In Vorarlberg stieg die Zahl jener SchülerInnen, die von Bezirksschulinspektoren suspendiert wurden, in den letzten zehn Jahren, vermeldet ORF.at. Waren es 1999 noch 40, so hat sich die Anzahl bis 2008 mit 83 ausgesprochenen Suspendierungen mehr als verdoppelt. 

Bei einer Suspendierung müssen SchülerInnen in der Regel drei bis vier Wochen der Schule fernbleiben. Es muss "Gefahr im Verzug" bestehen - also eine Gefährdung für den Schüler selbst oder andere bestehen. (red/derStandard.at, 08.06.2009)