Wiener Neustadt - Neue Entwicklungen im Fall des 39-jährigen Mödlingers, der in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, nun aber eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat: Ein neuartiger Lügendetektor-Test entlastet den Verdächtigen.

Bei dem in Israel entwickelten Verfahren, auf bereits die Behörden in mehreren US-Bundesstaaten zurückgreifen, wird der Proband mit einem Fragenkatalog konfrontiert. Bei der Beantwortung wird seine Stimme aufgezeichnet, wobei sämtliche Nebengeräusche weggefiltert werden. Die Aufnahme wird danach in Sequenzen von jeweils zwei Sekunden zerteilt und analysiert.

"Anhand verschiedener Parameter lassen sich die Emotionen des Probanden messen. Seine gespeicherte Stimme durchläuft ein Software-Programm, das feststellen kann, wie glaubwürdig die getätigten Aussagen sind", erläuterte der Sicherheitsberater Herbert Wagner am Donnerstag der APA. Wagner - ein ehemaliger Kriminalbeamter mit einer Berufsdetektivlizenz - bietet seit wenigen Wochen die Stimmen-Analyse auch in Österreich an.

Der Mödlinger, der behauptet, im Zuge eines Ehestreits von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden zu sein, während er im ersten Rechtsgang schuldig erkannt wurde, sie von hinten in Tötungsabsicht gewürgt zu haben und von der Frau in Notwehr gestochen worden zu sein, hat sich vor wenigen Tagen diesem Verfahren gestellt, um seine Schuldlosigkeit zu beweisen. Mit Genehmigung des Landesgerichts Wiener Neustadt hat der 39-Jährige zahlreiche Fragen zur ihm vorgeworfenen Tat beantwortet. "Wir haben ihn selbstverständlich auch ganz konkret gefragt, ob er seine Frau gewürgt hat", erklärte Wagner.

Vom Ergebnis zeigte sich der Sicherheitsexperte überrascht: "Der Wahrheitsgehalt seiner Aussage lag zwischen 97 und 98 Prozent. Dieser Wert ist erstaunlich hoch, weil man üblicherweise bei Nebensächlichkeiten ja oft unbewusst danebenliegt." Für Wagner liegt daher der Schluss nahe, dass der 39-Jährige in seinem Verfahren, in dem er den inkriminierten Mordversuch von Anfang an bestritten hatte, die Wahrheit gesagt hat.

Der Mödlinger, der seit zwei Jahren im Gefängnis sitzt, befindet sich wieder in U-Haft, seit das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Wiederaufnahme seines Verfahrens bewilligt hat. Über die dagegen eingebrachte Beschwerde wird das OLG in Kürze entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat unterdessen damit begonnen, das Ermittlungsverfahren neu aufzurollen. Mit der Entscheidung, ob neuerlich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben wird, ist in den Sommermonaten zu rechnen. (APA)