Wien - Die auf morgen, Donnerstag, anberaumte Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler ist kurzfristig auf den 18. Juni verschoben worden. Das gab der Sprecher des Wiener Oberlandesgerichts, Raimund Wurzer, per Presseaussendung bekannt.

Westenthaler wurde im vergangenen Juli wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er - so jedenfalls die Feststellungen der ersten Instanz - im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger wurde auf Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden, Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt haben soll.

Westenthaler sieht sich als Opfer

Westenthaler legte dagegen volle Berufung ein und titulierte sich als Opfer einer "politisch gefärbten Justiz".

Die Staatsanwaltschaft Wien könnte schon bald einen weiteren Strafantrag gegen den früheren BZÖ-Chef einbringen. Ein Vorhabensbericht der Anklagebehörde ist bereits auf dem Weg zu den übergeordneten Stellen, nachdem der Politiker im Ermittlungsverfahren mittlerweile als Beschuldigter einvernommen wurde und ausführlich Gelegenheit hatte, zu den offenen Vorwürfen in der sogenannten Knie-Affäre Stellung zu beziehen.

Sollte die Staatsanwaltschaft auf der gerichtlichen Verfolgung Westenthalers in dieser Causa bestehen und diese genehmigt bekommen, würde er wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands vor dem Kadi landen. Westenthaler soll nach dem Besuch eines Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft nach einem Disput mit einem Polizisten auf diesen losgefahren sein und mit seinem Pkw den Beamten am Knie verletzt haben. (APA)