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Foto: Georg Hochmuth, APA

BIA-Chef Kreutner steigt zum "Direktor" auf, bleibt aber weisungsgebunden.

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Wien - Lang hat es gedauert, nun kommt es, knapp vor der Sommerpause, doch noch: das neue Gesetz zur Regelung künftiger Korruptionsbekämpfung. Heute, Dienstag, legt Innenministerin Maria Fekter dem Ministerrat ihren Gesetzesentwurf vor, der hoch offiziell ein "Amt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung" (BAKK) schaffen soll.

De facto geht es dabei um die Umwandlung des BIA (Büro für interne Angelegenheiten) in ein Amt. Waren die polizeilichen Korruptionsermittler künftig nur per Erlass des Innenministers überhaupt tätig, soll das Gesetz nun, laut einem Fekter-Sprecher, "Transparenz in Sachen Korruptionsbekämpfung und die Erfüllung internationaler Standards schaffen".

Ermittler bleiben weisungsgebunden

Die gute Nachricht für den bisherigen BIA-Chef Martin Kreutner: Er darf sich künftig "Direktor" nennen. Die schlechte Nachricht: Weisungsfrei werden er und seine Mitarbeiter deswegen aber auch nicht. Auch künftig wird das Innenministerium die Dienstaufsicht über die Ermittlungstätigkeiten des BIA haben - das bedeutet, die Koalition hat von ihrem Regierungsvorhaben, eine "eigenständige Antikorruptionseinheit" aufzubauen, nur die Minimalvariante umgesetzt.
Die Fachaufsicht über das neue BAKK soll übrigens eine eigene Rechtsschutzkommission übernehmen. Deren Vorsitzender: Manfred Burgstaller, Rechtsschutzbeauftragter des Innenressorts, plus zwei Stellvertreter.

Offen ist auch noch die lange angekündigte "Präzisierung" des Antikorruptionsgesetzes. Die damit befasste Arbeitsgruppe im Justizministerium wurde am Wochenende zwar fertig, doch bis zum Montagnachmittag hakte es noch in der Koordinierung zwischen den Koalitionspartnern. Dem Vernehmen nach sollen sich "Amtsträger" zu gesellschaftlichen Ereignissen wieder einladen lassen dürfen - wenn die nicht in einem "zeitnahen Verhältnis" zu bestimmten Amtshandlungen stehen.

Ansonsten soll die 100-Euro-Bestechungsgrenze für besagte "Amtsträger" gesetzlich verankert werden, Beamtenbestechung mit einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren belegt werden. Auch der Begriff des "Amtsträgers" wird, nach Protesten aus Wirtschaft, Kunst und Sport, eng ausgelegt: Darunter versteht man, laut STANDARD-Informationen, "Beamte und Manager staatsnaher Firmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen und die ihre Leistungen überwiegend für den Bund erbringen". (Petra Stuiber, DER STANDARD-Printausgabe, 9.6.2009)