Wien - Die geplante Reform des Korruptionsstrafrechts sieht eine Reihe von Änderungen vor, die Unsicherheiten in der Anwendung beenden sollen. Während laut der von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner vorgelegten Punktation einerseits die Strafen für Beamtenbestechung hinaufgesetzt werden, soll mit einer klaren Eingrenzung des Begriffs des "Amtsträgers" klargestellt werden, dass Mitarbeiter staatsnaher Betriebe wie ÖBB, Telekom, AUA, ORF oder auch der Sozialpartner von den strengeren Regeln betreffend Geschenkannahme und "Anfüttern" nicht betroffen sind.

Gegen Kriminalisierung von Sponsoring

Die 2008 in Kraft getretenen strengen Antikorruptionsregeln stießen auf Kritik von Wirtschaft und Kultur-Veranstaltern. Sie behaupteten, die Bestimmungen würde die Einladung von Spitzenbeamten zu Events wie den Salzburger Festspielen kriminalisieren. Derartige Einladungen sollen laut den Plänen des Justizministeriums künftig nur dann strafbar sein, wenn sich eine Amtshandlung zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen abzeichnet. In diesem Fall dürften "sozial inadäquate Vorteile" nicht angenommen werden. Dies wäre "Anfüttern" und würde mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Allerdings gilt hier eine Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro - bis zu diesem Wert soll die Annahme von Geschenken möglich sein, wenn das jeweilige Dienstrecht nichts anderes vorsieht.

Verboten ist allerdings nur das Anfüttern von öffentlichen "Amtsträgern" (nicht von Privatpersonen) - und wer ein solcher ist, wird nun präzisiert: Als "Amtsträger" gelten demnach Personen, die "im Verband einer Gebietskörperschaft oder Sozialversicherung" tätig sind - sprich Minister, Bürgermeister sowie Beamte und Vertragsbedienstete von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

"Amtsträger" wird definiert

Betroffen sind auch Organe oder Dienstnehmer von Unternehmen, die einerseits der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und andererseits überwiegend Leistungen für Unternehmungen erbringen, die den Gebietskörperschaften unterliegen (zum Beispiel Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft oder der Buchhaltungsagentur des Bundes). Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen wie ÖBB, Post, Telekom, ORF oder AUA sind laut Definition keine Amtsträger, sie fallen unter die weniger strengen Antikorruptionsbestimmungen, die auch für die Privatwirtschaft gelten.

Unklar ist noch, ob auch Abgeordnete von Nationalrat und Bundesrat den Antikorruptionsbestimmungen unterliegen sollen. Laut Justizministerin Bandion-Ortner liegt diese Entscheidung beim Parlament, diese Frage soll im Zuge der Begutachtung geklärt werden.

Angehoben werden außerdem die Höchststrafen für die klassische Bestechung. Bisher war Bestechung bis 3.000 Euro mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, alles darüber mit fünf Jahren Haft. Die Neuregelung sieht eine Trennung in "pflichtwidriges" und "pflichtgemäßes" Handeln vor. Wer sich bestechen lässt, um eine pflichtwidrige Handlung vorzunehmen (also einen Amtsmissbrauch), wird härter bestraft: Bei Bestechungen bis 3.000 Euro mit bis zu drei Jahren Haft; zwischen 3.000 und 50.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren; über 50.000 sind bis zu zehn Jahre Haft möglich.

Bei "pflichtgemäßen" Handlungen drohen bis maximal fünf Jahre Haft. Das sogenannte "Anfüttern" soll mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. (APA)