Fahrrad-Rechtsinfos

Radwege sind nicht für alle da

3. Juni 2009, 18:04
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    foto: corn

    Von oben auf das Fahrrad-Zeichen zufahren? Erlaubt, sagt das Gesetz

Von falschen Einbahnen, Nach­rang-Regeln und Tempolimits: Die häufigsten Rechtsirrtümer beim Fahrradfahren

Beschimpft werden sie oft, die urbanen RadfahrerInnen. Zu Recht oder zu Unrecht?  Was sind die Missverständnisse, die den täglichen Straßenkampf unnötig verschärfen? Dieser Frage ist derStandard.at nachgegangen.
Hier die häufigsten Rechtsirrtümer - damit wir uns in Zukunft auf die wesentlichen Konflikte konzentrieren können.

***

Irrtum 1: RadlerInnen müssen immer ganz rechts fahren, damit die Autos gut vorbei kommen.

Falsch. Jedes Fahrzeug hat laut Straßenverkehrsordnung (StVO) so weit rechts zu fahren, wie es ihm/ihr ohne eigene Gefährdung möglich ist. Da man, wenn man ganz rechts fährt, gegen plötzlich aufgehende Autotüren prallen könnte, ist das Fahren in der Fahrstreifenmitte zulässig.

Irrtum 2: Radwege sind für alle da.

Falsch. Sollte auf dem Radweg ein Unfall passieren, in den einE FußgängerIn verwickelt ist, dann trifft letztereN zumindest eine Teilschuld. Also besser darauf achten, was die Bodenmarkierung sagt, auch wenn sie sich oft unklar ausdrückt.

Irrtum 3: Radstreifen auf der Fahrbahn dürfen von Autos nicht befahren werden.

Doch, und zwar dann, wenn das Auto am Fahrstreifen nicht genügend Platz hat - was freilich nur selten vorkommt. RadlerInnen haben am Radstreifen jedoch Vorrang.

Irrtum 4: Unbrauchbare Radwege müssen nicht befahren werden.

Falsch. Wo ein Radweg, dort muss er benutzt werden - und mag er noch so eng, schlangenlinienartig oder stark befahren sein.

Irrtum 5: RadlerInnen dürfen nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn es eine Radweg-Bodenmarkierung gibt.

Falsch. Prinzipiell darf man nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn das per Zusatztafel am Anfang und Ende der Einbahn gestattet wurde. Eine Bodenmarkierung verlangt das Gesetz jedoch nicht. 

Irrtum 6: Gibt es in der Einbahn eine Radfahr-Bodenmarkierung, dann ist der Radverkehr in beide Richtungen verpflichtet, diese zu benützen.

Nein. Auch für RadlerInnen gilt das Rechtsfahrgebot. Befindet sich der Radstreifen auf der linken Straßenseite, müssen RadfahrerInnen die Einbahn auf der Straße befahren.

Irrtum 7: Rechtsabbiegende Autos müssen warten, wenn neben ihnen sich gerade einE RadlerIn geradeaus auf die Radfahrerüberfahrt zubewegt.

Falsch. Eine Radfahrerüberfahrt darf nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug befahren werden. Ist keine Ampel vorhanden, gilt für RadlerInnen außerdem ein Tempolimit von 10 km/h. Verlassen RadfahrerInnen einen Radweg, dann haben sie prinzipiell Nachrang.

Irrtum 8: RadfahrerInnen dürfen sich nicht vorschlängeln.

Falsch. Steht die Autokolonne im Stau, dürfen sich RadlerInnen vorschlängeln, wenn ausreichend Platz dafür zur Verfügung steht. (mas, derStandard.at, 4.6.2009)

Chat-Nachlese

"RadfahrerInnen: Schwächstes Glied oder aggressivstes Element?" mit den Radfahr-Experten Alec Hager und Johannes Pepelnik

Link

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 905
Cicero1111
00
28.2.2012, 16:20
Irrtum 2 scheint sich unter Autofahrern nicht ganz herumgesprochen zu haben

Ein besonders drastisches Beispiel:

Ich fahre auf dem Radweg in der oberen Argentinierstr, als unmittelbar vor mir ein Taxi auf den Radweg einfährt und diesen zur Hälfte versperrt. Ich konnte gerade ausweichen und war hoch erschrocken, weil ich den Eindruck hatte, der Fahrer wollte nicht stehen bleiben und es käme zur Kollision. Voller Wut schrie ich den Lenker an und drosch die Autotüre zu. Dann wollte ich fortfahren, da rannte mir der Lenker nach und schlug mir mit der Faust brutal auf den Hinterkopf. Die Polizei wurde gerufen, sie riet mir von einer Anzeige ab und fragte mich, ob ich mit einer Strafe von 21 € für den Lenker zufrieden sei.????

Es blieb mir nur übrig, mich bei 31300 über den Lenker zu beschweren.

RS69
 
00
28.2.2012, 19:46

Wenn's "voller Wut den Lenker anschreien und seine Autotür zudreschen - dann wird er wohl sagen "der war aggressiv, ich hab mich bedroht gefühlt, und hab mich verteidigt" - Insofern hat Ihnen die Polizei einen Gefallen getan.

Wenn's über "schlagen" prozessieren wollen, dürfen's vorher nicht "dreschen".

Cicero1111
00
29.2.2012, 09:00
cicero1111

Ach so ist das, Tschuldigung, das Auto hat sich verteidigt....

RS69
 
00
29.2.2012, 10:56

Ich sag ja nicht, dass SIe inhaltlich unrecht hatten.

Ich denke aber, dass die Polizisten Sie freundlicherweise vor dem Rechtstreit bewahrt haben. Es reicht dafür ja nicht, dass Sie inhaltlich recht haben. Und für's "Beinahe anfahren" ist nicht vorgesehen, dass Sie was kriegen - dafür war die Strafe durch die Polizei.

Kaktus
00
15.7.2010, 23:21
Zu Irrtum 1:

Wieso verlaufen dann Radstreifen oft gleich neben parkenden Autos?! Auf diesen zu fahren ist schlicht lebensgefährlich.

lili II
01
13.8.2010, 19:07

meiner ist: bemalung ignorieren und genügend sicherheitsabstand einhalten.

chilli p.
01
21.7.2010, 09:51

mein tipp: auf diesen streifen ganz links außen fahren!

Hanna Funk
00

apropos autofahrer und stvo.. letztens hat mir sogar ein polizeibus die einfahrt auf den radweg versperrt *g*
(wien landesgerichtsstraße, einfahrtsschleife vor dem landesgericht)

Fritz Brause
01
28.5.2010, 15:25
betr.: Irrtum 4

Um etwas genauer zu sein, falls der Radweg wegen Schnee/Eis/Laub/parkenden Autos etc. unbrauchbar ist, darf man auf der Autofahrbahn fahren.
Es ist nur so, dass alle Radwege brauchbar sind, da sie ja von beamteten Experten errichtet wurden.

Tim O´Beil
06
Eine kleine Anekdote:

Ich fahre mit meinem Liegerad von Innsbruck über den Gerlos nach Zell am See, weiter nach Liezen, Gesäuse, Wildalpen, Mariazell, Kernhof, St. Pölten. 550km in dreieinhalb Tagen, NULL Radwege benutzt, ausschließlich auf Fahrbahnen unterwegs. Kein einziges Problem mit einem KFZ, kein Hupen, nichts!!

Einen Tag später fahre ich mit selbem Rad (ohne Gepäck) auf einer sehr breiten Straße im (spärlich bebauten) Ortsgebiet von St. Pölten. Mein penibel eingestellter Tacho zeigt 48 km/h. Ein Golf überholt, schneidet mich, jemand reisst in voller Fahrt die Beifahrertür auf und schreit mich an, weil ich nicht den Radweg nebenan benütze.

Ich ziehe aus solchen Erlebnissen meine eigenen Schlüsse.

Mein Rad war übrigens 100%ig STVO-konform.

Michael Jack Dundee
 
00

War wenigstens auf der Fahrbahn zumindest 70km/h erlaubt? Wenn nein, dann war das Auto zu schnell unterwegs.

Tim O´Beil
04

Natürlich nicht. 50 km/h. Das Auto hätte mich erst gar nicht überholen dürfen. Aber wen kümmerts? In letzter Zeit dramatisiert sich das "Überholen" immer mehr. Über Fahrbahnkuppen, in unübersichtlichen Linkskurven, mit überhöhtem Tempo, zu geringem Sicherheitsabstand usw. werde ich täglich überholt. Wenn ich alle Verstöße von PKW- (und LKW-)Fahrern anzeigen würde, könnte die Polizei einen neuen Wachposten eröffnen (und locker finanzieren).

chelene chirsch
71

wie würden sie reagieren, wenn ihnen am radweg ein jeep mit 48 km/h entgegenkommt ?

motd
01
50 km/h und radweg

wie gehts Dir

Tim O´Beil
04
10.2.2010, 11:20

Gegenfrage: Selbe Szene, nur mit Ihnen: Wenn Sie mit dem Motorrad im Ortsgebiet 55 km/h fahren (normale Tachos zeigen ja immer ein bißchen mehr an), und sie werden überholt, geschnitten, angepöbelt. Dann ist es ok?

Sind sie generell rad-feindlich, Verkehrsplanerin oder endet ihr Horizont tatsächlich an der Autotüre?

chelene chirsch
51
10.2.2010, 12:04

die gegenfrage ist nicht valide - ich müsste mit dem motorrad auf dem radweg fahren, da wäre bspw. ihr ärger auch verständlich.

und stellen sie sich vor: bei 45 km/h bin ich mit dem mopped mehr als ein mal geschnitten worden - die autofahrer sind nicht alle ganz sauber. das ändert aber nichts daran, dass sie im unrecht waren, sind und es offensichtlich auch zukünftig so halten werden.

Dr.Michi
03

Da die Benutzung von Radwegen mit Rennfahrrädern nur erlaubt, nicht aber Pflicht ist, würde ich mit der obigen Anschuldigung (im unrecht sein) etwas vorsichtiger sein.
Darüber hinaus würde ich niemanden verteidigen, der durch sein Verhalten (in voller Fahrt Tür öffnen) andere mutwillig gefährdet. Ich wurde auch schon beschimpft (in Wien) weil ich wiederholt rechts an einer Kolonne vorbeifuhr, und der Autofahrer es nicht verkraftete dass er mich nach 3-maligem (ohne Abstand natürlich) überholen immer noch vor sich hatte (wauns'd des nu amoi mochst hau i da ane du wixer).

chelene chirsch
10
aggressionspotential

wenn ich für jeden verstoss gegen eine rote ampel oder die richtung einer einbahn (richtig, ausnahmen müssen beschildert sein) bzw. vorrang einen euro und sie die angesprochene verkehrte bekäme, wäre ich reich und sie mit einer roten backe gesegnet.

im anderen können wir uns einig sein, dass autofahrer nicht immer super sind. diese feststellung ändert allerdings herzlich wenig.

darüber hinaus merkt man diesen zwanghaften individualismus ("der radfahrstreifen ist mir zu minder") und verteidigungskrampf ("mit einem rennrad kann ich aber bei sonnenschein auf der strasse fahren") eben nur bei radfahrern, da muss am kollektiven pseudogewissen schon was dran sein.

Dr.Michi
00

Dass Radfahrer oft furchtbare Besserwessis sind, das kann ich unterschreiben. Ich finde sogar dass der Anteil der Vernünftigen bei den Autofahrern deutlich höher ist als bei den Radfahrern.
Aber die Radwegpflicht ist eine der umstrittensten Regelungen, und zeigen wie "alt" die StVO ist: In 30er Zonen mit dem Fahrrad (in der Ebene ca 25 km/h Durchschnittstempo) auf den Geh/Radweg gezwungen werden ist der Verkehrssicherheit nicht zuträglich. Daher fahre ich (im Ortsgebiet) immer auf der Fahrbahn wenn es erlaubt ist.
gute Argumente unter: http://www.vcoe.at/images/do... cieren.pdf

chelene chirsch
10

in meinen augen kann man jederzeit über die eine oder andere regelung streiten; allein, zuerst muss mal der konsens da sein, dass man sich an regelungen zu halten hat.

es kann etwa nicht sein, dass ampeln nur für autofahrer gelten, einbahnen und entsprechend vorrang ignoriert werden aber dann im zweifelsfall gefordert wird.

silverbridge
00
15.7.2010, 17:14

Beobachten Sie doch mal wie viele Autofahrer sich nicht an gelbe und rote Ampeln halten.

Sie wären sehr überrascht.

chelene chirsch
00
15.7.2010, 17:24

beobachten sie doch mal, wie viele autofahrer generell auf der strasse unterwegs sind, und wie oft sie gestraft werden.

silverbridge
01
22.7.2010, 16:37

Vollkommen richtig.
Wären es deutlich weniger Autos und die Autofahrer würden auf das Rad steigen würde die Verkehrssicherheit sprunghaft verbessert werden und man müsste sich nicht fürchten so viele Strafen für das KfZ zu bezahlen.

chelene chirsch
00
22.7.2010, 16:41

sie haben zwei logische fehler geschafft und daraus auch noch irrationale schlüsse gezogen - respekt.

silverbridge
00
26.7.2010, 21:32

Und die Fehler wären jetzt welche? Da bin ich jetzt gespannt und ganz besonders die Erklärung zum irrationalen Schluss möchte ich unbedingt erfahren.

Ich bin dann so frei mich rethorisch an Ihrer Antwort so richtig zu weiden.

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Posting 1 bis 25 von 905

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