Uni-Kollektivvertrag unter Dach und Fach

24. April 2009, 14:30

Uni-Betriebsräte stimmen nach fünf Jahre langen Verhandlungen mit mehr als 90 Prozent zu

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
druckenweitersagen:
posten
»Posting 1 bis 25 von 47
1 2
kurti von kuhnewald
01.05.2009 22:59
kann mir wer helfen?

ich hab leider keine zeit herumzurecherchieren, vielleicht koennen mir ein paar wissende helfen:

ich bin saeule 2 assistent, bald habilitiert, vertrag befristet bis herbst 2013, vertrag wurde nach 2004 abgeschlossen.

was heisst das fuer mich?

auswandern?
oder doch verlaengerung/entfristung?
mehr gehalt? gleiches gehalt?
bin ich ab okt. ein "ass.prof"?
... ???

danke, lg

The very Best of Comical  
06.05.2009 21:30
Naja

Das hängt wirklich alles von der jeweiligen Uni ab.
Verlängerung ist ziemlich sicher ausgeschlossen, da - es ist wohl in deinem Fall von Vollbeschäftigung auszugehen - die 6 Jahre als Frist zu beachten sind (eine Verlängerung wäre eine Entfristung, was aber nicht jede Uni macht).
Gehalt vermutlich lt. KV (die meisten Unis sind unter dem KV-Gehalt bzw. haben Gehälter der neuen Angestellten eingefroren), Ass.Prof. nicht automatisch, da Ass.-Vertrag (abhängig vom Fristenlauf bes. im Hinblick auf Übergangsfristen).

Da vielfach auf den Unis die Personalstrukturpläne noch nicht fertig sind (KV - Budget!), ist derzeit auch mit Entfristungen noch nix spruchreif, wäre aber günstig im entsprechenden Fachbereich die Chancen hierzu abzuklopfen.

rw0009
03.05.2009 11:22

Dh wahrscheinlich (abhängig ua von der Universität):

Gehalt nach neuem Schema, außer altes günstiger; wird sich wohl nicht ändern.

Befristung: Bleibt an sich unberührt, die Universität kann Ihnen aber eine Qualifizierungsvereinbarung anbieten, bei deren Erfüllung entfristet wird. Bei "bald habilitiert" aufpassen - wenn Sie habilitiert sind, wird es mit der QV schwieriger; wenn eine QV überhaupt in Betracht kommt (kann Ihnen nur Ihre Uni sagen), sollten Sie dies dringend abklären.

kurti von kuhnewald
03.05.2009 20:24
also am besten einfach abwarten und nichts tun?

so etwas in der art wurde mir schon einmal geraten. d.h., ich warte einmal ab und hoffe, dass mir eine qualifizierungsvereinbarung angeboten wird, in der dann die ohnehin ueberfaellige habil als ziel steht? (ueberspitzt formuliert)

ps: bin an der uni wien

rw0009
03.05.2009 20:43

"dass mir eine qualifizierungsvereinbarung angeboten wird, in der dann die ohnehin ueberfaellige habil als ziel steht?"

Ja, das kann sich aus der Übergangssituation heraus so ergeben. Aber es kommt auf die Stellenpolitik der Uni an (Wien war da bisher sehr zurückhaltend), das müssen Sie versuchen abzuklären. Theoretisch (nach dem Bisherigen nur sehr unwahrscheinlich) könnte eine Uni auch auf die idee kommen, nur bei erfolgter Habilitation eine QV zu machen.

knorpeltierchen
03.05.2009 00:03

genau das habe ich gemeint (siehe frühere postings)...
da wurde nun etwas beschlossen, aber dennoch weiß keiner was eigentlich genau!
Ich fürchte, individuelle fragen wird uns zur zeit keiner beantworten können, da es da offenbar noch verhandlungen geben wird (siehe nächstes posting).

knorpeltierchen
03.05.2009 00:05
BR der meduniwien in einer jüngsten aussendung:

"Wie Sie auch wissen, ist es im April zunächst auf Wunsch der Universitätenkonferenz zu Änderungen bzgl. der Umsetzung des KV gekommen, die von der GÖD auch erfolgreich nachverhandelt werden konnten. Das führt dazu, dass der KV, der am 5. Mai im Rahmen einer Sitzung des Dachverbandes der Universitäten unterzeichnet werden wird, derzeit noch redigiert werden muss. Wir werden den Text dann selbstverständlich zugänglich machen. Hinsichtlich der Anfragen von Betroffenen zu Details bitten wir darum, dass es nicht sinnvoll erscheint, das vor Mitte Ende Juni zu tun: die Umsetzung des KV erfordert relativ komplexe und umfangreiche Maßnahmen, über die derzeit noch nicht entschieden ist. Wir halten Sie aber (...) auf dem Laufenden"

kurti von kuhnewald
03.05.2009 04:16

danke fuer die antwort. zu wissen, dass man nichts weiß, ist auch ein wissen. LG

knorpeltierchen
29.04.2009 21:19
:(

hmmm...
jetzt dauern diese grabenkämpfe um den uni-kv schon jahre. Dann passiert ENDLICH etwas! "KV unter dach und fach"...
Und trotzdem: NIRGENDS findet man informationen, WAS nun wirklich beschlossen wurde. Denn was bedeuten die "modifikationen". Wer hat sich nun womit durchgesetzt? Wo sind die reaktionen auf diesen großartigen (?) durchbruch??
Hätte mir da mehr erwartet...

Schön
30.04.2009 13:00
Die "Übergangsbestimmungen":

1) Lektor(inn)en können "frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Kollektiwertraqes nach § 49Abs.4 i. V.m. § 49 Abs. 3 lit. a erster Satz vorrücken."
2) Die Pensionskassenbeiträge reduzieren sich in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten von 10% auf 7,27% (Professor(inn)en) bzw. von 3% auf 2,18% für alle anderen Arbeitnehmer(innen).
3) Das Mindestentgelt für ... Mitarbeiter(innen) in Ausbildung ist nach § 61 Abs. 1 Z 1 i.V.m. § 7 Abs. 6 UniAbgG im ab 1. Oktober 2009 geltenden Ausmaß zu berechnen.

potz
29.04.2009 23:44

ich auch!

frankie franks
25.04.2009 15:55
na dann...

der Prozentsatz derjenigen welche auf dem freien Arbeitsmarkt nur geringe Chancen hätten jedoch für die 'elitäre' Ausbildung an den Unis scheinbar eine Dauerstelle inne haben ist leider schon erschreckend hoch.

ElQueNoEntiende
25.04.2009 12:39
Es geschehen..

...noch Zeichen und Wunder :)

Oho
25.04.2009 08:07
Was heisst das konkret?

Als Betroffener kann man mit dem Artikel nicht viel anfangen, ausser sich über mögliche Verbesserungen freuen. Wie wäre es mit einem Link zum neuen Gehaltsschema bzw. zur Gehaltskurve? Inwiefern gibt es nun eine langfristigere Karriereperspektive? Gibt es "tenure track" nun auch in Österreich wieder (nachdem jahrelang das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wurde)? Verlängerbar sind neue Dienstverträge offensichtlich wieder, vielmehr erfährt man hier nicht...

Agent Provocateur!
25.04.2009 21:06
Wenn Du als (angeblich?) "Betroffener" nicht einmal in der Lage bist...

... den KV-Inhalt per Google oder Internet zu recherchieren (praktisch jede Uni hat zudem auf den BR-Seiten einschlägige Links) nehme ich an, dass Du NICHT dem wissenschaftlichen Personal angehörst (wenn doch, suche dir bitte einen anderen Job).

Aber eigentlich sollte man auch von jedem nicht-wissenschaftlich Beschäftigen einer Uni solche Fähigkeiten erwarten...

knorpeltierchen
29.04.2009 22:24

es geht wohl eher darum was eben NICHT im KV drinnensteht! denn von übergangsregelungen und sonstigen modifikationen steht dort gar nichts drinnen. Das war ein nachschlag der rektoren, der jetzt auf (noch) unbekannte weise mit dem GÖD neu verhandelt wurde....
Was da aber rausgekommen ist, und wer sich nun wo durchgesetzt hat, und ob nun der nachwuchs draufzahlt.... das findest du nicht im KV!!
aber vielleicht kannst du uns aufklären? bin ganz ohr!!

DER-STANDARD-JURIST
25.04.2009 23:26
vom wortlaut her

meinte der vorposter aber nicht sich.

"als betroffener kann MAN" statt "als betroffener kann ich"..

;)

M..
24.04.2009 22:10
Im Vergleich zu den Leiharbeitern...

gut gelungen. Bravo!

universaldilettant aka iq007 
24.04.2009 21:48

jaaaaaa wie in den alten Tagen, wo die Arbeiterbewegung noch was wert war, und die Leute ohne KV schuften mussten.

......
......
Waaaaas das ist gar kein historischer Beitrag!

mountaineer
24.04.2009 19:58

Bekomme ich jetzt als Hiwi dann mehr als <10 € pro Stunde?

thafritz  
24.04.2009 18:56

also ich würd jetzt echt gern mal wissen, wie sich die gewerkschaft zusammensetzt, und wo die herren sitzen, bzw. wo man eine personenliste bekommen kann, wenn jemand einen streik organisiert bin ich dabei, denn man sieht an dem ergebnis deutlich, dass die säule 1 erstens zu schwach dort vertreten ist und dass wir zu wenig wirbel für eine faire regelung geschlagen haben

natürlich will ich noch das offizielle ergebnis abwarten, denn die standard berichterstattung ist etwas dürftig

collector1
25.04.2009 09:14

Einfach, Liste gründen und an einer Universität zum Betriebsrat wählen lassen. Nur die Wahlbeteiligungen beim wissenschaftlichen Personal hält sich in Grenzen ca. 10%, genau aus dem Grund weil sich Lektoren, Säule 1 Assistenen etc. für Ihre Karriere interessieren und nicht für gewerkschaftliche Knochenarbeit.
Und eines dürfen Sie nicht vergessen so schlecht ist ein Säule 1 Assistent auch nicht bezahlt, sollte immerhin die Möglichkeit haben, in der Hälfte seiner Arbeitszeit seine Diss zu machen.

thafritz  
25.04.2009 09:48

naja man wird ja wohl nicht 1.5 jahre an der diss schreiben, wenn man aber auch die forschungsarbeit zur diss zählt, sieht es natürlich anders aus, aber

schreibt eine angehender prof seine habilitation nicht in der dienstzeit, werden veröffentlichungen nicht in der dienstzeit geschrieben?

es handelt sich doch um wissenschaftliche arbeit aus der fast immer veröffentlichungen entstehen, was macht bitte ein prof oder säule 2 anders, dass bei ihm dieses argument nicht gilt

was mich besonders stören würde, wäre wenn jetzt (1/2 jahr nach meiner anstellung) doktoranden anfangen, die für die gleiche arbeit das 1.5 fache gehalt bekommen, aber ich hab den kv noch nicht so durchblickt, ob das möglich ist, gibts den schon irgendwo?

collector1
25.04.2009 12:08

Z.b.auf der Betriebsratseite des wissenschaftlichen Personals der Uni.Wien :

http://brwup.univie.ac.at/fileadmin... 9_2007.pdf

Viel Spaß beim Lesen

thafritz  
25.04.2009 13:25

die version von 2007 bringt mir jetzt nicht viel, da es auf die "kompromisse" ankommt

posten
»Posting 1 bis 25 von 47

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.