"Nicht nur schneller, sondern auch schlechter"

4. Mai 2009, 19:04
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    foto: sterkl

    Aufs Foto will "little django" "lieber nicht" - sie habe auf den Ämtern schon genug mitgemacht. Die Tullnerin lässt einen Spielzeug-"Django" der anderen Art posieren

Zahlreiche Asylverfahren kommen jetzt zu einem Abschluss - Zweifel an Qualität - Ehemann einer Tullnerin wartet seit Wochen in Spanien

"Wie es mir geht? Beschissen", sagt little django*. Die Userin meldete sich schon immer gerne und oft in den Foren auf derStandard.at/Integration zu Wort, wenn es um Fremdenrechtsthemen ging. Persönlich betroffen war sie lange Zeit nur indirekt, als Freundin und schließlich Ehefrau eines Asylwerbers aus Nigeria. Vor fünf Jahren hatte er gegen die Ablehnung seines Asylantrags berufen - und seither war nichts passiert: Keine Vorladung, kein Anruf, nichts. "Schlafende Hunde soll man nicht wecken", sagte sich das Paar - und hoffte auf ein gutes Ende.

Abgelehnt

Im letzten Sommer nahm der Asylgerichtshof seine Arbeit auf. Dann ging es Schlag auf Schlag. Im Herbst kam der Brief mit der Vorladung. Ende Jänner fand die Verhandlung statt. Und nur vierzehn Tage danach kam der Bescheid: Asylantrag in zweiter Instanz abgelehnt. Seither lebt der Mann illegal im Land.

Schlag auf Schlag

Vielen seiner afrikanischen Freunde ergehe es zurzeit wie ihm, erzählt er. Nach jahrelangem Warten kam im Vorjahr plötzlich die Vorladung, und wenig später der Zettel mit dem Ausweisungsbescheid. "Mir ist es unerklärlich, dass ein Gerichtsurteil schon vierzehn Tage nach der Verhandlung da ist", sagt little django.

Dass es beim Asylgerichtshof zurzeit recht zackig zugeht, belegen auch die Zahlen: Im ersten Quartal 2009 wurden um ein Drittel mehr Verfahren abgeschlossen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Skepsis

Auf den ersten Blick eine gute Nachricht, die bei InsiderInnen jedoch auch für Skepsis sorgt. "Es wird nicht nur schneller, sondern auch schlechter entschieden", glaubt auch der auf Asylrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Winfried Embacher. Um die Verfahren zu beschleunigen, würden neue Fakten außen vor gelassen, obwohl seit dem letzten Bescheid oft Jahre vergangen sind, und Recherchen im Herkunftsland der Asylsuchenden beschränkten sich auf "ein Minimum".

Einige der Asylgerichtshofs-Entscheidungen würden vor dem Verwaltungsgerichtshof abblitzen, ist Embacher überzeugt. Diese Instanz wurde jedoch im Vorjahr vom Gesetzgeber gekappt. Ein Jahr danach sei "die Botschaft, dass es keine Kontrolle mehr gibt, bei den Asylrichtern angekommen", meint Embacher - der jedoch betont, dass "die, die vorher sorgfältig gearbeitet haben, es auch weiterhin tun".

Weniger Anträge anerkannt

Dass mangelhafte Entscheidungen nur mehr in Ausnahmefällen aufgehoben werden, schlägt sich auch in der Asyl-Anerkennungsrate der zweiten Instanz nieder: Lag sie 2007 noch bei 40 Prozent, sank sie im Geburtsjahr des Asylgerichtshofs 2008 auf 21 Prozent. In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres betrug sie überhaupt nur noch 9,9 Prozent. Ein Umstand, der auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) aufhorchen ließ: "Wir werden uns das im Detail sehr genau ansehen", verkündete kürzlich dessen Sprecher Roland Schönbauer: Auch weiterhin dürfe kein echter Flüchtling ohne Schutz bleiben.

5000 Euro für Visum

Little django ließ sich ihren Wunsch, mit dem Partner in Österreich zusammen zu leben, nicht nehmen. Das Paar ging Umwege - über Spanien. Dort hat die chemisch-technische Assistentin nun einen Zweitwohnsitz beantragt. Da laut EU-Recht die engsten Familienangehörigen von EWR-BürgerInnen das Recht haben, diesen unbehindert nachzufolgen, wo immer sie hinziehen, sucht nun auch little djangos Mann um Aufenthalt in Spanien an. Die 38-Jährige ist zuversichtlich, dass es klappt. Wütend ist sie trotzdem: "Flugtickets, Nächtigungen, Behördenwege - dass ich fast 5000 Euro zahlen muss, um mit meinem Mann zusammen zu leben, das kann's doch wirklich nicht sein."

Arbeitsvertrag unterschrieben

Wenig Verständnis hat auch Georg Loichtl, Chef des Tullner Restaurants "die gärtnerei": Seit Anfang April ist sein Lokal wieder geöffnet. Little djangos Mann hätte fix als Saisonkraft in der Küche beginnen sollen, wie auch letzten Frühling. "Ich hätte ihn dringend gebraucht", klagt Loichtl. "Ich wäre froh, wenn ich mehr Leute hätte, die so engagiert sind wie er". Der Gastronom versteht zwar, dass "es für die Behörden schwierig ist, abzuwägen, wer da bleiben darf und wer nicht." Im Fall der Tullner Familie hätte er den BeamtInnen gern seine Hilfe angeboten: "Sie hätten nur mit mir sprechen brauchen: Der Mann ist absolut integriert." (Maria Sterkl, derStandard.at, 4.5.2009)

*Name der Redaktion bekannt

Kommentar posten
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Moondancer
00
19.5.2011, 15:38
..nur Karpfen leben in einem Teich...

...ist das Motto, nach dem gerade Nigerianer behandelt werden..als österreichischer Frau eines Nigerianers erlebt man, wie Rassismus gelebt wird. Und: Jeder, der in Österreich vor dem Privatkonkurs steht und 300 Vorstrafen hat, darf heiraten. Einem unbescholtenen Ausländer und einer Österreicherin wird das Leben ihrer Ehe fast unmöglich gemacht, wenn man nicht gerade gut im bürokratischen Hürdenlauf und finanziell mehr als abgesichert ist.

jeff5
00
18.9.2009, 11:29
den zogaj-clan wird man sicher bleiben lassen, die tüchtigen, die noch dazu einen arbeitenden partner haben, will man draussen haben.

das ist auch die schuld der grünen, würden man sich wirklich mit den fällen auseinandersetzen, sich praktisch die arbeit machen, einfach nachzudenken, wäre es etwas gerechter.

den zuzug brauchen wir, oder gibts österreicher, die totengräber werden wollen?

StSteiner
01
28.12.2010, 16:21

Nun ja, das ist - vielleicht - "auch die schuld der grünen"...

Es ist in jedem Fall viel, viel, viel mehr die Schuld der Schwarzen und dem mit widerwärtig feixenden Stolz vorgetragenen Hardliner-Kurs eines Strasser, einer Fekter.
Und kaum weniger der Roten - momentan als Steigbügelhalter, jedoch mit Löschnak und Schlögl in den 90ern Vorreiter und sichtlich Vorbilder darin, wie eine Asylpolitik besser nicht ausschauen sollte.
Ebenso der alle vor sich hertreibenden Blauen mit ihrer unaufhörlichen Lüge und Hetze, kalten Unerbittlichkeit, Relativierung humaner Werte: Väter der österreichischen Hasspolitik.

Um ganz ehrlich zu sein: ich meine, dass die Grünen am allerwenigsten dran schuld sind.

Ambra7474
12
Heirat mit Drittstaatangehörigen

Ich kenne einige Fälle wo Tk eine Heirat mit einer Ö-in entweder durch Vorspielung von nicht existenten Gefühlen oder mit nicht geringem Bargelddeal erschlichen haben. Einziger Zweck ist es als Mann erst einmal fix in Ö bleiben zu können um dann die Familie nachkommen zu lassen. Leider sind Frauen die aus welchem Grund auch immer keinen inländischen Partner finden eine leichte Beute für diese Männer, besonders auch wenn sie nicht arm sind.

little django
 
20

sie können net von einigen auf alle schließen.
dazu gibts ja eine fremdenpolizei die prüfen kann/soll. aber gleich alle drittstaatenangehörigen automatisch auszuweisen (was ja lt. VfGH net möglich sein sollte) ist falsch.
alle autofahrer sind a net automatisch besoffen nur weils ein paar deppate gibt.
die, die man damit erwischen will, wissen sich im allgemeinen besser zu helfen bzw. wissen wie sie tricksen können.
leidtragende sind die, die sich ordnungsgemäß melden und alles angeben. die sind nämlich greifbar. und am meisten leiden darunter die involvierten (Schein+Stief)Kinder wenn eine Bezugsperson plötzlich, zT auf Nimmerwiedersehen, weg ist.

nurse82
00
30.5.2011, 16:51
wie schauts jetzt aus

hey little django!!! Ich wollte nur mal nachfragen ob sie es jetzt geschafft haben!!! Ich hoffe sie und ihr Mann können mittlerweile glücklich zusammen leben!!!

little django
 
00
30.5.2011, 18:26

ooh danke der nachfrage!
ja uns gehts mittlerweile richtig gut. hat uns zusammen geschweißt. so lernt man die ruhigen stunden des lebens zu genießen ;-))

nemo sander
00
31.8.2009, 17:35
dann sollte erst mal die unschuldsvermutung gelten und nicht umgekehrt

sonst heißt das quasi, dass nürnberger-gesetze-gleich ein österreicher/in nur EU-Bürger heiraten dürfen, sonst hätten sie damit zu rechnen, dass dieser Ehepartner nie bei ihnen oder mit ihnen leben wird.
Das ist ja krank!
Da gibt es inzwischen Mütter, die ihre Kinder ohne den leiblichen Vater aufziehen müssen, weil Leute bei den Behörden arbeiten, die so bösartig denken wie Du.

Gilgamesh
06
13.7.2009, 13:24

Man möge sich doch bitte an jene asozialen wenden, welche vor 15, 20 Jahren en mass Scheinehen in die Wege geleitete haben für 10 000 Schilling.

Ja auch an mich ist man diesbezüglich herangetreten und ich hätte diese Summe bekommen, wenn ich eine Chinesin geheiratet hätte..
Natürlich habe ich abgelehnt..

Kein Wunder wenn nun alle Sachbearbeiter schwer paranoid agieren und überall Betrug vermuten.

Leid tun mir jene Menschen, welche wirklich aus Liebe geheiratet haben und nun die Suppe der Betrüger auslöffeln müssen...

Ist wie bei den Arbeitslosen, die jetzt dafür büßen müssen, weil man in der Vergangenheit Schindluder mit dem AMS geführt hatte...


Frale
20
12.5.2009, 14:41
Frage

Es kann sein das ich einiges nicht verstehe und auch überlesen habe: Wo liegt denn das Problem bei diesen binationalen Ehen? Als ich damals meine kroatische Frau geheiratet habe (die ich kennengelernt habe als sie auf Dienstreise in Wien war), hats absolut keine Probleme gegeben. Natürlich war die Lauferei zu diversen Ämtern teilweise mühsam, aber nie haben wir das als Schikane empfunden und auch die ausführenden Beamten waren zumeist nett und sehr hilfsbereit. Und auch schon vorher als es um die Aufenthaltsbewilligung/Arbeitsbewilligung gegangen ist hats absolut keine Probleme gegeben. Daher mein e Frage: Woran scheiterts hier? Daran das diese Personen Asylwerber sind?

freilife
00
es ist unter anderem auch die Frage wann und wie

ihre Frau nach Österreich gekommen ist, zu Kriegszeiten etwa? Dann war es ganz sicher überhaupt kein Problem. und natürlich spiet auch das Herkunftsland eine Rolle, ist der EU-fremde Partner etwa US-Büger, Kanadier, Australier haben sie zwar eine paar Behördenwege zu erledigen, auf die Idee Ihren Ehepartner auszuweisen wird nie ein Mensch kommen. Kommt Ihr Partner aus Afrika (etwas pauschal gesagt) ist es fast unmöglich für ihn einen legalen Aufenthalt zu bekommen (außer er/sie ist Diplomat oder so).

little django
 
00
16.5.2009, 20:31

es scheitert daran daß man den "erstniederlassungsantrag" aus seinem heimatland, bzw. aus dem ausland stellen muß.
es darf zwar vom innenministerium die erlaubnis erteil werden wenn gründe dafür sprechen die niederlassung hier zu beantragen. ob das schon mal vorgekommen ist entzieht sich meiner kenntnis

Kusari
 
22
14.5.2009, 20:28
Kroatische Frau

Genau das ist das Stichwort nämlich hier, denn du hast eine Kroatische Frau geheiratet, sie kommt weder aus Ghana noch aus Nigeria, denn Laut den Politikern und lieben Gesetztesbalstlern kommen von dort ja ohnehin nur Drogendealer und Prostituierte nach Europa, das es aber auch immer wieder Menschen gibt die dort Weggehen weil sie nach wie vor Politisch oder aber aus Religösen Gründen flüchten oder weil die Lebensumstände unter aller würde sind ect ect die liste ist sehr lang. Auf diese Idee kommt man nicht sie sind Dunkelhäutig und man verzeihe mir meine Ansicht offenbar wegen dieses kleinen umstandes nicht Brechtigt in Österreich zu leben. Tut leid meine Meinung dazu.
lg
Kusari

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
30
12.5.2009, 15:52

u.a. weil heute Migration als 'Migationsdruck' empfunden wird, auch eine globalisiertere Welt // u.a. auch daraus entstanden strengere Regeln

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
60

Meine Frage lautet daher, warum wurde dieses Urteil, das 5 Monate alt ist - nicht schon in die Entscheidung bezgl. Little Django aufgenommen und dem Sinn nach entschieden?

Shirin Maier
11
Weil`s irrelevant ist - auch wenn Ihnen das zu hoch ist.

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
20
28.5.2009, 17:44
nix irrelevant

nix irrelevant,.. Shirin Maier.
Dem Artikel duerften ein paar Fehler in der Darstellung unterlaufen sein

little django
 
00

lieber @voggi
das urteil bezieht sich leider nur auf freizügigkeit. also in einem anderen eu-land ist das so. aber im eigenen land noch nicht, das wurde (meines wissens) noch nicht entschieden, bzw. wurde so eine vorabentscheidung noch nicht angefragt.

kommt halt immer darauf an wie großzügig ich jetzt die gesetzeslage sehen will.
die tendenzen, auch wenn es ihnen od. mir nicht gefällt, sind halt in diesem bereich in die richtung "ausländer raus". hier wird nicht unterschieden ob es ein krimineller ist od. ein "braver". die angst um arbeit+einkommen tut ihr übriges dazu.
helfen tut meiner ansicht nach nur aufzeigen daß es eben nicht alles kriminelle sind und auch "normalen" bürgern damit ordentlich reingsch**n wird

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
20
10.5.2009, 11:43
Hallo, ihr mail

"Im konkreten Fall ging es um einen türkischen Asylwerber, der als Ehemann einer Österreicherin einen Daueraufenthalt beantragt hatte, der ihm aber verwehrt wurde"
Da der Vfgh Rat beim Eugh suchte..ist anzunehmen dass die Oesterreicherin + Tuerke in Oesterreich waren.
laut ORF/07.01.09 ;)

little django
 
00
11.5.2009, 13:08

schauen sie mal, ist das nicht der fall "sahin"?
er ist türkischer asylwerber mit einer deutschen in ö verheiratet. und weil er "eh" (asylwerber-)aufenthaltsberechtigt war wollten sie ihm die daueraufenthaltskarte-eu, die er zu bekommen hat, verweigern.
nachzulesen direkt am euGH bzw. im Amtsblatt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriSer... 024:DE:PDF

lg
ldj

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
10
11.5.2009, 14:13

vielleicht
der ORF erlaeutert hier nicht genauer bzw. es schlich sich der Fehlerteufel ein http://wien.orf.at/stories/333475/
Schluessig waere das Urteil hinsichtlich "Unionsbuerger" allemal.. ;)
fg

little django
 
00
11.5.2009, 10:00

ich hab da was mit einer falschmeldung (österreicherin wird im report genannt, statt deutsche) in erinnerung - aber bitte net hauen, find´s grad net ;-))
wenn ich´s find stell ich´s ein.
lg

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
10

Hall. Mag sein dass ich nicht, wie manche meinen, ganz sattelfest in allen Belangen bin..;)
Aber: warum ist dieses Urteil dann 5 Monate alt,.. wenn das Faktum der Freizuegigkeit schon laenger (viele Jahre) gilt? ..

Weiters: in dem Urteil ging es um einen tuerkischen Asylwerber, der der als Ehemann einer Österreicherin einen Daueraufenthalt beantragt hatte, der ihm aber verwehrt wurde. Hat hier Oesterreich die Freizuegigkeit in Frage gestellt (nachtraeglich) oder war der Tuerke Asylwerber in Oesterreich, ist die Frage http://wien.orf.at/stories/333475/

Ich mag nicht ganz sattelfest in der Begriffshandhabung sein, wer auch, aber nachdem man neben Oesterreicher auch Unionsbuerger ist (gemäß Art. 8 EG-Vertrag) ist ...>

little django
 
00
10.5.2009, 10:11

war das sicher eine österreicherin mit der der türkische asylwerber verheiratet war? das letzte ähnliche urteil das ich gelesen hab, da war ein türkischer asylwerber in ö mit einer deutschen verheiratet und dem haben sie die eu-daueraufenthaltskarte nicht erteilt.
aber alles krieg ich auch nicht mit ;-))

ja, man ist schon eu-bürger, aber eben einer der die freizügigkeit nicht in anspruch genommen hat. und damit gilt das eu-recht (im moment) nicht, sondern nur das nationale. das erlaubt auch die eu -weil´s eben noch nix gegenteiliges gibt.

Es geht hier um mehr als bloß um Voggi1
31

Der EuGH wurde vom oesterreichischen Vwgh um eine Vorabentscheidung gebeten, der EuGH urteilte dass >Bürger aus Drittstaaten sich nach der Heirat mit EU-Bürgern frei in der EU aufhalten können

Es war war entschieden worden, dass bei Ehen von EU-Bürgern mit Drittstaatsangehörigen - für beide Partner - in der gesamten EU - Personenfreizügigkeit zu gelten hat, - auch wenn sich einer der beiden vorher illegal in der EU aufhielt

Dieses Recht gilt fuer alle "..Familienangehörigen, die unabhängig vom Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaaten gelangt sind und erst dort die Angehörigenschaft erworben oder das Familienleben mit dem Unionsbürger begründet haben."

Extra erwaehnt wurde, dass ein vorangegangenes Asylansuchen k. Einfluss darob habe

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