Staatsmeister gekürt

24 Tassen Kaffee in einer Stunde

5. Mai 2009, 13:30
  • Artikelbild
    foto: ursula schersch

    Seit 2007 wird die Verkostungs-Staatsmeisterschaft abgehalten

Staatsmeisterschaft im Kaffeeverkosten: 27-Jähriger gewann Wettbewerb in Wien

Wien - Dank Koffein-Resistenz und absolut sensiblen Geschmacksnerven hat ein 27-Jähriger am Montagabend in Wien eine besondere Auszeichnung errungen. Clemens Appl probierte in weniger als einer Stunde 24 Kaffee-Proben, fand dabei alle acht versteckten "schwarzen Schafe" und ergatterte so den Titel Staatsmeister im Kaffeeverkosten 2009. Der Mitarbeiter der Wirtschaftsuniversität Wien und Kaffeeliebhaber setzte sich gegen 23 Mitstreiter durch und wird Österreich bei der Weltmeisterschaft von 26. bis 28. Juni in Köln vertreten.

Hohenlohe siegte bei Promi-Bewerb

Seit 2007 wird die Verkostungs-Staatsmeisterschaft jährlich abgehalten. Teil davon ist seit dem vergangenen Jahr auch ein Promi-Bewerb, den heuer Karl Hohenlohe für sich entschied. Wie bei den Profis wurden den Star-Gäste drei Bechern mit zwei gleichen und einer ähnlichen Kaffeesorten vorgesetzt. Das Getränk mit dem minimal unterschiedlichen Geschmack galt es dabei durch Schlürfen binnen Minuten zu erkennen. Wie bei Weinverkostungen wird der Kaffee nicht getrunken, sondern lediglich mit einem Spezial-Löffel probiert und anschließend in einen Napf gespuckt.

Testen unter Zeitdruck

Härtere Regeln als bei den Promis gab es im Profi-Wettstreit: In acht Durchgängen mussten diese unter Zeitdruck je drei Tassen verkosten. Maximal acht Minuten durfte das Erkennen dauern, die schnellsten Teilnehmer benötigten laut Veranstalter nur zwei bis drei Minuten. Drei Sieger gingen aus dem Bewerb hervor. Sie traten in einer zweiten Runde erneut gegeneinander an, um im Ausschlussverfahren den endgültigen Sieger - Clemens Appl - zu küren. Platz zwei belegte eine Schülerin der Wiener Gastgewerbeschule am Judenplatz. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.