Eckpunkte sind ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung
Wien - Der neue Kollektivvertrag (KV) für das wissenschaftliche
und künstlerische Personal und die allgemeinen Bediensteten an den
Universitäten - insgesamt rund 30.000 - soll für alle seit dem 1.
Jänner 2004 neu eingetretenen Mitarbeiter gelten. Ab diesem Zeitpunkt
(Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem
Angestelltenrecht aufgenommen, für einen Teil der Wissenschafter gilt
noch immer das Übergangsdienstrecht von 2001 mit ausnahmslos
befristeten Stellen.
Eine wissenschaftliche Uni-Laufbahn könnte künftig so aussehen: Die
erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine
auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser
Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden. Noch bevor dieser
Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und
-nehmer klar werden, ob man Chancen für eine weitere wissenschaftliche
Karriere an der jeweiligen Uni hat. Wenn ja, kann man sich auf eine
sogenannte "Laufbahnstelle" bewerben, also eine maximal sechsjährige
Post-Doc-Stelle mit dem Titel "Assistenzprofessor" ("Assistant
Professor").
Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine
"Qualifikationsvereinbarung" abgeschlossen werden. Darin wird
festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren
erreichen muss - etwa eine Habilitation und eine Lehrqualifikation oder
eine bestimmte Publikationsleistung. Ob diese Ziele erreicht werden
wird am Ende der Frist überprüft.
Erfüllt man die Qualifikationsvereinbarung, wird man automatisch
"Assoziierter Professor" ("Associate Professor") und damit unbefristet
angestellt. Dieser Schritt soll früher erfolgen als derzeit
Nachwuchswissenschafter die Habilitation erwerben. Will man die
Karriereleiter noch weiter hinaufklettern, muss man sich auf die Stelle
eines "Universitätsprofessors" bewerben und sich dabei - wie bisher -
in einem Berufungsverfahren bewähren.
Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", sogenannte
"Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben. Das kommt etwa für
Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt infrage,
der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt
gebraucht wird. Für alle Stufen der Karriereleiter gilt, dass eine
zweimalige negative Evaluierung einen Kündigungsgrund darstellt.
Profitieren vom KV sollen junge Wissenschafter auch durch höhere
Anfangsgehälter: Derzeit verdient man als Jung-Forscher am Beginn der
Uni-Karriere 1.400 bis 1.900 Euro brutto monatlich, künftig liegt das
Mindestgehalt für Uni-Assistenten am Beginn bei 2.398 Euro (inklusive
zwei bis vier Semesterwochenstunden Lehre). Für einen
"Assistenzprofessor" beträgt das Mindestgehalt 3.270 Euro, für einen
"Assoziierten Professor" 4.142 Euro und für einen berufenen
Uni-Professor 4.360 Euro.
Im KV enthalten ist auch eine Pensionskassenregelung für die
Uni-Bediensteten sowie eine Lösung für die sogenannten
Existenz-Lektoren. In der Vergangenheit waren Hunderte davon bei ihrer
Lehrtätigkeit von Jahresverträgen abhängig. Sie sollen künftig in das
wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs - bei
Teilzeitbeschäftigung bis zu acht - Jahre ist weiterhin eine befristete
Anstellung möglich, danach nur noch unbefristet.
Auch ein bis zu sechsmonatiger Studienurlaub wurde in den KV
aufgenommen und kann etwa für einen Forschungsaufenthalt im Ausland
oder praxisnahe Forschung in der Wirtschaft genutzt werden. Im KV wurde
ein Recht auf diese Auszeit verankert, die konkreten Bedingungen dafür
können die einzelnen Unis in Betriebsvereinbarungen festlegen.
Den 12.000 nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern soll der KV ein
Mindestgehalt, stärkere Leistungsbezogenheit der Löhne,
Qualifizierungsmöglichkeiten und Planbarkeit der Karriere bringen. (APA)