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Helmut Frodl ist seit heute, Freitag, ein freier Mann.

Foto: APA/Jaeger

Helmut Frodl ist seit heute, Freitag, ein freier Mann. Der heute 51-Jährige ehemalige ORF-TV-Moderator, der während der Haft Theologie studiert hat und derzeit an seiner Dissertation arbeitet, war 1993 wegen Mordes an einem Wiener Tonstudio-Besitzer zu lebenslanger Haft verurteilt worden und verbüßte seine Strafe in der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich. Sein Anwalt Nikolaus Lehner bezeichnet Frodl als "geläutert" und macht sich keine Sorgen um dessen Zukunft.

Für Lehner, der Frodl über die gesamten 17 Jahre seiner Haft begleitet hat, steht fest, dass sein Klient keine Probleme haben werde, in seiner neu gewonnenen Freiheit Fuß zu fassen. "Er ist ein Riesentalent und hat was gelernt", sagte Lehner im Gespräch mit der APA. Frodl werde "ganz sicher" eine Beschäftigung finden: "Er wird sie sich wahrscheinlich sogar aussuchen können, aber garantiert nicht größenwahnsinnig werden."

Beeindruckt zeigte sich der Jurist von der Korrespondenz mit dem einstigen TV-Mann: "Ich habe seitenlange Briefe und Mails mit sensationellem Inhalt. Frodl ist ein unheimlich gescheiter Mensch, der eben einmal in seinem Leben einen furchtbaren Fehler begangen hat. Aber die Strafe dafür hat er nun abgesessen", betonte Lehner und verwies dabei auf "vernichtende" Zeitungsartikel aus der jüngsten Vergangenheit, die für seinen Klienten eine große Bedrohung darstellen würden.

Positive Expertisen

Ausschlaggebend für die Entscheidung, Frodl nach fast 17 Jahren Haft bedingt zu entlassen, waren mehrere positive Expertisen, vor allem das im heurigen Jänner erstellte psychiatrische Gutachten sowie ein forensisch-psychologisches vom Dezember 2008. Der Leiter der Justizanstalt Garsten, Norbert Minkendorfer, und die Staatsanwaltschaft Steyr stimmten schließlich der bedingten Entlassung zu.

Dem ehemaligen Moderator einer ORF-Jugendsendung, der später als Produzent und Regisseur tätig war, wurden mehrere Weisungen erteilt: Er muss sich eine Wohnung suchen, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen sowie seine Psychotherapie, die er bereits in der Haft begonnen hat, fortsetzen. Das Gericht ordnete außerdem Bewährungshilfe und eine Probezeit von zehn Jahren an.

Frodl hatte im Mai 1992 mit Hilfe seines Steuerberaters einen Tonstudiobesitzer nach Budapest gelockt, betäubt, erschossen und die Leiche mit einem elektrischen Fuchsschwanz in 17 Teile zersägt. Die Leichenteile wurden in mehreren Müllcontainern abgelegt. Frodls damaliger Komplize wurde bereits im Vorjahr vorzeitig bedingt entlassen. (APA)