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Viele Anleger fühlen sich im Regen stehen gelassen.

Foto: APA/DPA

Wien - "Drei wichtige Bereiche gibt es im Leben eines Menschen", sagt Wolfgang K. Göltl, "Umwelt, Finanzen und Gesundheit." Hier müsse allerbeste Qualität geboten werden, ist der Fachverbandsobmann der WKO überzeugt - "und wir bieten die auch." Für Göltl ist klar, die Finanzdienstleistungbranche ist der Sündenbock in der Krise, die nun für das viele Ungemach herhalten muss, das den Anlegern im Zuge der Turbulenzen an den Kapitalmärkten widerfuhr. "Die Kurse sind teilweise um zwei Drittel eingebrochen, da ist die Verängstigung der Anleger nachvollziehbar", sagt Göltl. Dass die ganze Misere von vielen Kunden auch den Vermögens- und Finanzberatern zugeschrieben wird, ärgert ihn. In der Branche gebe es einen verschwindend geringen Anteil an schwarzen Schafen, ist er überzeugt: "Die Fusionen und Freisetzungen im Bankenbereich haben uns tolle Mitglieder gebracht. Viele haben den Golden Handshake bekommen und daraus noch etwas gemacht."

Strukturvertrieb keine Besonderheit

Auch das Beratungshaus AWD, unter anderem durch die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) mittlerweile auf den Weg gebrachte Sammelklage rufmäßig arg zerzaust, gehört für Göltl keineswegs zu den schwarzen Schafen. "Strukturvertrieb mit einer leistungsorientierten Komponente, das gibt es doch heute überall", verteidigt der WKO-Mann das System. Was für ihn aber klar ist: "Wenn jemand die Veranlagung in ein einziges Papier empfiehlt, dann ist das eine Fehlberatung."

Für WKO-Kollege Johann Wally ist die Sammelklage gegen AWD ohnedies "ein Wahnsinn": "Die werden wegen Immofinanz geklagt, obwohl vier von fünf Papieren von Banken verkauft wurden", beklagt der Wirtschaftstreuhänder, Steuer- und Vermögensberater. Wally, der auch Vorstandsmitglied der Fachakademie für Finanzdienstleister ist, sieht die VKI-Sammelklage gegen AWD als direkten Angriff auf die gewerblichen Vermögensberater. Was ihn besonders sorgt: "Es scheint, dass das erste Mal auf Basis mündlicher Aussagen geklagt wird. Da ist dann die Frage, wem man glaubt und wem nicht." Denn laut Wertpapieraufsichtsgesetz müsse ohnedies protokolliert werden, was in einem Beratungsgespräch zwischen Berater und Kunde auf den Tisch kommt "und der Kunde unterschreibt."

Genau das ist für VKI-Jurist Peter Kolba die Crux an der Sache: "Da wurden Kunden oft zwei, drei Stunden beraten. Von Freunden und Bekannten wohlgemerkt, die am Ende das Protokoll als reine Formalität unterschreiben ließen. Diese Gesprächsnotizen haben am Ende tausende unterschrieben, ohne sie gelesen zu haben. Da wurde systematisch das Vertrauen missbraucht", glaubt Kolba. Was der VKI nun im Zuge der Sammelklage gegen AWD erreichen will, ist, dass gerade auch die mündlichen Aussagen der mutmaßlich falsch Beratenen gehört werden.

Anlegerhaftung

Klar ist: Wer ein Risiko eingeht, nachdem er darauf hingewiesen wurde, kann keinen Schadenersatz geltend machen. Das gilt es allerdings erst einmal zu beweisen, was Peter Kolba ebenfalls zu wenig konsumentenfreundlich ist: "Der Geschädigte muss beweisen, dass er falsch beraten wurde, und nicht der Berater, dass er richtig beraten hat." Eine Beweislastumkehr im Falle eines Prozesses wäre im Sinne des Konsumentenschutzes wünschenswert.

Ein Schaden trete im Übrigen nicht erst dann ein, wenn eine Person rechnerisch in ihrem Vermögen geschädigt werde, sagt Andreas Kletečka, Privatrechts-Experte der Uni Salzburg, der ein Privatgutachten für einen Wertpapierdienstleister erstellt hat: "Schon die Abweichung einer geschuldeten Leistung vom vertraglich Vereinbarten stellt einen Schaden dar." In diesem Fall kommt der wichtige Aspekt der Verjährung ins Spiel. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, "in dem der Geschädigte Kenntnis von der Person des Schädigers und dem Eintritt des Schadens erlangt", wie es im Juristendeutsch heißt. Übersetzt bedeutet dies: Die Verjährungsfrist wird ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Falschberatung durch den Kunden - etwa durch Medienberichte, Kursgewinne oder -verluste, Kontoauszüge, Mitteilungen des Emittenten - ausgelöst. Die dreijährige Verjährungsfrist erscheint Peter Kolba durchaus zu knapp: "In Deutschland wird derzeit eine Verlängerung auf zehn Jahre diskutiert."

Teil des Systems

Dass im System grundsätzlich der Wurm steckt, weil ein Berater eben von der Provision, die er erwirtschaftet, leben muss, will indes Branchenvertreter Göltl nicht gelten lassen. Gerade in Sachen Unabhängigkeit seien die gescholtenen Vermögensberater noch eher aus dem Schneider als die Bankberater: "Ein wesentlicher Interessenskonflikt fällt weg, wenn man nicht Emittent ist." Für VKI-Jurist Kolba ist aber AWD ohnehin nur ein Teil eines großen Systems, dessen Teilnehmer es an der richtigen Einstellung zur Sache mangle: "Was wir zu bekämpfen versuchen, ist die Haltung, ‚ich verkaufe auf Teufel komm raus Produkte und überlege nur, wie ich die Haftung vermeide'". Diese Haltung sei wohl bei Banken wie Vermögensberatern durchaus ident.

Eine bessere als die klassische Methode, durch die Vermittlung seine Einnahmen zu generieren gäbe es wohl, konzediert WKO-Mann Wolfgang K. Göltl. Allein: "Der Markt ist dafür noch nicht bereit." Die Menschen seien hierzulande nicht gewohnt, dass Beratung etwas kostet: "Nur eine Minderheit ist bereit, ein Honorar für Beratung zu zahlen." Wer allerdings dem System nicht traue, für den gibt es laut Göltl Alternativen: "Es gibt eine kleine Gruppe von Beratern, die nicht vermitteln will, sondern nur beraten. Ob der Kunde den Rat annimmt, ist seine Entscheidung." Der Vorwurf und die Verdächtigung, die Provision stünde bei der Beratung im Vordergrund, seien so endgültig ausgeräumt. (Regina Bruckner)