Rote-Khmer-Angeklagter erzielt einen juristischen Teilerfolg

15. Juni 2009 23:31

Zehnjährige Haft Duchs vor Prozesseröffnung war "unrechtmäßig"

Phnom Penh - In dem spektakulären Prozess um die Gräueltaten der Roten Khmer in Kambodscha hat der als "Duch" bekannte Angeklagte einen juristischen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Sondertribunals in Phnom Penh entschieden am Montag, es sei "unrechtmäßig" gewesen, Kaing Guek Eav vor der Prozesseröffnung zehn Jahre in Haft zu halten. Die Entscheidung könnte eine Minderung des Strafmaßes zur Folge haben. Der 66-jährige Duch hatte sich in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Straftaten bekannt, unter anderem zur Beaufsichtigung der Ermordung von rund 15.000 Insassen des berüchtigten Tuol-Sleng-Gefängnisses in den 1970er Jahren.

Duch muss in dem Verfahren vor dem Sondertribunal grundsätzlich mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Er sagte in den vergangenen Wochen beispielsweise aus, seine Untergebenen hätten auf seine Anordnung hin Babys gegen Bäume geschlagen und so umgebracht. Das Gericht wirft Duch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Folter und Mord vor. Er bekannte sich in zwei Fällen dazu, persönlich gefoltert zu haben, will aber niemanden getötet haben.

Das Sondertribunal wurde nach jahrelangem Tauziehen eingerichtet, um die Verbrechen der Roten Khmer juristisch zu verfolgen. Insgesamt kamen während der Herrschaft der Roten Khmer rund zwei Millionen Menschen um. Im kommenden Jahr soll ein weiteres Verfahren gegen vier andere Rote-Khmer-Führer eröffnet werden. Der oberste Khmer-Führer Pol Pot starb 1998. (APA)

 

HanFeizi
16.06.2009 14:47

Tragisch, aber wohl leider richtig. Denn genau diese gesetzestreue macht den unterschied. Für die opfer muss das aber ein schlag ins gesicht sein

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