Für den Fachverband sind "hunderte Arbeitsplätze akut in Gefahr"
Wien - Österreichs Finanzdienstleister
haben sich über die seit April geltende strengere Auslegung des
Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) beschwert.
Wertpapierunternehmen müssen nun wie berichtet über eine höhere
Eigenkapitalquote verfügen. Der Fachverband der Finanzdienstleister der
Wirtschaftskammer (WKÖ) sieht gar "hunderte Arbeitsplätze akut in Gefahr" - in
Österreichs Nachbarstaaten seien die Eigenkapitalvorschriften "weit
unternehmensfreundlicher".
Ein Gutachten der WU-Professorin Susanne Kalss zeige, dass die Auslegung der
FMA keine Deckung im Gesetz finde, so Fachverbandsobmann Wolfgang Göltl in einer
Aussendung. Außerdem sähen die europarechtlichen Vorschriften "eine weit
geringere Eigenkapitalgrenze für Wertpapierfirmen in österreichischer
Ausprägung" vor. Laut Fachverbandsgeschäftsführer Philipp Bohrn kann die FMA
abgewanderte Unternehmer durch die europarechtliche Niederlassungsfreiheit nicht
mehr direkt beaufsichtigen, obwohl diese weiterhin unverändert ihre
Dienstleistungen erbringen können. Der Verband verstärke jedenfalls seine
Lobbyingtätigkeiten.
Stichprobenerhebung
Die Stichprobenerhebung der FMA, für die die Behörde von den Unternehmen
Kundendaten fordert, ist dem Verband weiterhin ein Dorn im Auge. Zwar hätten
einzelne Punkte bereinigt werden können, die "Frage nach der Rechtmäßigkeit" sei
aber weiterhin offen. Einer von Anwalt Ernst Brandl namens eines Unternehmens
eingebrachten Beschwerde, an der sich der Verband finanziell beteiligt habe, sei
bis 8. Mai aufschiebende Wirkung zugesprochen worden. Bis dahin dürfe FMA keine
Zwangsmaßnahmen einleiten, so Bohrn.
In puncto Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) ist Bohrn guter Dinge. Das
Wirtschafts- und das Finanzministerium seien gerade dabei, sich eine
einheitliche Meinung darüber bilden, was aus dem Berufsstand werden soll. Die
FMA und die Politik wollen die FDLA in ihrer jetzigen Form abschaffen. Der
Fachverband hat schon eingelenkt und sich für eine Befähigungsprüfung
ausgesprochen - derzeit brauchen FDLA keine Ausbildung, sie müssen lediglich
volljährig sein und dürfen keine gerichtliche Verurteilung oder ein
Insolvenzverfahren hinter sich haben. (APA)