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Von oben auf das Fahrrad-Zeichen zufahren? Erlaubt, sagt das Gesetz
Beschimpft werden sie oft, die urbanen RadfahrerInnen. Zu Recht oder zu Unrecht? Was sind die Missverständnisse, die den täglichen Straßenkampf unnötig verschärfen? Dieser Frage ist derStandard.at nachgegangen.
Hier die häufigsten Rechtsirrtümer - damit wir uns in Zukunft auf die wesentlichen Konflikte konzentrieren können.
***
Irrtum 1: RadlerInnen müssen immer ganz rechts fahren, damit die Autos gut vorbei kommen.
Falsch. Jedes Fahrzeug hat laut Straßenverkehrsordnung (StVO) so weit rechts zu fahren, wie es ihm/ihr ohne eigene Gefährdung möglich ist. Da man, wenn man ganz rechts fährt, gegen plötzlich aufgehende Autotüren prallen könnte, ist das Fahren in der Fahrstreifenmitte zulässig.
Irrtum 2: Radwege sind für alle da.
Falsch. Sollte auf dem Radweg ein Unfall passieren, in den einE FußgängerIn verwickelt ist, dann trifft letztereN zumindest eine Teilschuld. Also besser darauf achten, was die Bodenmarkierung sagt, auch wenn sie sich oft unklar ausdrückt.
Irrtum 3: Radstreifen auf der Fahrbahn dürfen von Autos nicht befahren werden.
Doch, und zwar dann, wenn das Auto am Fahrstreifen nicht genügend Platz hat - was freilich nur selten vorkommt. RadlerInnen haben am Radstreifen jedoch Vorrang.
Irrtum 4: Unbrauchbare Radwege müssen nicht befahren werden.
Falsch. Wo ein Radweg, dort muss er benutzt werden - und mag er noch so eng, schlangenlinienartig oder stark befahren sein.
Irrtum 5: RadlerInnen dürfen nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn es eine Radweg-Bodenmarkierung gibt.
Falsch. Prinzipiell darf man nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn das per Zusatztafel am Anfang und Ende der Einbahn gestattet wurde. Eine Bodenmarkierung verlangt das Gesetz jedoch nicht.
Irrtum 6: Gibt es in der Einbahn eine Radfahr-Bodenmarkierung, dann ist der Radverkehr in beide Richtungen verpflichtet, diese zu benützen.
Nein. Auch für RadlerInnen gilt das Rechtsfahrgebot. Befindet sich der Radstreifen auf der linken Straßenseite, müssen RadfahrerInnen die Einbahn auf der Straße befahren.
Irrtum 7: Rechtsabbiegende Autos müssen warten, wenn neben ihnen sich gerade einE RadlerIn geradeaus auf die Radfahrerüberfahrt zubewegt.
Falsch. Eine Radfahrerüberfahrt darf nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug befahren werden. Ist keine Ampel vorhanden, gilt für RadlerInnen außerdem ein Tempolimit von 10 km/h. Verlassen RadfahrerInnen einen Radweg, dann haben sie prinzipiell Nachrang.
Irrtum 8: RadfahrerInnen dürfen sich nicht vorschlängeln.
Falsch. Steht die Autokolonne im Stau, dürfen sich RadlerInnen vorschlängeln, wenn ausreichend Platz dafür zur Verfügung steht. (mas, derStandard.at, 4.6.2009)
Chat-Nachlese
"RadfahrerInnen: Schwächstes Glied oder aggressivstes Element?" mit den Radfahr-Experten Alec Hager und Johannes Pepelnik
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Ein besonders drastisches Beispiel:
Ich fahre auf dem Radweg in der oberen Argentinierstr, als unmittelbar vor mir ein Taxi auf den Radweg einfährt und diesen zur Hälfte versperrt. Ich konnte gerade ausweichen und war hoch erschrocken, weil ich den Eindruck hatte, der Fahrer wollte nicht stehen bleiben und es käme zur Kollision. Voller Wut schrie ich den Lenker an und drosch die Autotüre zu. Dann wollte ich fortfahren, da rannte mir der Lenker nach und schlug mir mit der Faust brutal auf den Hinterkopf. Die Polizei wurde gerufen, sie riet mir von einer Anzeige ab und fragte mich, ob ich mit einer Strafe von 21 € für den Lenker zufrieden sei.????
Es blieb mir nur übrig, mich bei 31300 über den Lenker zu beschweren.
Wenn's "voller Wut den Lenker anschreien und seine Autotür zudreschen - dann wird er wohl sagen "der war aggressiv, ich hab mich bedroht gefühlt, und hab mich verteidigt" - Insofern hat Ihnen die Polizei einen Gefallen getan.
Wenn's über "schlagen" prozessieren wollen, dürfen's vorher nicht "dreschen".
Ich sag ja nicht, dass SIe inhaltlich unrecht hatten.
Ich denke aber, dass die Polizisten Sie freundlicherweise vor dem Rechtstreit bewahrt haben. Es reicht dafür ja nicht, dass Sie inhaltlich recht haben. Und für's "Beinahe anfahren" ist nicht vorgesehen, dass Sie was kriegen - dafür war die Strafe durch die Polizei.
Um etwas genauer zu sein, falls der Radweg wegen Schnee/Eis/Laub/parkenden Autos etc. unbrauchbar ist, darf man auf der Autofahrbahn fahren.
Es ist nur so, dass alle Radwege brauchbar sind, da sie ja von beamteten Experten errichtet wurden.
Ich fahre mit meinem Liegerad von Innsbruck über den Gerlos nach Zell am See, weiter nach Liezen, Gesäuse, Wildalpen, Mariazell, Kernhof, St. Pölten. 550km in dreieinhalb Tagen, NULL Radwege benutzt, ausschließlich auf Fahrbahnen unterwegs. Kein einziges Problem mit einem KFZ, kein Hupen, nichts!!
Einen Tag später fahre ich mit selbem Rad (ohne Gepäck) auf einer sehr breiten Straße im (spärlich bebauten) Ortsgebiet von St. Pölten. Mein penibel eingestellter Tacho zeigt 48 km/h. Ein Golf überholt, schneidet mich, jemand reisst in voller Fahrt die Beifahrertür auf und schreit mich an, weil ich nicht den Radweg nebenan benütze.
Ich ziehe aus solchen Erlebnissen meine eigenen Schlüsse.
Mein Rad war übrigens 100%ig STVO-konform.
Natürlich nicht. 50 km/h. Das Auto hätte mich erst gar nicht überholen dürfen. Aber wen kümmerts? In letzter Zeit dramatisiert sich das "Überholen" immer mehr. Über Fahrbahnkuppen, in unübersichtlichen Linkskurven, mit überhöhtem Tempo, zu geringem Sicherheitsabstand usw. werde ich täglich überholt. Wenn ich alle Verstöße von PKW- (und LKW-)Fahrern anzeigen würde, könnte die Polizei einen neuen Wachposten eröffnen (und locker finanzieren).
Gegenfrage: Selbe Szene, nur mit Ihnen: Wenn Sie mit dem Motorrad im Ortsgebiet 55 km/h fahren (normale Tachos zeigen ja immer ein bißchen mehr an), und sie werden überholt, geschnitten, angepöbelt. Dann ist es ok?
Sind sie generell rad-feindlich, Verkehrsplanerin oder endet ihr Horizont tatsächlich an der Autotüre?
die gegenfrage ist nicht valide - ich müsste mit dem motorrad auf dem radweg fahren, da wäre bspw. ihr ärger auch verständlich.
und stellen sie sich vor: bei 45 km/h bin ich mit dem mopped mehr als ein mal geschnitten worden - die autofahrer sind nicht alle ganz sauber. das ändert aber nichts daran, dass sie im unrecht waren, sind und es offensichtlich auch zukünftig so halten werden.
Da die Benutzung von Radwegen mit Rennfahrrädern nur erlaubt, nicht aber Pflicht ist, würde ich mit der obigen Anschuldigung (im unrecht sein) etwas vorsichtiger sein.
Darüber hinaus würde ich niemanden verteidigen, der durch sein Verhalten (in voller Fahrt Tür öffnen) andere mutwillig gefährdet. Ich wurde auch schon beschimpft (in Wien) weil ich wiederholt rechts an einer Kolonne vorbeifuhr, und der Autofahrer es nicht verkraftete dass er mich nach 3-maligem (ohne Abstand natürlich) überholen immer noch vor sich hatte (wauns'd des nu amoi mochst hau i da ane du wixer).
wenn ich für jeden verstoss gegen eine rote ampel oder die richtung einer einbahn (richtig, ausnahmen müssen beschildert sein) bzw. vorrang einen euro und sie die angesprochene verkehrte bekäme, wäre ich reich und sie mit einer roten backe gesegnet.
im anderen können wir uns einig sein, dass autofahrer nicht immer super sind. diese feststellung ändert allerdings herzlich wenig.
darüber hinaus merkt man diesen zwanghaften individualismus ("der radfahrstreifen ist mir zu minder") und verteidigungskrampf ("mit einem rennrad kann ich aber bei sonnenschein auf der strasse fahren") eben nur bei radfahrern, da muss am kollektiven pseudogewissen schon was dran sein.
Dass Radfahrer oft furchtbare Besserwessis sind, das kann ich unterschreiben. Ich finde sogar dass der Anteil der Vernünftigen bei den Autofahrern deutlich höher ist als bei den Radfahrern.
Aber die Radwegpflicht ist eine der umstrittensten Regelungen, und zeigen wie "alt" die StVO ist: In 30er Zonen mit dem Fahrrad (in der Ebene ca 25 km/h Durchschnittstempo) auf den Geh/Radweg gezwungen werden ist der Verkehrssicherheit nicht zuträglich. Daher fahre ich (im Ortsgebiet) immer auf der Fahrbahn wenn es erlaubt ist.
gute Argumente unter: http://www.vcoe.at/images/do... cieren.pdf
in meinen augen kann man jederzeit über die eine oder andere regelung streiten; allein, zuerst muss mal der konsens da sein, dass man sich an regelungen zu halten hat.
es kann etwa nicht sein, dass ampeln nur für autofahrer gelten, einbahnen und entsprechend vorrang ignoriert werden aber dann im zweifelsfall gefordert wird.
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