Pröll gibt beim Bankgeheimnis nach.

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Wien - Die Regierung setzt das Versprechen, künftig in internationalen Steuerfragen zu kooperieren, schrittweise um. Am Dienstag präsentierte Finanzminister Josef Pröll einen Entwurf für ein "Amtshilfedurchführungsgesetz" , das von SP-VP-Abgeordneten als Initiativantrag eingebracht werden soll. Dabei benötigen die Regierungsparteien wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zumindest die Zustimmung einer Oppositionspartei.

Die dürfte in greifbare Nähe gerückt sein:Der Finanzsprecher der Grünen, Werner Kogler, erklärte, "die Regelung schaut sehr plausibel aus". Allerdings müssten mehrere Fragen noch detailliert geprüft werden. Auch das BZÖ deutete sein Einverständnis an.

Bei der Reform steht das Land unter ziemlichem Zeitdruck:Die größten Industrie- und Schwellenländer G-20 haben vereinbart, Sanktionen gegen Staaten verhängen zu wollen, die nicht nach internationalen Standards kooperieren. Konkrete Schritte erwartet das Finanzministerium bereits im September. In Deutschland und Frankreich existieren beispielsweise Pläne, Betriebsausgaben im Geschäft mit Ländern ohne vollständiger Kooperation steuerlich nicht anzuerkennen oder Dividenden zu besteuern. Auch wenn das Finanzministerium von formellen Änderung spricht, dürfte es für ausländische Behörden künftig leichter sein, das Bankgeheimnis in Österreich zu knacken. Bisher öffneten die heimischen Behörden Konten ausländischer Anleger nur, wenn im Ausland gleiche Maßstäbe angesetzt wurden:De facto dann, wenn ein Finanzstrafverfahren per Bescheid eingeleitet wurde.

Künftig ist das nicht mehr erforderlich: Existiert der begründete Verdacht auf Steuerhinterziehung, und hat die ausländische Behörde die innerstaatlichen Möglichkeiten bei den Ermittlungen ausgeschöpft, muss Österreich dem Ansuchen auf Amtshilfe nachkommen und das Bankgeheimnis lüften. Bei unbestimmten Anfragen - etwa so genannte "fishing expeditions" - sei dies nicht der Fall, versichert das Finanzministerium. Diese Punkte werden im genannten Amsthilfegesetz verankert, das somit das (unveränderte) Bankgeheimnis aushebelt. Auf dieser Basis werden nun bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Mit einigen Staaten - wie mit Frankreich - sei man bereits recht weit gekommen, so Sektionschef Wolfgang Nolz. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.6.2009)