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Wien - Österreichs Finanzdienstleister haben sich über die seit April geltende strengere Auslegung des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) beschwert. Wertpapierunternehmen müssen nun wie berichtet über eine höhere Eigenkapitalquote verfügen. Der Fachverband der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer (WKÖ) sieht gar "hunderte Arbeitsplätze akut in Gefahr" - in Österreichs Nachbarstaaten seien die Eigenkapitalvorschriften "weit unternehmensfreundlicher".
Ein Gutachten der WU-Professorin Susanne Kalss zeige, dass die Auslegung der FMA keine Deckung im Gesetz finde, so Fachverbandsobmann Wolfgang Göltl in einer Aussendung. Außerdem sähen die europarechtlichen Vorschriften "eine weit geringere Eigenkapitalgrenze für Wertpapierfirmen in österreichischer Ausprägung" vor. Laut Fachverbandsgeschäftsführer Philipp Bohrn kann die FMA abgewanderte Unternehmer durch die europarechtliche Niederlassungsfreiheit nicht mehr direkt beaufsichtigen, obwohl diese weiterhin unverändert ihre Dienstleistungen erbringen können. Der Verband verstärke jedenfalls seine Lobbyingtätigkeiten.
Stichprobenerhebung
Die Stichprobenerhebung der FMA, für die die Behörde von den Unternehmen Kundendaten fordert, ist dem Verband weiterhin ein Dorn im Auge. Zwar hätten einzelne Punkte bereinigt werden können, die "Frage nach der Rechtmäßigkeit" sei aber weiterhin offen. Einer von Anwalt Ernst Brandl namens eines Unternehmens eingebrachten Beschwerde, an der sich der Verband finanziell beteiligt habe, sei bis 8. Mai aufschiebende Wirkung zugesprochen worden. Bis dahin dürfe FMA keine Zwangsmaßnahmen einleiten, so Bohrn.
In puncto Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) ist Bohrn guter Dinge. Das Wirtschafts- und das Finanzministerium seien gerade dabei, sich eine einheitliche Meinung darüber bilden, was aus dem Berufsstand werden soll. Die FMA und die Politik wollen die FDLA in ihrer jetzigen Form abschaffen. Der Fachverband hat schon eingelenkt und sich für eine Befähigungsprüfung ausgesprochen - derzeit brauchen FDLA keine Ausbildung, sie müssen lediglich volljährig sein und dürfen keine gerichtliche Verurteilung oder ein Insolvenzverfahren hinter sich haben. (APA)
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