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Auch nach der Novelle des Uni-Gesetzes 2002 bleibt die gesetzliche Grundlage für unsere Hochschulen eine Baustelle.

Foto: apa/gindl

Wien - Einige positive Aspekte und viele Verbesserungen im Vergleich zu früheren Entwürfen bringt die im Ministerrat beschlossene Novelle zum Universitätsgesetz (UG) aus Sicht der Universitätenkonferenz (uniko). Doch "die großen Brocken wurden teilweise im Gesetz noch nicht mal angeschnitten", kritisierte Rektorenchef Christoph Badelt am Dienstagabend im Gespräch mit Journalisten. Er hob besonders die weiterhin ungelöste Frage hervor, wie die Unis mit Kapazitätsproblemen umgehen sollen.

Kapazitätsprobleme

Badelt bemängelte, dass das Gesetz für einige Probleme infolge der Beschlüsse vom September 2008 (u.a. teilweise Aufhebung der Studiengebühren, Anm.) keine adäquate Lösung biete. Wie in Massenfächern ohne Zugangsbeschränkung mit dem Studentenansturm umgegangen werden soll, sei weiterhin offen. Doch die Rektoren hätten "immerhin erreicht, dass der Gesetzgeber die Existenz von Kapazitätsproblemen nicht verbietet. Jetzt wird sie nur noch ignoriert", so Badelt. Positiv bewertete er in diesem Zusammenhang die Einführung qualitativer Zugangskriterien für Master- und Doktoratsstudien, bemängelte allerdings deren Befristung bis 2016. Er sei völlig aufseiten des Gesetzgebers, dass es keine Knock-Out-Prüfungen geben soll, so Badelt. Die Studieneingangsphase bewertete er prinzipiell positiv, "aber zu glauben, dass wir das Kapazitätsproblem lösen können durch mehr Orientierung, ist vermessen."

Selbstdarstellung der Politik

Badelt sieht vor allem finanzielle Fragen ungeklärt, etwa wie die Unis ohne zusätzliches Budget die im Gesetz fixierten Verbesserungen der Studienbedingungen realisieren sollen. "Mich stört die Selbstdarstellung der Politik zu glauben, wenn ich das ins Gesetz hineinschreibe, ist das Problem gelöst".

Auch dass der Bund nicht wie im September 2008 versprochen alle Kosten übernehmen will, die durch den Entfall von Studiengebühren entstehen, ist für Badelt ein Problem. Zwar sei es den Rektoren etwa gelungen, ein Mindestniveau bei der Refundierung sicherzustellen, bei einem zu erwartenden starken Anstieg bei den Studentenzahlen aufgrund der Wirtschaftslage, etc. würden die Gebühren aber nicht abgegolten. "Und was nach 2013 passiert, steht in den Sternen", sagte er. Laut Badelt wurde von Wissenschaftsminister Johannes Hahn jedoch bei "ein paar Punkten versprochen, die Probleme noch im parlamentarischen Prozess zu lösen". Als Beispiel nannte er den Ersatz von Mehrkosten, die durch die Aufhebung von quantitativen Beschränkungen bei Studien wie Wirtschafts- oder Kommunikationswissenschaften entstanden sind. Lob gab es von ihm dafür, dass in der Novelle die "Traumzahlen" vom September 2008 bei den Studienplätzen für Medizin und Psychologie, die eine starke Anhebung bedeutet hätten, "relativiert" wurden.

Universitätsautonomie nicht weiterentwickelt

Als Weiterentwicklung der Universitätsautonomie, wie von Hahn angekündigt, sieht Badelt die UG-Novelle nicht. Die neu eingeführten jährlichen Gestaltungsvereinbarungen würden etwa eher einen Eingriff des Ministers in die Autonomie bedeuten. Allerdings sei es im Vorfeld in diesem Bereich gelungen "weitreichende, geplante Einschränkungen" zu verhindern. "Ich anerkenne, dass die Regierung in den letzten Wochen um Konsens bemüht war." Zu den Verbesserungen im Vergleich zu früheren Entwürfen zählte Badelt, dass nur zwei statt der geplanten fünf Prozent Budgetreserve einbehalten werden. Er lobte auch die Umstellung aller Studien auf das Bachelor-Master-System, die Flexibilisierung bei Berufungsverfahren von Professoren und zeitlich befristeter Professuren, die Klärung der Kompetenzen von Rektorat, Senat und (dem nun doch nicht gestärkten) Rat sowie die neu geschaffene Möglichkeit, dass der qualifizierte Mittelbau Leistungsfunktionen übernehmen darf. (APA)