Die "Responsibility to protect", die Schutzverantwortung, gilt als eine Konsequenz aus den humanitären Katastrophen der 1990er-Jahre, wie den Gräueltaten in Bosnien-Herzegowina während des Krieges sowie dem Völkermord in Ruanda 1994. Erstmals formuliert wurde der Begriff in einem Bericht der International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) 2001, einer von der kanadischen Regierung initiierten Expertengruppe.

Demnach hat jeder Staat die Pflicht, die eigene Bevölkerung zu schützen. Wenn er das nicht leisten könne, trete das Prinzip der Nichteinmischung hinter der internationalen Schutzverantwortung zurück - womit internationales Eingreifen legitimiert sei, als letztes Mittel auch in militärischer Form.

Im UN-Rahmen bezog sich Ex-Generalsekretär Kofi Annan 2004 in einem Bericht auf das Prinzip. 2005 nahm es die UN-Generalversammlung nach dem Weltgipfel in ihre Resolution auf. Die Schutzverantwortung gilt demnach für Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (raa/DER STANDARD, Printausgabe, 16.6.2009)