Berufungsverhandlung

Urteil gegen Susanne Winter von Gericht bestätigt

17. Juni 2009, 18:20

Strafmaß bleibt bei drei Monaten bedingt und 24.000 Euro Geldstrafe - Keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich

Graz - Die Berufsverhandlung im Fall Susanne Winter, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hat am Mittwoch in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen. Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte "derartig schlimm" seien, dass diese allein für die Strafe reichte.

Herbawürdigung religiöser Lehren

Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen. Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte ihr Verteidiger noch diverse Anträge - unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens - ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen.

Das Verfahren ist nun abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr. Die angeklagten Äußerungen ("Einwanderungs-Tsunami", "Feindreligion" sowie die Passage, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben) waren beim Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale Anfang 2008 gefallen. Winter hat sich inzwischen als Grazer Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist FPÖ-Abgeordnete im Nationalrat. Winter kündigte an, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen zu wollen. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 277
1 2 3 4 5 6 7
Ein Land ohne Strache, wär das schön?
01
12.7.2009, 08:55
Auf der FPÖ Homepage kann man spenden

für eine Dame die sich so benommen hat!
Es wird immer blöder in diesem Land!

FalscherProphet
00
26.7.2009, 21:58
und NOCH eine Spur dümmer:

Deutsche Internetseite unterstützt "unsere" Verhetzerin:
http://derstandard.at/fs/1245820075532

QuickMik
 
04
28.6.2009, 09:44
vorbestraft im nationalrat ?

...frage mich gerade, ob man als vorbestrafte(r) überhaupt im nationalrat sitzen darf.

Belehrter Ex-FPÖler!
01
Oja leider weil es unter einem Jahr ist!

Das wird sich besonders gut für die Jugend auswirken!
Wenn die nach einer Prügelei hopp genommen werden, werden sie sagen, bin ich jetzt auch geeignet für das Parlament?
Die machen es ja dort auch so!

Leopold R.
06
20.6.2009, 13:30

Nah bravo, bald ist ja der halbe FPBZÖ Parlamentsklub vorbestraft; das Gsindl hat im Hohen Haus sowas von garnichts verloren.

FalscherProphet
04
19.6.2009, 21:34
Jetzt ist es juristisch bestätigt:

"Bei uns" sitzt eine Verhetzerin im Parlament!

Ein Land ohne Strache, wär das schön?
01
12.7.2009, 08:56
Und ihr Chef?

refe1
95
18.6.2009, 15:35

liebe poster: liest die presse im internet, dort werdet richt belehrt. es scheint hier das fast nur linke posten

Ein Land ohne Strache, wär das schön?
01
12.7.2009, 08:58
linke posten - rechte pfosten!

Leopold R.
04
20.6.2009, 13:31

Bitte lern Deutsch, ist ja unterträglich

Tichuana
03
19.6.2009, 00:14

schade nur, dass nicht mal mehr die rechten Kampfposter, die sich das Erhalten von deutscher Tradition & Kultur auf die Fahne geheftet haben, der deutschen (Schrift-)sprache mächtig sind....

grooveminister
03
18.6.2009, 23:28

natülich ist alles, was neben ganz rechts steht, von diesem standpunkt aus betrachtet links.

amoruritme
 
30
19.6.2009, 01:21
et vice versa?

;-)

nennt man DAS dialektik? dann wär sie vll - doch nicht restlos sinnlos...

galiontariaho
12
18.6.2009, 17:16
werter refe..

was heißt hier linke..
winters ausführungen sprechen nur rechtsextremisten an, somit sind alle kritiker winters nicht automatisch linke, sondern decken jegliche bereiche des politischen spektrums ab..

also konservative, bürgerliche, liberale, nationale, linke, linksextreme, etc.

also was sie womöglich als links betrachte, mag nur aus einem extremistischen blickwinkel so wirken.. die wahrheit sieht anders aus ;)

Parrhesia
00
18.6.2009, 17:39
die wahrheit sieht anders aus

welche wahrheit?

refe1
74
18.6.2009, 15:25

Im grunde finde ich das urteil bei frau winter nicht richtig. es gibt heute noch länder wo achtjährige dort zwangsverheiratet werden mit vierzigjährige. sie hatte mit ihrer äusserung recht. das ist meine meinung

FalscherProphet
13
19.6.2009, 21:40
Du hast es nicht kapiert!

Stichwort: VERHETZUNG.

(Aber von einem Winter-Fan erwartet man eine derartige Auffassungsgabe auch nicht...)

Lord Helmet
13
18.6.2009, 18:36
Ok. Das mag ja sein und ist schade und bedenklich.

Aber beantworten sie mir bitte mal folgende Fragen:

inwiefern ändert oder bessert das Gehetze der Frau Winter die Lage der Leute in diesen Ländern?

wenn in der Bibel steht das Jesus über Wasser gelaufen ist, denken sie das würde vor Gericht auch als Beweis gelten?

inwiefern bewirken solche Aussagen eine Besserung der Lebensqualität für alle Menschen in Österreich, was meiner Meinung nach das Primärziel eines Politikers sein sollte?

inwieweit unterscheidet sich ein Mensch der Worte wie "Feindreligion" "zurückwerfen hinters Mittelmeer" und den ganzen anderen Müll nutzt um Leute aufzustacheln von den ach so geschmähten Hasspredigern in den Moscheen?

galiontariaho
03
18.6.2009, 17:18
???

und inwiefern macht die tatsache, dass es kindesmissbrauch gibt, der sich auf fundamentalistische interpretation einer religiösen schrift stützt (huch, das gibts doch im christentum auch), das verbrechen winters richtiger?

ich mein... hallo? ich kann ja nicht jemanden erschiessen und dabei sagen dass draussen die sonne scheint... die tatsache dass die sonne scheint macht mein verbrechen deswegen nicht legaler...

Der Ruhestifter
 
00
18.6.2009, 18:05
Sie ist aber auch wegen der Mohammed-aussage verurteilt

Und das ist eine ganz klare sache: wenn sich religiöse reaktionäre dadurch gestört fühlen, dann darf man nicht sagen, dass erzwungener beischlaf mit kindern nach heutigem verständnis kinderschänderei ist.

Das ist ein eindeutig faschistischer aspekt der rechtsordnung. Das wird durch die anderen sachen nicht relativiert.

Ich dreh's mal um: wenn einer vor 70 jahren nach einer vergewaltigung wegen 'rassenschande' und vergewaltigung verurteilt wurde, dann war das urteil, soweit es sich 'rassenschande' bezog, faschistisch; daran ändert die tatsache, dass vergewaltigung ein abscheuliches verbrechen ist, gar nichts.

www.weicheier.com
03
18.6.2009, 14:39
mir geht es nicht um Frau Winter,

nur das Problem ist, dass Meinungen über Religionen *heilig* sind und auch effektive Kritik mit einer Vorstrafe enden kann...

debian1
00
19.6.2009, 01:56

Ich bin auch dafür solche Paragraphen wie "Herabwürdigung religiöser Lehren" ersatzlos zu streichen. Verhetzung, die hier vom Gericht auch gesehen wurde, bleibt davon natürlich unberührt. Es gibt genügend andere Paragraphen die das friedliche Zusammenleben regeln und dennoch Kritik zulassen. Warum Religionsgemeinschaften hiervon ausgenommen sein sollen ist mir nicht klar.

anders and
 
02
18.6.2009, 16:05
wenn Sie sich mit dem Urteil beschäftigen

werden Sie sehen, dass zwei strafgebende Fakten fallengelassen wurden. Der eine war eine Postwurfsendung, in dem die Kinderschändervorwürfe gegen Mohammed genauer begründet und belegt wurden.

Damit zeigt das Urteil, dass Meinungen über Religionen durchaus möglich sind, wüste Beschimpfungen aber nicht.
Sie kennen hoffentlich den Unterschied?

Niki G
 
03
18.6.2009, 15:59
effektiv ja, konstruktiv nein

"Feindreligion", "Mohammed ein Kinderschaender" ist mit sicherheit effektiv - zumindest um zu verletzen und aufzuwiegeln.

Nicht jedoch besonders konstruktiv ;)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 277
1 2 3 4 5 6 7

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.