Hintergrund

Die wichtigsten Verträge zur Begrenzung der Atomwaffen

24. April 2009, 16:22

Mehrere Abkommen sind derzeit zwischen Ost und West umstritten

Hamburg - Erst nachdem die Kuba-Krise 1962 die Welt an den Rand eines Atomkrieges gebracht hatte, begannen die Supermächte USA und Sowjetunion, den Gefahren nuklearer Aufrüstung mit Verträgen zu begegnen. Mehrere Abkommen sind derzeit zwischen Ost und West umstritten, so der KSE-Vertrag und das START-Abkommen. dpa dokumentiert die wichtigsten Abkommen, die zur Begrenzung der Atomrüstung geschlossen wurden:

Atomteststopp-Abkommen (1963): Es verbietet Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. Ergänzende Vereinbarungen werden 1974, 1976 und 1996 getroffen.

Atomwaffen-Sperrvertrag (1968): Danach dürfen die fünf offiziellen Atommächte keine Nuklearwaffen an Dritte weitergeben. Beigetretene "Atom-Habenichtse" dürfen keine produzieren oder erwerben.

Vereinbarung über Atomunfälle (1971): Bei Zwischenfällen müssen sich die Supermächte sofort benachrichtigen. So soll einem "unbeabsichtigten Kernwaffenkrieg" vorgebeugt werden.

SALT I (1972): Der auf fünf Jahre befristete Vertrag begrenzt die Zahl der Abschussvorrichtungen für landgestützte Interkontinentalraketen und ballistische U-Boot-Raketen.

ABM-Vertrag (1972): Er erlaubt nur im Umkreis der Hauptstädte Moskau und Washington die Aufstellung von ABM-Systemen (Anti Ballistic Missiles) zur Abwehr feindlicher Raketen. Die USA kündigen den Vertrag im Dezember 2001 einseitig.

SALT II (1979): Die Trägersysteme für strategische Atomwaffen werden auf je 2400 (Raketen und schwere Bomber) begrenzt. Der Vertrag - von den USA nicht ratifiziert, aber beachtet - wird 1991 durch START I überholt.

Mittelstreckenraketen-Vertrag (1987): Alle landgestützten Raketen in Europa mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 Kilometern (darunter Pershing II und SS-20) werden kontrolliert vernichtet.

KSE (1990): Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa sollte die Zahl von Waffensystemen vom Ural bis zum Atlantik begrenzen. Der 1999 angepasste KSE-Vertrag wurde 2007 von Russland einseitig ausgesetzt.

START I (1991): Die Bestände weitreichender Systeme über 5.000 Kilometer sollen um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent verringert werden. Der Vertrag läuft im Dezember 2009 aus, beide Seiten wollen eine Nachfolgeregelung.

START II (1993): Das Abkommen zwischen den USA und Russland sieht eine weitere Verringerung der Bestände und den völligen Verzicht auf landgestützte Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen vor. Den USA verbleiben danach noch 3.500 Sprengköpfe, Russland noch 3.000.

Vereinbarung zur Meldung von Raketen-Abschüssen (2000): Auch die amerikanisch-russische Vereinbarung zur Unterrichtung über Raketenstarts und Raumflüge soll die Atomkriegsgefahr verringern.

SORT (2002): Das zwischen den USA und Russland geschlossene Abkommen zum Abbau nuklearer Angriffswaffen soll die Atomarsenale bis 2012 auf jeweils 1.700 bis 2.200 Sprengköpfe reduzieren. (APA/dpa)

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