VKI-Verfahren gegen AWD könnte sich ausweiten

5. Mai 2009, 15:46

Immofinanz, Immoeast und CPB als Nebenintervenienten - VKI: Höhere Prozesskosten sollen Kläger "aushungern"

Wien - Die vier Musterprozesse des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD könnten weitere Kreise ziehen: In einem der vier Verfahren hat der AWD der Immofinanz, der Immoeast und CPB den Streit verkündet und diese wollen dem Verfahren beitreten. Der VKI hat sich gegen die Zulassung dieser Nebenintervention ausgesprochen, das Gericht hat die Entscheidung vorerst vertagt, heißt es in einer VKI-Aussendung von heute, Dienstag. Würden die drei AWD-Streitgenossen zugelassen, würde dies die Verfahrenskosten für die geschädigten Anleger um rund 20 Prozent verteuern, so der VKI.

Der Hintergrund: Der VKI hat im Dezember 2008 den AWD in vier Fällen auf Schadenersatz geklagt, die Verfahren sollen als Musterprozesse dienen. In einem Schadenersatz-Verfahren aufgrund von Falschberatung beim Erwerb von Aktien der Immofinanz hat der AWD seinen früheren Partnern - Immofinanz, Immoeast und CPB - den Streit verkündet und ausgeführt, dass der Schaden aufgrund von Medienberichten über Vorgänge zwischen den genannten Firmen eingetreten sei, teilte der VKI mit. Immofinanz, Immoeast und CPB haben in der Folge ihren Beitritt als Nebenintervenienten im vom VKI angestrengtem Verfahren erklärt.

Im vorliegenden Fall liege allerdings der Schaden der Anlegerin bereits darin, dass ihr Aktien als "mündelsicherer Fonds" vermittelt wurden. Die falsche Beratung durch den AWD-Berater habe zum Kauf des falschen Produktes geführt. Der Kursverfall der Aktien habe mit dem VKI-Verfahren gegen den AWD nichts zu tun, so der Verein. "AWD, Immofinanz, Immoeast und CPB versuchen offenbar gemeinsam das Verfahren mit Fragestellungen zu überfrachten, die mit der unmittelbaren Fehlberatung durch den AWD nichts zu tun haben", kritisiert der Verein.

Die Verfahrenskosten würden dadurch um den Streitgenossenzuschlag (hier: um 20 Prozent) steigen. Das sei beim Musterverfahren nicht heikel, bei der Sammelklage für rund 2.300 Anleger, die sich durch den AWD geschädigt fühlen, würde sich ein Anstieg des Prozesskostenrisikos um 20 Prozent jedoch auswirken. "Dahinter steht ganz offenbar die Kalkulation, dass der deutsche Prozesskostenfinanzierer FORIS die Lust am Verfahren verlieren möge. Ein typisches Kalkül eines wirtschaftlich starken Beklagten, der die Kläger glaubt, kostenmäßig aushungern zu können", kritisiert der Verein. Trotzdem wollen VKI und FORIS die erste Welle der Sammelklagen gegen AWD im Juni 2009 zu Gericht bringen, so die Aussendung. (APA)

Peter Tischler
01
tja, lieber vki,

das wird doch dr. kolba in seiner weitsicht alles berücksichtigt haben....

alterwein alteweinstrasse
01
....es ist....

und bleibt halt einfach ein 'verein'...

schnipo
10
Guter Trick der guten Freunde...

... da arbeiten also die früheren Vertreibspartner AWD, Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank wieder eng zusammen. Durch scheinbaren Streit über nicht gestellte Fragen das Kostenrisiko in die Höhe treiben. Dass sich da die Herrn von Immofinanz, Immoeast und Constantia nur nicht verrennen. Was tun sie, wenn der VKI alle seine Geschädigten im anhängigen Strafverfahren auch noch als Geschädigte anmeldet?

Sepp Moser
01
Kommt mir eher so vor

als hätten sich die VKI Juristen da verrannt und sich insgesamt monatelang zu siegessicher gebärdet...

vsv09
01
Schöner "Sieg"

Kosten in die Höhe treiben ist noch kein Sieg im Verfahren. Warten wir die Sammelklage ab.

alessandro di aqua
02
nicht aufgepasst

wenn Sie die Medienberichterstattung verfolgt hätten, wüssten Sie, dass es keine Sammelklage gibt, sondern dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss, was Jahre dauern kann. Das Wort "Sammelklage" wurde rein aus populistischen Gründen vom VKI verwendet...

schnipo
10
seltsam

... aus den Medien ist das Gegenteil zu entnehmen. Da hat ein Anwalt (offenbar im Interesse des AWD) den VKI auf Unterlassung des Begriffes Sammelklage geklagt und ist baden gegangen. Denn: Die Sammelklage nach österreichischem Recht gibt es seit Jahren und die ist vom OGH abgesegnet. Im Rahmen einer solchen Klage werden alle vernommen; no na? Das wird ja auch nötig sein, um die systematischen Fehlberatungen des AWD zu beweisen.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.