Frage und Antwort

Türkische Vornamen

13. Juni 2009, 12:44

Von Tarzan, Jane und namensgleichen Geschwistern

Frage: Dürfte ich meinen Sohn Atatürk nennen?

Antwort: Nein, das ist sozusagen ein geschützter Name. Nur der Staatsgründer der Türkei heißt so (übersetzt „Vater der TürkInnen"), und das soll auch so bleiben.

Frage: Deniz Türkischen sowohl ein Frauen- als auch ein Männername. Angenommen, ich habe einen Sohn und eine Tochter. Darf ich beide Deniz nennen?

Antwort: Ja. Bei der täglichen Verwechslungskomödie lässt der Staat den Eltern freie Hand.

Frage: Stimmt es, dass es im Türkischen einen Mädchennamen gibt, der übersetzt „Es reicht" bedeutet?

Antwort: Ja. „Yeter" bedeutet „es reicht", und wird meist von jenen Eltern vergeben, die der Ansicht sind, schon genügend Kinder in die Welt gesetzt zu haben. Es soll aber vorkommen, dass eine „Yeter" noch einen kleinen Bruder bekommt. Dieser heißt dann oft Imdat - zu Deutsch: „Hilfe!"

Frage: „-oglu" ist das türkische Anhängsel für „Sohn". Dürfte einE ÖsterreicherIn den Sprößling „Fekteroglu" oder „Stracheoglu" nennen?

Antwort: Nein, da das keine gängigen Namen sind - weder in Österreich, noch in der Türkei. (mas, derStandard.at, 12.6..2009)

 

Wissen

Wer ein in Österreich geborenes Kind mit einem besonders ausgefallenen, nichtdeutschen Namen anmeldet, muss sich einer kurzen Prüfung durchs Standesamt unterziehen. Dort wird anhand von Namenslisten geprüft, ob es sich um einen - im jeweiligen Herkunftsland der Eltern - gebräuchlichen Namen handelt. Die Standesämter gehen hier eher liberal vor. Findet sich ein Name auf keiner Liste und kann auch keine Geburtsurkunde der namensgleichen Oma vorgelegt werden, dann ruft das Amt bei der jeweiligen Botschaft an

Hamit_Hatemi
00
24.9.2009, 18:28
Geh bitte...

Wenn Atatürk noch einmal mit "Vater der TürkINNEN" übersetzt wird, platzt mir der Kragen.

Was soll das Getue?

Sternchen100
00
24.6.2009, 12:43

In anderen Ländern, z.B. USA, ist es durchaus üblich, einen Familiennamen (z.B. der der Mutter) als 2. Vornamen zu führen. Ich finde, wir sind in Österreich und was gehen uns für österreichische Staatsbürger dann die Gebäuche in anderen Ländern an (Botschaften um Erlaubnis fragen...?)

Stacheoglu für den Sohn einer ledigen türkischen Mutter fände ich witzig. Bei Samenraub? Das wäre wohl DIE Schlagzeile....

Sternchen100
03
24.6.2009, 12:38
Sind wir in Österreich oder in der Türkei?

Ehrlich, was geht es uns in Österrerich an, ob man in der Türkei Atatürk als Name haben darf oder nicht? = Hier wird somit insgeheim zugegeben, dass man noch Türke und nicht Österreicher ist oder sogar heimlich einen 2. Pass besitzt. Das geht mit etwas Geld nämlich ganz leicht.

In der Türkei darf man nur einen türkischen Namen haben, selbst wenn man kein Türke ist. Und JEDER, der diesen Vorschriften folgt, spekuliert damit, die türkische Staatsbürgerschaft (noch) zu besitzen.

opinio nana var. propria
00
18.6.2009, 13:57

Wer ist Inhaber der österreichischen Atatürk-Markenrechte?
Dürfte die Tochter einer US-Bürgerin "Bismarck" heißen?
Muß der Vater eines Kindes, das Jason heißen soll eine Großmutter in Kolchis nachweisen?
Ist die Kombination Johann = Johnny mit einem beigefügten "Walker" statthaft?
Kann man Zwillinge "Black" and "White" nennen?

so, jetzt Yeter!

Hamit_Hatemi
02
16.6.2009, 20:40

Fekteroglu hat schon Charme, oder?

Aber Prölloglu wäre irgendwie besser...

Der Text suggeriert als wären Namen mit -oglu Vornamen, dabei handelt es sich hier vielmehr um Nachnamen. Mir ist noch nie eine Person untergekommen, deren Vorname mit -oglu endete.

Güle, güle Hojaç Bey!
 
04
14.6.2009, 17:13
Synthese isländischer und tr Nachnamen

Gunnarsoglu, Denizdottir...usw.

a.k.a. cerealkiller
00
14.6.2009, 22:23

tochter des meeres? lässt der phantasie einigies an spielraum.
v.a. wenn sie die augen vom badewaschl hat.

beyaz peynir
02
14.6.2009, 00:51
Kurt

Ava Tar
02
13.6.2009, 16:11
Haha. Moltereroglu !

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