Bis dass der Tod euch scheidet. Mit dem festen Vorsatz, Liebe und Treue in Ewigkeit zu halten, ist man früher an den Traualtar (und später vor den Standesbeamten) getreten. Heute klappt das aber nicht mehr so wie damals.

Nicht, dass Paare heute weniger entschlossen wären, für immer zusammenzubleiben. Aber der Entschluss hält späteren Entwicklungen weniger leicht stand. Man kann auseinandergehen, ohne von der Gesellschaft geächtet zu werden. Man kann auseinandergehen, ohne die wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Man kann sogar auseinandergehen, ohne einander wirklich böse zu sein - wobei diese Perspektive erheblich erleichtert wird, wenn die finanziellen Dinge für beide Teile halbwegs geregelt sind.

Das ist der Kern der Familienrechtsnovelle, die nach langen Beratungen und vielen Abwägungen ins Parlament kommt: Paare sollen wissen, was auf sie zukommt, wenn die eheliche Beziehung gar nicht mehr funktioniert. Sie sollen sich möglichst im Guten, im besten Falle schon lange vor einer vielleicht gar nie stattfindenden Trennung, darüber einigen, was welcher Partner nachher behalten darf - und der schwächere Partner soll die Gewissheit haben, dass der Staat bei Unterhaltszahlungen einspringt, wenn sich der andere seiner Verpflichtung entzieht. Das alles sind Dinge, die ohne großen gesellschaftlichen Konflikt geregelt werden können.

Das konfliktträchtige Thema bleibt: Viele dieser Fragen stellen sich auch für gleichgeschlechtliche Paare. Aber daran hat sich die ÖVP nicht anzustreifen getraut. (Conrad Seidl/DER STANDARD-Printausgabe, 18. Juni 2009)