Straßburg - Die Republik Moldau muss einem Folteropfer der Polizei ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Der 31-jährige Kläger war 2005 wegen des Verdachts inhaftiert worden, Mobiltelefone gestohlen zu haben. Weil er sich weigerte, auch einen Mord zuzugeben, den er nicht begangen hatte, folterten die Polizeibeamten ihn stundenlang mit Schlägen und Elektroschocks, hängten ihn an einer Metallstange auf und legten ihm ein 30- Kilogramm-Gewicht auf den Rücken, während er am Boden lag.

Nach seiner Freilassung 2006 blieben dem Mann schwerwiegende Behinderungen. Sein Fall hatte damals die UN und die Menschenrechtsorganisation Amnesty International auf den Plan gerufen, die der Regierung in Chisinau ihre Besorgnis geäußert hatten. Die moldauische Regierung habe keine zufriedenstellende Erklärung über die Ursachen der Verletzungen gegeben, hieß es jetzt in dem Urteil. Daher sei anzunehmen, dass der Mann sie während der Polizeihaft erlitten habe. Die Verletzungen waren so schwer, dass der Gerichtshof sie als Folter einstufte. (APA/dpa)