klare gesetzliche
Kriterien für einen etwaigen humanitären Aufenthalt. Österreich
braucht klare Regeln und keinen Freibrief für Straftäter", so
Westenthaler abschließend.
(quelle:http://tinyurl.com/dawesti)
-----

dann sag ich im namen des herrn österreichs tschüss mit ü

Tina Tsornigg
01
24.8.2009, 17:40

Wann wird ihm seitens der Republik das Grosse Goldene Ehrenzeichen aberkannt?

Amokk
02
11.8.2009, 16:45

Ma sperrts den Trottl einfach weg...

also dann ...
00
11.7.2009, 10:36
und wieso...geht er nicht in früh - pension ?

es vermisst ihn sowieso k e i n e r ...

Claidheamh Mòr
00
"Ermittlungen im Umfeld des Abg."

eventl. Unterweltkontakte ?

Jassi Ha
11
GEH DORT HIN VON WO DU GEKOMMEN BIST

Walter Kaiser
00
In seine Mutter? Huch :-)

Lagopus
 
04
22.6.2009, 12:58
Scham-lose Immunität

Bestätigung des Schuldspruchs ist zumindest etwas, wenn auch die Minderung des Strafmaßes gerade bei einer öffentlichen Person, die sogleich von einer "justiziellen Farce" bellt, völlig unverständlich ist.

Eigentliches Problem aber scheint: windig-schmierige Figuren wie diese, im Kern zugepanzert und brutal , bleiben von einer Verurteilung unberührt; sie sind gegen die Beschämung immun, weil sie sich im Recht fühlen gegen alles, was da "von oben" kommt. Man denke hier an den Kärntner H ... (Die Würmer haben ihn selig).
Der Rechtsstaat läuft hier mechanisch ins Leere.

Was bleibt, ist die Ächtung solcher Leute und ihrer Sympathisanten durch ganz normale Menschen wie "uns".

darkwing
02
22.6.2009, 12:31
*abhau*

Der Typ ist sowas von lächerlich, es ist kaum zu glauben.

Franz Schatz
13
22.6.2009, 11:16

da von kärntens himmel die sonne gefallen sei, hat hojak offensichtlich ein neues vorbild in sachen frisur. grasser?

pater hirni
00
11.7.2009, 09:50
maskulin, braun und keine eier

klingt eher nach dem fioner.

tim leary
01
20.6.2009, 13:58

menschen gibts.....
katastrophe der typ

sam semillia
04
22.6.2009, 12:25
das ist ist halt die elite des bzö!

rechtsstaat
110
20.6.2009, 12:12
Verbrecher

Nach den rechtskräftigen Urteilen gegen Peter Westenthaler (BZÖ) und Susanne Winter (FPÖ) darf man beide Politganoven ungestraft als Verbrecher bezeichnen.

thorberg
101
23.6.2009, 13:33

dann schau einmal nach wie viele Vorbestrafte es in den Reihen der SPÖ gibt. Das geht vom ehemaligen Bundeskanzler, über den Vizekanzler, Innen-und Außenminister usw. Mit 700 Zeichen komme ich wahrscheinlich nicht aus. Zuerst vor der eigenen Türe kehren!

Schwalbe
06

hat schon mal ein verurteilter straftäter während seiner bewährungszeit im parlament als volksvertreter gearbeitet?

futurezonez
14

bei der kühnen behauptung sollte schon eine quellenangabe pflicht sein.

spitz el
00
21.6.2009, 20:12
nönö...

verbrecher sind sie nicht. die hier zu grunde gelegten taten sind "vergehen". vielleicht sind sie ja vergeher (?) - verbrechen per se verlangen eine 3jährige mindeststrafe.

Franz Schatz
00
22.6.2009, 11:14

wenn mich jemand tögeln würde, so dass ich anzeige wegen körperverletzung machen müsste, wären sowohl der schläger als auch sein anstifter für mich verbrecher.

erlich
00
20.6.2009, 10:37
... wir sind zeugen (zw)ei(n)er farce(n) ...

... ABSOLUT RICHTIG - aber nicht die justiz - sondern der umgang der rechten mit dem recht erscheint in diesem bild!

Strudelteig
13
20.6.2009, 07:31
Unwählbare Buberlpartie



Vor wenigen Jahrzehnten noch machten "richtige" Männer ihre Wirtshausraufereien unter sich aus. ... ;-) Und das BZÖ ist doch die Partei der "richtigen" Männer.

Bei aller verständlichen Empörung muss aber auch einmal gesagt werden, dass der Westentaler vermutlich von falsch verstandenen Loyalitäten geleitet war und offensichtlich seinen Leibwächter nicht in die Pfanne hauen wollte, nachdem er diesen ja mehr oder weniger angestiftet hatte.

Er hatte sich dabei genau so dumm angestellt, wie er eben ist, völlig außer Acht lassend, dass der Durchschnitts-IQ eines 3-Richtersenats seinen und den seiner Wähler erheblich zu übersteigen vermag.

Möge aber niemand je in die Breduille kommen, gegen seine Freunde vor Gericht aussagen zu m

benny fiz
01
21.6.2009, 23:41
moment mal!

da wird aber schon ein gewaltiger unterschied uebersehen! zwischen "seinen leibewaechter nicht in die pfanne hauen wollen" und einer voersaetzlich falschen zeugenaussage liegen welten.

selbstueberschaetzung, machtrausch, "bis jetzt ist auch immer alles durchgegangen" - das waren die motive.

Franz Schatz
00
22.6.2009, 11:18

vor allem ist der freund aller rechten, ein gewisser richter für die letzte instanz, in pension gegangen.

1,8 promille
00
20.6.2009, 12:59

westic hat diese art der gaunerehre nicht

die bundesregierung
02
19.6.2009, 23:06
man muss sich das einmal vorstellen

da gibt es einen verurteilten straftäter. diese person ist nach wie vor abgeordneter im nationalrat und sicherheitssprecher einer österreichischen partei.

es ist unvorstellbar, dass so etwas in unserem land möglich ist. dies zeigt doch auf eindrucksvolle art und weise auf, dass die politik seit jahrzehnten versagt, wenn solche zustände überhaupt möglich sind, ja sogar weiterhin geduldet werden.

wir wollen diesen verurteilten straftäter nicht.

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