Rektor hofft auf Aufbau wissenschaftlicher Schwerpunkte
Zwei Vizerektorinnen und zwei Vizerektoren
Vier Euro mehr pro Monat für Uni-MitarbeiterInnen - Regelung kommt niedrigeren Einkommen zugute
Wolfgang Mazal Vorsitzender - Gremium turnusmäßig neu bestellt
Verdoppelung der Studentenzahl seit 2001 - "Die Boku ist nicht gebaut für diese Größenordnungen"
Blatt, Lipowicz, Prisching und Schenker-Wicki folgen Rachinger, Fischmeister, Gaehtgens und Kappel
Vom Uni-Rat einstimmig gekürt - Nachfolger von Ingela Bruner
TU-Graz-Rektor löst Christoph Badelt ab Jänner 2010 ab - Nennt Unis "dramatisch unterfinanziert"
Martina Pfingstl an der Akademie der bildenden Künste
Hans Sünkel (61) ist neuer Vorsitzender der Uni-Konferenz
"Großzügiges Angebot mit viel Gestaltungsmöglichkeiten" lockte zurück - War seit 1995 Professor an University of Pittsburgh
Rektor Badelt über frustrierte Studierende und den Witz, mit dem er internationale Kollegen am besten unterhalten kann
Besetzungs-Prozedere wird wiederholt, weil sich im ersten Durchgang keine Frau beworben hat
Sorg erhält 210.000 Euro, 50.000 Euro für Forschungszwecke - Urteil nicht rechtskräftig
Richard Gamauf, Vorsitzender des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Uni Wien, spricht über die neue Frauenquote an den Unis
Vernetzung mit Drittmittelpersonal und freien Wissenschaftern - Überlegungen "bis hin zu großem Lektorenstreik"
Sektionschef Faulhammer übernimmt "Koordinierungsfunktion"
Anträge des ehemaligen Universitätsrats gegen die MUW wegen übler Nachrede rechtskräftig abgewiesen
Funktionsperiode der jüngst gewählten endet mit 30. September 2010 - Reaktionen von Senatsvorsitzenden: Von "Nicht durchdachte Regelung" bis hin zu "Mit dem können wir leben"
Aus formalrechtlichen Gründen - Neuer Rektor tritt Amt am Donnerstag an
"Unzureichende Professionalität in der Durchführung wirkt zulasten weiblicher Bewerber" - Enquete "Frauen und Professur"
Frauen besser fördern? Gut - Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugen? Auch gut - Wo aber bleibt der Protest gegen eine Gleichstellungspolitik, die Männer mit höherer Qualifikation benachteiligt? - Ein Fallbeispiel aus der Medizin-Uni Innsbruck - Von Josef C. Aigner
Wer forscht, wird dafür belohnt - Die Universität Wien verspricht ihrem Uni-Personal drei Prozent der eingeworbenen Drittmittel bei Forschungsprojekten
ich hab leider keine zeit herumzurecherchieren, vielleicht koennen mir ein paar wissende helfen:
ich bin saeule 2 assistent, bald habilitiert, vertrag befristet bis herbst 2013, vertrag wurde nach 2004 abgeschlossen.
was heisst das fuer mich?
auswandern?
oder doch verlaengerung/entfristung?
mehr gehalt? gleiches gehalt?
bin ich ab okt. ein "ass.prof"?
... ???
danke, lg
Das hängt wirklich alles von der jeweiligen Uni ab.
Verlängerung ist ziemlich sicher ausgeschlossen, da - es ist wohl in deinem Fall von Vollbeschäftigung auszugehen - die 6 Jahre als Frist zu beachten sind (eine Verlängerung wäre eine Entfristung, was aber nicht jede Uni macht).
Gehalt vermutlich lt. KV (die meisten Unis sind unter dem KV-Gehalt bzw. haben Gehälter der neuen Angestellten eingefroren), Ass.Prof. nicht automatisch, da Ass.-Vertrag (abhängig vom Fristenlauf bes. im Hinblick auf Übergangsfristen).
Da vielfach auf den Unis die Personalstrukturpläne noch nicht fertig sind (KV - Budget!), ist derzeit auch mit Entfristungen noch nix spruchreif, wäre aber günstig im entsprechenden Fachbereich die Chancen hierzu abzuklopfen.
Dh wahrscheinlich (abhängig ua von der Universität):
Gehalt nach neuem Schema, außer altes günstiger; wird sich wohl nicht ändern.
Befristung: Bleibt an sich unberührt, die Universität kann Ihnen aber eine Qualifizierungsvereinbarung anbieten, bei deren Erfüllung entfristet wird. Bei "bald habilitiert" aufpassen - wenn Sie habilitiert sind, wird es mit der QV schwieriger; wenn eine QV überhaupt in Betracht kommt (kann Ihnen nur Ihre Uni sagen), sollten Sie dies dringend abklären.
so etwas in der art wurde mir schon einmal geraten. d.h., ich warte einmal ab und hoffe, dass mir eine qualifizierungsvereinbarung angeboten wird, in der dann die ohnehin ueberfaellige habil als ziel steht? (ueberspitzt formuliert)
ps: bin an der uni wien
"dass mir eine qualifizierungsvereinbarung angeboten wird, in der dann die ohnehin ueberfaellige habil als ziel steht?"
Ja, das kann sich aus der Übergangssituation heraus so ergeben. Aber es kommt auf die Stellenpolitik der Uni an (Wien war da bisher sehr zurückhaltend), das müssen Sie versuchen abzuklären. Theoretisch (nach dem Bisherigen nur sehr unwahrscheinlich) könnte eine Uni auch auf die idee kommen, nur bei erfolgter Habilitation eine QV zu machen.
genau das habe ich gemeint (siehe frühere postings)...
da wurde nun etwas beschlossen, aber dennoch weiß keiner was eigentlich genau!
Ich fürchte, individuelle fragen wird uns zur zeit keiner beantworten können, da es da offenbar noch verhandlungen geben wird (siehe nächstes posting).
"Wie Sie auch wissen, ist es im April zunächst auf Wunsch der Universitätenkonferenz zu Änderungen bzgl. der Umsetzung des KV gekommen, die von der GÖD auch erfolgreich nachverhandelt werden konnten. Das führt dazu, dass der KV, der am 5. Mai im Rahmen einer Sitzung des Dachverbandes der Universitäten unterzeichnet werden wird, derzeit noch redigiert werden muss. Wir werden den Text dann selbstverständlich zugänglich machen. Hinsichtlich der Anfragen von Betroffenen zu Details bitten wir darum, dass es nicht sinnvoll erscheint, das vor Mitte Ende Juni zu tun: die Umsetzung des KV erfordert relativ komplexe und umfangreiche Maßnahmen, über die derzeit noch nicht entschieden ist. Wir halten Sie aber (...) auf dem Laufenden"
hmmm...
jetzt dauern diese grabenkämpfe um den uni-kv schon jahre. Dann passiert ENDLICH etwas! "KV unter dach und fach"...
Und trotzdem: NIRGENDS findet man informationen, WAS nun wirklich beschlossen wurde. Denn was bedeuten die "modifikationen". Wer hat sich nun womit durchgesetzt? Wo sind die reaktionen auf diesen großartigen (?) durchbruch??
Hätte mir da mehr erwartet...
1) Lektor(inn)en können "frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Kollektiwertraqes nach § 49Abs.4 i. V.m. § 49 Abs. 3 lit. a erster Satz vorrücken."
2) Die Pensionskassenbeiträge reduzieren sich in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten von 10% auf 7,27% (Professor(inn)en) bzw. von 3% auf 2,18% für alle anderen Arbeitnehmer(innen).
3) Das Mindestentgelt für ... Mitarbeiter(innen) in Ausbildung ist nach § 61 Abs. 1 Z 1 i.V.m. § 7 Abs. 6 UniAbgG im ab 1. Oktober 2009 geltenden Ausmaß zu berechnen.
Als Betroffener kann man mit dem Artikel nicht viel anfangen, ausser sich über mögliche Verbesserungen freuen. Wie wäre es mit einem Link zum neuen Gehaltsschema bzw. zur Gehaltskurve? Inwiefern gibt es nun eine langfristigere Karriereperspektive? Gibt es "tenure track" nun auch in Österreich wieder (nachdem jahrelang das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wurde)? Verlängerbar sind neue Dienstverträge offensichtlich wieder, vielmehr erfährt man hier nicht...
... den KV-Inhalt per Google oder Internet zu recherchieren (praktisch jede Uni hat zudem auf den BR-Seiten einschlägige Links) nehme ich an, dass Du NICHT dem wissenschaftlichen Personal angehörst (wenn doch, suche dir bitte einen anderen Job).
Aber eigentlich sollte man auch von jedem nicht-wissenschaftlich Beschäftigen einer Uni solche Fähigkeiten erwarten...
es geht wohl eher darum was eben NICHT im KV drinnensteht! denn von übergangsregelungen und sonstigen modifikationen steht dort gar nichts drinnen. Das war ein nachschlag der rektoren, der jetzt auf (noch) unbekannte weise mit dem GÖD neu verhandelt wurde....
Was da aber rausgekommen ist, und wer sich nun wo durchgesetzt hat, und ob nun der nachwuchs draufzahlt.... das findest du nicht im KV!!
aber vielleicht kannst du uns aufklären? bin ganz ohr!!
also ich würd jetzt echt gern mal wissen, wie sich die gewerkschaft zusammensetzt, und wo die herren sitzen, bzw. wo man eine personenliste bekommen kann, wenn jemand einen streik organisiert bin ich dabei, denn man sieht an dem ergebnis deutlich, dass die säule 1 erstens zu schwach dort vertreten ist und dass wir zu wenig wirbel für eine faire regelung geschlagen haben
natürlich will ich noch das offizielle ergebnis abwarten, denn die standard berichterstattung ist etwas dürftig
Einfach, Liste gründen und an einer Universität zum Betriebsrat wählen lassen. Nur die Wahlbeteiligungen beim wissenschaftlichen Personal hält sich in Grenzen ca. 10%, genau aus dem Grund weil sich Lektoren, Säule 1 Assistenen etc. für Ihre Karriere interessieren und nicht für gewerkschaftliche Knochenarbeit.
Und eines dürfen Sie nicht vergessen so schlecht ist ein Säule 1 Assistent auch nicht bezahlt, sollte immerhin die Möglichkeit haben, in der Hälfte seiner Arbeitszeit seine Diss zu machen.
naja man wird ja wohl nicht 1.5 jahre an der diss schreiben, wenn man aber auch die forschungsarbeit zur diss zählt, sieht es natürlich anders aus, aber
schreibt eine angehender prof seine habilitation nicht in der dienstzeit, werden veröffentlichungen nicht in der dienstzeit geschrieben?
es handelt sich doch um wissenschaftliche arbeit aus der fast immer veröffentlichungen entstehen, was macht bitte ein prof oder säule 2 anders, dass bei ihm dieses argument nicht gilt
was mich besonders stören würde, wäre wenn jetzt (1/2 jahr nach meiner anstellung) doktoranden anfangen, die für die gleiche arbeit das 1.5 fache gehalt bekommen, aber ich hab den kv noch nicht so durchblickt, ob das möglich ist, gibts den schon irgendwo?
Z.b.auf der Betriebsratseite des wissenschaftlichen Personals der Uni.Wien :
http://brwup.univie.ac.at/fileadmin... 9_2007.pdf
Viel Spaß beim Lesen
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